Softwareveränderungen vorgenommen, nun ein Hardwareschaden. Garantie noch vorhanden ?

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Hallo,


ich hab ein Note 2 und hab es heute zur Reparatur gebracht. Alle Knöpfe klappern, sind Locker und Knarzen. Also ein Hardwaretechnisches Problem. So, ich hatte eine Custom Rom drauf und habe alles vor dem Einschicken wiederhergestellt ( StockRom und Counter zurückgesetzt ).

Nun ich bin mir nicht sicher ob ich den Counter wirklich zurckgesetzt habe, deswegen habe ich grade bedenken was die Garantie angeht.


Aber ich bin der meinung mal gelesen zu haben das ein User mal gegen Samsung vorgegangen ist weil die ihm in einem gleichen Fall die Garantie verwehrt hatten, ohwohl die Hardware versagt hat und er hat nur die Software geändert. Wie bei mir. Und das Gericht hat ihm recht gegeben....


Sehe ich das jetzt richtig oder muss ich mich auf was gefasst machen falls ich ,,erwischt,, werde ?


Vielen Dank :)
 
Wie alt ist das Note 2? Es gibt ein relativ neues Gerichtsurteil, das in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Hersteller/Verkäufer sieht. D.h. also, dass ein Customrom nicht den Garantieanspruch mindert.
 
Ich sage dir aus Erfahrung, Samsung ist es sch???egal wie dein Counter ist :)

hab mein S2 vor nem Jahr mit Counter: 11 eingeschickt und alles auf Garantie repariert bekommen
 
Nein, nein, nein und nochmals nein. Ihr verwechselt allesamt Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (seltener der Händlers); diese kann an alle möglichen Bedingungen geknüpft sein. Dort gibt es auch kein "Es gibt ein relativ neues Gerichtsurteil, das in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Hersteller/Verkäufer sieht".

Das ist auch kein Gerichtsurteil, das ist gesetzlich so geregelt. In Deutschland ist auch immer der Verkäufer der Vertragspartner - sprich, in der Regel der Händler.

Also, keine Sorge - sofern du dich an den richtigen gewandt hast. Und das ist immer der Händler!
 
KeilerUno schrieb:
Wie alt ist das Note 2? Es gibt ein relativ neues Gerichtsurteil, das in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Hersteller/Verkäufer sieht. D.h. also, dass ein Customrom nicht den Garantieanspruch mindert.

Ca 4 Monate :)
Ergänzung ()

yxcvb schrieb:
Nein, nein, nein und nochmals nein. Ihr verwechselt allesamt Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (seltener der Händlers); diese kann an alle möglichen Bedingungen geknüpft sein. Dort gibt es auch kein "Es gibt ein relativ neues Gerichtsurteil, das in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Hersteller/Verkäufer sieht".

Das ist auch kein Gerichtsurteil, das ist gesetzlich so geregelt. In Deutschland ist auch immer der Verkäufer der Vertragspartner - sprich, in der Regel der Händler.

Also, keine Sorge - sofern du dich an den richtigen gewandt hast. Und das ist immer der Händler!



Okay vielen dank !
Ergänzung ()

schonGEZockt schrieb:
Ich sage dir aus Erfahrung, Samsung ist es sch???egal wie dein Counter ist :)

hab mein S2 vor nem Jahr mit Counter: 11 eingeschickt und alles auf Garantie repariert bekommen

Ich hoffe doch, mein Counter ist, falls es nicht geklappt hat, auf 4.
 
Da der Schaden nichts mit dem Custom-ROM zu tun hat, kann dir die Gewährleistung diesbezüglich nicht verwehrt werden. Außer die Custom-ROM hat die Hardwaretasten zum Klappern gebracht.
 
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