Ja, weiß ich.tollertyp schrieb:Du weißt, was das Wort "kann" bedeutet?
Aus der Rechtsprechung kann man herleiten: Solange ein Verkäufer das Angebot nicht annimmt, in Form einer Auftragsbestätigung (nicht Bestellbestätigung) oder dem Versand der Ware (konkludentes Handeln), ist kein Vertrag zustande gekommen.
Recht ist halt auch immer eine Sache der Rechtsauslegung. Es dürfte sich im B2C-Geschäft vermutlich nie lohnen, zu klagen.