kampfspatz
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Wenn ich jetzt noch mal auf den Anfang zurückkomme, so denke ich, dass es darauf ankommt, ob der TE Gewährleistung oder Garantiereparatur verlangt hat; jedendfalls erwähnte er, dass auf dem Arbeitszettel wohl < Garantiereparatur > stand; damit wäre es zumindest strittig, ob er jetzt schon sein Geld zurück verlangen kann; denn in der Regel muss man bei MM den Reparaturschein unterschreiben und wenn der TE da tatsächlich < Garantiereparatur > unterschrieben haben sollte, dann hat er den Händler nur damit beauftragt, an seiner Stelle beim Hersteller die Garantie in Anspruch zu nehmen.
Wenn dem aber so wäre, hätte er Gewährleistung beim Händler noch gar nicht geltend gemacht und demzufolge könnte er auch noch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Was NN möglicherweise nun kulanterweise macht, steht auf einen anderen Blatt; da empfehle ich auch, dass er sich notfalls möglichst bis zum Geschäftsleiter hinauf beschgeren sollte, da sind dann oft unorthodoxe Lösungen möglich.
Wenn dem aber so wäre, hätte er Gewährleistung beim Händler noch gar nicht geltend gemacht und demzufolge könnte er auch noch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Was NN möglicherweise nun kulanterweise macht, steht auf einen anderen Blatt; da empfehle ich auch, dass er sich notfalls möglichst bis zum Geschäftsleiter hinauf beschgeren sollte, da sind dann oft unorthodoxe Lösungen möglich.