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Das Landgericht Bochum hat am 18. Januar einen 42-jährigen Softwarehändler wegen schweren Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 11 Monaten verurteilt. Er wurde im Juni letzten Jahres auf den Verdacht hin festgenommen, im großen Stil mit falschen Lizenzen für verschiedene Microsoft-Programme gehandelt zu haben.
@Shor:
naja... hier ist nur von 2 jahren und 11 monaten die rede. jemand, der offensichtlich wesendlich mehr schaden anrichtet, indem er mehr als 18.555 lizenzen an _gewerbliche haendler_ verkauft, bekommt weniger reingedrueckt, als jemand, der sich urheberrechtlich gesschuetztes material saugt und fuer eigenbedarf nutzt. naja... da hingt einiges im rechtssystem, was computer und co. angeht.
Und wo ist die Kohle jetzt? Was haben die Kunden davon das er sitzt? Ist denen doch egal... Die 4 Millionen dürften auch eben nur die jucken und Microsoft wohl weniger. Klar, ist er wahrscheinlich nicht der letzte seiner Art, aber für sich betrachtet sind 4 Millionen für MS wirklich nicht so tragisch.
zum glück regeln die richter das ganze und sprechen unbeirrt ein richtiges urteil im sinne des deutschen volkes aus. zum glück seid ihr keine richter. meine meinung. der typ hat seine gerechte strafe.
Naja, jetzt kommen all die Leute, die ihr Geld für die falsche Lizenz zurückfordern, notfalls vor Gericht... In so einem Fall sind die 200 Euro schneller bezahlt, weil die Gerichtskosten sich schnell mal auf 2000 Euro pro Fall summieren, und dann reicht es wenn sich 10% der betrogenen Leute meldet...
Hoffe ich zumindest, dass das so läuft und die Richter dem so zustimmen... Sowas sollte nicht noch belohnt werden...
Logisch, deshalb geht er in die Privatinsolvenz, ob selbstständig oder nicht ;-)
Und ein Unternehmen kann auch sehr wohl in die "Firmeninsolvenz" gehen ;-))
Les mal die Tageszeitung, unter amtliche Bekanntmachungen, und zähl mal wieviele Unternehmen in die Insolvenz gehen.
dumm, ds der täter nicht Ackermann, Hartz oder Esser heisst. Dann hätte vermutlich 1-2 Jahre auf Bewährung gekriegt, allerdings müsste er dann schon mindestens 20-30 Millionen beiseite schaffen, um in dieser Liga mitzuspielen.
@selbi-elbi der beitrag war net schlecht ich finde es ohne hin (ohne jetzt groß vom tehma abzuschweifen) ne frechheit das die hohen tiere nur so ne lecherliche geldstrafe und bewährung bekommen hätte das ein unternemhen geamcht dann wäre die strafe wolh härter ausgefallen, aber so ist die deutsche demokratie die großen dürfens die kelinen haben die schanutze zu halten.
@14 und 15:
Klkingt zwar ungerecht, aber könnte es daran liegen, daß die hohen Tiere die Geldstrafe zahlen können und die Kleinen nicht? Vielleicht muß er die Geldstarfe absitzen, so nach dem Motto ein Tag = soundsoviel Euro. Bei manchen Dingen hört man das ab und an. Vielleicht gilt das auch hier. Hab aber keine Ahnung davon, ist nur eine Vermutung.
Das Geld hat der Kerl längst an seine Verwandschaft verteilt - das bekommen weder MS noch die Geschädigten zurück.
Hätte ich persönlich die Gelegenheit, ich würde es genauso machen - 3 Jahre Haft für 4 Mio €...das kann man niemals auf ehrliche Art und Weise verdienen.
Natürlich ist der Handel illegal. Aber sorry, mir geht es nicht in den Kopf, warum ein Vergewaltiger oder Kinderschänder im (für ihn) günstigsten Fall nur eine geringe Haftstrafe, womöglich sogar Bewährungsstrafe bekommt, aber jemand der Raubkopien zu hause hat für bis zu 5 Jahre innen Knast soll.
jmd der "Raubkopien zu Hause hat" bekommt keine 5 Jahre - der kriegt noch nichtmal nen Jahr auf Bewährung.. da bist du ganz schön in die werbe-masche der FI/MI reingefallen. Glaubst wohl auch ,dass "Raubkopierer" Verbrecher seien hm? Sind sie aber nicht - sie sind Vergeher.
jmd. der mit "krimineller Energie" , "kommerziell" und "im großen Stil" unrechtmäßig erworbene Inhalte _VERKAUFT_ kann bis zu 5 Jahre bekommen ... und dieser Fall hier fällt genau in das Schema. Strafmildernd war warscheinlich ,dass er geständig war , vielleicht bereut hat und nicht vorbestraft war.
Kinderschänder und Vergewaltiger bekommen KEINE Bewährungsstrafen und werden nach dem Absitzen der Strafen meist auch noch in mehrjährige psychologische Behandlung geschickt. Warum da immer die absolute (noch nie ausgesprochene ) Höchststrafe des einen mit einer Mindeststrafe der wesentlich schlimmeren Straftat verglichen wird, ist mir ein echtes Rätsel ehrlich gesagt.