Wenn ein Verkäufer wissentlich falsche Angaben macht und die zugesicherten Artikelmerkmale nicht vorhanden sind kann er auch als Privatverkäufer zur Rückgabe verpflichtet werden, dazu braucht es auch keine Anzeige, sondern einfach ein nett formulierter Hinweis darauf, dass er sich strafbar macht, wenn er Win8 "gültige" Version anpreist, welche impliziert, dass es auch aktiviert ist und der key beiliegt.
Ich würde, wenn du nicht so in der Hardwarematerie bist, einfach den Verkäufer höflich aber bestimmt um Rückgabe bitten und darauf hinweisen, dass du anspnsten bei ebay einen Fall eröffnen wirst.
Ich hoffe, du hast mit PayPal bezahlt, dann hast du dein Geld relativ sicher wieder, denn auch wenn du einen Rechtsstreit wohl gewinnen würdest wäre der Aufwand wohl zu groß für den Streitwert.