Selbsständige Kaufleute REWE/EDEKA etc = absolute Narrenfreiheit im Verbund?

Einfallslos2023

Lt. Commander
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Servus.
Rein aus Neugier:
es gibt ja bei den REWE, EDEKA, Media Markt etc Märkten so einige die von eigenständigen Kaufleuten betrieben werden.
Haben die denn die absolute Narrenfreiheit und von Seiten der Verbände so gar nichts zu befürchten und insbesondere in Bezug auf Verbraucherrechte "von oben" keine Gefahr der Rüge/Abmahnung etc?
Gutes Beispiel Kauf Nonfood, Artikel ist schon nach kurzer Zeit defekt, im Markt heisst es nö, wir sind hier Zwischenhändler, Gewährleistung haben sie beim Hersteller, ist natürlich Quatsch aber kommt da in der Tat so vor.
Bis 14 Tage nach Kauf Rückgabe möglich, danach Arschlecken.
Also stellt man eine Beschwedr in den Raum und hört nur ja ok, machen sie, als Antwort.
Und in der Folge an die Zentrale als Beschwerde kommt dann echt...eigenständiger Kaufmann, wenden sie sich an den Markt der hilft Ihnen weiter.
Sprich die Zentralen von REWE, Edeka etc juckt es echt nicht was deren Kaufleute unter deren "Markennamen" so treiben?
 
Die Konzerngruppe interessiert dein Fall hier mit einem einzelnen Produktmangel natürlich nicht die Bohne. Auch deine Rechtsanspruch gegenüber der Filiale sind in dem beschrieben Zusammenhang nicht wert, dass sich da jemand in der Guppe auch nur Notzien dü er macht.

Du hast zwei mögliche Ansprechpartner mit deinem Anliegen. Den Hersteller wegen einem bestehenden Garantievertag.

Oder die Filiale weil sie dein Handelsparter ist mit dem du einen Kaufvertag hast.
Hier greift dann die Sachmängelhaftung die du mit dem veralteten Begriff der Gewährleistung angefordert hast. (Umganssprachlich ok, aber rechtlich gibt es den Begriff der Gewähleistung so nichtmehr)

Wenn dir die Filiale die Sachmängelhaftung verweigert, dokumentiere das und dann zum Anwalt.
Das ist eben leider der Weg zu seinem Recht zu kommen.
Aber aufgrund der verweigerten Sachmängelhaftung hast du gut Chancen das jegliche Kosten bei der Filiale landen, und wenn du erst beim Zivilgericht bist, bist du froh, dass die Konzerngruppe sich nicht schert, dass die Filialverantwortlichen im Kaufmansrecht gepennt haben. Würde mich aber wundern wenn es soweit kommt.
 
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Ist also so, daher auch die Coolness in der Filiale, weiß man dann bescheid für die Zukunft.
Ich hab natürlich auch was gekauft und einen aktuellen Kassenbon um mir nicht nachsagen lassen zu müssen ich war nie vor Ort zur Reklamation.
Hab es dann mal als Beschwerde an die Verbraucherzentrale geschickt, die sind bei so Verstößen gegen elementare Rechte ja recht schnell mit der Einforderung einer Unterlassungserklärung und die Ware geht dann zum Hersteller.
Kopie der Beschwerde halt noch an die Zentrale da man sich vor Ort ja auf die berufen hat, wenn die dort in die Pfanne gehauen werden zu Unrecht juckt es evtl. doch noch jemanden.

Ach und dafür dass der Begirff Gewährleistug nur noch Umgangssprache sein soll wird der aber noch von vielen Handelskammern und anderen genutzt)
 
Die Aussage, dass Kaufland lediglich Mittler ist und man sich an den Hersteller bezüglich der Mangelhaftung wenden soll, habe ich so schon vor einigen Jahren von der Kaufland-Rechtsabteilung via E-Mail erhalten.

Mit genug Gegendruck wurde das Problem aber dennoch zu meinen Gunsten gelöst. Sogar 3x - denn natürlich bin auch auf der Filiale und dem Hersteller auf die Nerven gegangen und am Ende haben alle drei reguliert.


Heute gehe ich bei solchen Fällen über die Compliance-Meldeformulare. Da sitzen oft Leute die gut bezahlt sind und jeden Tag beweisen müssen, dass ihr Job nicht wegrationalisiert wird, gepaart mit tatsächlich weitgehenden Befugnissen.
 
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Top Hinweis, ich danke dir nach einem Ausflug zu Google, Zitat:

Digitales Hinweissystem​

REWE Group​

Als einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Europa will die REWE Group stets verlässlicher Geschäftspartner sein. Nachhaltiges Denken und Handeln und ein starker Zusammenhalt prägen unsere Unternehmenskultur. Für den Erfolg unserer Unternehmensgruppe ist es entscheidend, dass alle Akteure dieselben Werte teilen und ihr Handeln auf gleiche Art an diesen Werten ausrichten. Integrität und Fair-Play sind dafür die wichtigsten Voraussetzungen.

Compliance-Verstöße schaden dagegen dem Unternehmen, dessen Beschäftigten und damit auch der Gesellschaft als Ganzes. Im Einklang mit unseren Grundwerten möchten wir Sie deshalb ermutigen, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den REWE Group Verhaltenskodex oder sonstige maßgebliche Regelverstöße zu melden. Hierfür haben wir mit der REWE Group Hintbox ein digitales Meldesystem eingerichtet. Ihren Hinweis können Sie selbstverständlich auch vollständig anonym abgeben.

