Morhaith
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 792
Ich finde es ist noch nicht eindeutig beantwortet worden....
tatsache ist, dass es keine eindeutige rechtsprechung gibt, und man von daher am ehesten den rat "finger weg" geben sollte.... so stehen auf der einen seite die lizenzverträge, und auf der anderen seite die viel zu schwammig vormulierten gesetze...
die privatkopie darf also angelegt werden, solang ein wirksamer technischer schutz nicht ausgehebelt wird.
jetzt ist die frage, was man als wirksam bezeichnet.... ein kopierschutz wird nicht dadurch "wirksam", dass ein publisher dies sagt....
die nutzung von cracks ist ebenso fragwürdig.... schliesslich benutzt man eine urheberrechtlich geschützte datei, die unerlaubter weise verändert wurde, ausserdem wird diese urheberrechtlich geschütze datei meist ohne autorisierung des rechteinhabers runtergeladen/ zum download angeboten..... demnach ist alleine schon die crack datei eine verletzung des urheberrechtes.....
das ist die eine variante.... man kann das ganze natürlich auch komplett anders auslegen
tatsache ist, dass es keine eindeutige rechtsprechung gibt, und man von daher am ehesten den rat "finger weg" geben sollte.... so stehen auf der einen seite die lizenzverträge, und auf der anderen seite die viel zu schwammig vormulierten gesetze...
die privatkopie darf also angelegt werden, solang ein wirksamer technischer schutz nicht ausgehebelt wird.
jetzt ist die frage, was man als wirksam bezeichnet.... ein kopierschutz wird nicht dadurch "wirksam", dass ein publisher dies sagt....
die nutzung von cracks ist ebenso fragwürdig.... schliesslich benutzt man eine urheberrechtlich geschützte datei, die unerlaubter weise verändert wurde, ausserdem wird diese urheberrechtlich geschütze datei meist ohne autorisierung des rechteinhabers runtergeladen/ zum download angeboten..... demnach ist alleine schon die crack datei eine verletzung des urheberrechtes.....
das ist die eine variante.... man kann das ganze natürlich auch komplett anders auslegen