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Gast
Hi,
ich habe eine Frage.
Meine Verlobte hat ein Xperia Z2. Da ist die klappe abgefallen,
die man zum Laden öffnet. Sonst ist das Handy sehr gut und läuft auch wie ne 1.
Das Handy wurde bei Amazon gekauft und ist jetzt in der Reparaturwerkstatt.
Erst wollten die von meiner Verlobten einen Eigentumsnachweis haben.
Jetzt wollen die das Passwort um das Handy zu entsperren.
Meine Verlobte hat eine Haftnotiz auf das Handy geklebt, dass die Software bitte nicht
angetastet wird und bislang super läuft.
Am Telefon wurde begründet, dass man das Passwort für ein Softwareupdate brauche.
Auf den Hinweis, dass meine Freundin nicht möchte, dass die Software verändert wird,
weil wir das selber machen, wurde nur gesagt, dass das nicht geht.
Bei Amazon selbst wurde dann gesagt, dass das Paswort benötigt wird, um zu Testen ob die Reparatur
geklappt hat.
Es ist aber NUR die doofe Klappe defekt. Der Rest geht ohne Probleme.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir sagen, wie oder ob es da eine Rechtslage gibt?
Es kann doch nicht sein, dass eine Klappe an dem Handy defekt ist, und man nachher ein Handy mit reaprierter Klappe und zurückgesetzter Software bekommt.
Danke vorab
ich habe eine Frage.
Meine Verlobte hat ein Xperia Z2. Da ist die klappe abgefallen,
die man zum Laden öffnet. Sonst ist das Handy sehr gut und läuft auch wie ne 1.
Das Handy wurde bei Amazon gekauft und ist jetzt in der Reparaturwerkstatt.
Erst wollten die von meiner Verlobten einen Eigentumsnachweis haben.
Jetzt wollen die das Passwort um das Handy zu entsperren.
Meine Verlobte hat eine Haftnotiz auf das Handy geklebt, dass die Software bitte nicht
angetastet wird und bislang super läuft.
Am Telefon wurde begründet, dass man das Passwort für ein Softwareupdate brauche.
Auf den Hinweis, dass meine Freundin nicht möchte, dass die Software verändert wird,
weil wir das selber machen, wurde nur gesagt, dass das nicht geht.
Bei Amazon selbst wurde dann gesagt, dass das Paswort benötigt wird, um zu Testen ob die Reparatur
geklappt hat.
Es ist aber NUR die doofe Klappe defekt. Der Rest geht ohne Probleme.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir sagen, wie oder ob es da eine Rechtslage gibt?
Es kann doch nicht sein, dass eine Klappe an dem Handy defekt ist, und man nachher ein Handy mit reaprierter Klappe und zurückgesetzter Software bekommt.
Danke vorab