Damit Ihr Hinweis den zuständigen Compliance-Bereich erreicht, wählen Sie unten bitte zuerst das Geschäftsfeld aus, auf das sich Ihr Hinweis bezieht. Im Meldeformular selbst haben Sie dann die Möglichkeit, die betroffene Gesellschaft auszuwählen.
 
Macht Media Markt doch genau so. Nachdem ich mit Klage gedroht habe, ging es beim lokalen MM auf einmal mit der Gewährleistung.
Viele deutsche Händler sind absolute Arschgeigen beim Kundenservice. Wenn man dann bei Amazon bestellt, kommt das Geheule, dass die Innenstädte sterben.
 
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Ja aber mit welcher Dreistigkeit.
Die Email mit der Beschwerde an VZ, Regionalleitung sowie Konzernzentrale extra mit an den betroffenen Markt geschickt.
Man hätte dort also die Möglichkeit gehabt als GF zu sagen okay, blöder Fehler/Mißverständnis von der Kollegin, kommen Sie doch bitte/gerne noch einmal mit dem Anliegen rein.
Nö, nüscht.
Mit Stolz und Arroganz geltendes Recht brechen.
Das geilste ist dann noch dass hier, soäter erst gesehen, nur die Warengruppe auf dem Kassenbon steht und zuständig soll der Hersteller sein.
Ah, sie haben einen Kaufbeleg über einen Staubsauger. Leider stellen noch andere Mitbewerber Staubsauger her und mehr steht da nicht, wer sagt dass es einer von uns ist?
Ohne Worte.
 
uincom schrieb:
Viele deutsche Händler sind absolute Arschgeigen beim Kundenservice. Wenn man dann bei Amazon bestellt,
Dessen Kundenservice inzwischen auch Richtung negativ schlägt
 
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Was ich, aus eigener Erfahrung heraus, leider bestätigen muss.
 
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Man kann sich auch einen halben Tag mit einem Schild vor den Laden stellen und drauf schreiben, dass der Laden die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert.

Manchmal hilft nur Pranger wenn man mit „zivilisierten“ Methoden nicht weiter kommt.
 
@Col. Jessep Nachdem man vor dem Zivilgericht wegen des Verstoßes gewonnen hat, kann man das sicher machen. Ist dann vorbei, wenn die Unterlassungsklage kommt.

Hat man vorher nicht schon den Rechtsweg bestritten, bekommt man dann prompt eine Anklage wegen Verleumdung und ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass hier das Gericht die Aktion, wegen einer plumpen Antwort eines Mittarbeiters als gerechtfertigt sieht.
Da sollte man schon dokumentiert haben, wie und von wem die Anfragen mehrfach verweigert wurden, bis man zu solchen rechtlich angreifbaren Mitteln greift.
 
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@Keylan

Da gebe ich dir recht.

Der TE ist ja schon auf Zack und belegt zum Beispiel sein Erscheinen mit Kaufbeleg eines anderen Artikels.
Wenn er jetzt noch mit einem Zeugen zum Filialleiter geht und den Fall dort vorbringt, dann abgelehnt wird, kann man aber wirklich mal andere Saiten aufziehen.

Natürlich muss man auch persönliche Risiken abwägen.
 
Col. Jessep schrieb:
kann man aber wirklich mal andere Saiten aufziehen.
Eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale, die € 25,00 kostet, könnte angebracht sein.
 
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Schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung setzen, danach zum Anwalt. Anders lernen die es nicht :daumen: . Meistens genügt die Fristsetzung, damit Bewegung rein kommt.
 
@Keylan

Als Unternehmen überlege ich mir andererseits wirklich gut, ob ich einen lokalen und quasi unbekannten Protest national bekannt machen möchte, indem ich juristisch gegen die Person vorgehe und dabei die nicht irrelevante Gefahr habe, zu verlieren.

Ein Politiker, den man deshalb öffentlich als Faschisten bezeichnen darf, hilft bei dem Thema gerne weiter.


Rein faktisch interessiert das Kunden nämlich gar nicht was Verkäufer tun, wie die vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigungen durch VW gezeigt haben.
 
Hier muss man kaum noch was bekannt machen.
Ständig wechselndes Personal weil der Chef so gut zahlt, noch dazu Angestellte die man regelmäßig im Discounter ihre eigenen Lebensmittel kaufen sieht ob der Schere Lohn/Preise.
Ich hatte das Küchengerät damals unbedingt gebraucht aber dachte mir schon beim REWE zicken die wenn später was ist.
Zum Glück war es nur ein Handmixer für 23 Euro und nichts Großes/Teures.
Dank den Affen musste ich mir jetzt die Wochenwerbung vom März ergoogeln wo das Teil drin war und als Ausdruck zum Kassenzettel mit beipacken für den Hersteller, dann gibts da wenigstens keine Diskussionen dass der Artikel nicht zum Bon passt.
Mal schauen was die VZ antwortet.
 
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Jupp.
Da steht eben nur Handmixer, den Rest kannste dir aussuchen.
Google Bewertungen haben aber auch eine höhere Reichweite als man denkt.
Ich hab die Story da nun mal unter abgelaufenes Fleisch und Getränke eingereiht.
 
Sachmangelhaftung des Verkäufers hat den Vorteil, dass sie durch Austausch neu startet. Bei einem Austausch über den Hersteller im Rahmen von Garantie oder Kulanz ist das üblicherweise nicht der Fall.
 
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