Frader
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.675
Folgende Situation, ist etwas verzwickt!!
Ich bin gelernter Informationselektroniker,
Ich war von 2007-2009 über eine Zeitarbeitsfirma bei einem der größten Elektrokonzerne in Deutschland angestellt.
In folge der Wirtschafftskriese wurden dann alle Leiharbeiter entlassen, unter anderem auch ich, kurz darauf im März kam auch die Kündigung der Zeitarbeitsfirma da sie für mich nicht mehr anbieten konnten.
Während ich berufstätig war habe ich schon ständig überlegt eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker im Informatikbereich zu machen, konnte mich aber nie durchringen da ich diese nicht in Teilzeit machen wollte.
Nun da ich arbeitslos war sah ich eine Möglichkeit mich an der Technikerschule anzumelden.
Das Vollzeit-Schuljahr startete aber erst im Sept. 2009 und dann ging es darum die Zeit vom März bis September 2009 mit irgendeinem anderen Job zu füllen.
Das Arbeitsamt wusste von meinen Weiterbildungs-Plänen!
Glücklicherweise hab ich im April, also nur einen Monat nach meiner Arbeitslosigkeit, wieder einen Job in einem Fernsehladen gefunden wo ich bis Sept. arbeiten konnte. Der Chef gab mir auch nach meinem Wunsch auch nur einen befristeten Vertrag bis September. Ich musste also nicht selbst Kündigen, der Vertrag lief im September einfach nur aus. Also keine Gefahr einer Sperre beim Amt.
Nun bin ich seit Sept. 2009 bis jetzt in Vollzeit bei der Technikerschule und werde voraussichtlich gegen ende Juli mit der Schule fertig sein.
Da mir bewusst ist das man bei einer wissenden drohenden Arbeitslosigkeit min. 3 Monate vorher sich arbeitlos melden muss um einer Sperre zu entgehen war ich heute beim Arbeitsamt.
Nun teilte man mir dort mit das ich mich nach der Beendigung der Tätigkeit bei dem Fernsehladen bei Arbeitsamt hätte melden müssen!! Ich möge bitte auf so einem Dokument eine Stellungnahme abgeben warum ich dies nicht gemacht habe.
Die Dame meinte sie könne keine Entscheidigungen darüber treffen, darüber Urteile nur die Leistungsabteilung. Sie meinte aber es würde nur max. eine Woche Sperre auf mich zukommen.
Das Problem ist aber das ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich bin nahtlos nach dem befristetem Arbeitsverhältnis in die Schule gegangen und habe mich nicht arbeitslos gemeldet und natürlich keine Leistungen bezogen.
Was soll das? Das kann doch jetzt nicht war sein!
Ich bin gelernter Informationselektroniker,
Ich war von 2007-2009 über eine Zeitarbeitsfirma bei einem der größten Elektrokonzerne in Deutschland angestellt.
In folge der Wirtschafftskriese wurden dann alle Leiharbeiter entlassen, unter anderem auch ich, kurz darauf im März kam auch die Kündigung der Zeitarbeitsfirma da sie für mich nicht mehr anbieten konnten.
Während ich berufstätig war habe ich schon ständig überlegt eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker im Informatikbereich zu machen, konnte mich aber nie durchringen da ich diese nicht in Teilzeit machen wollte.
Nun da ich arbeitslos war sah ich eine Möglichkeit mich an der Technikerschule anzumelden.
Das Vollzeit-Schuljahr startete aber erst im Sept. 2009 und dann ging es darum die Zeit vom März bis September 2009 mit irgendeinem anderen Job zu füllen.
Das Arbeitsamt wusste von meinen Weiterbildungs-Plänen!
Glücklicherweise hab ich im April, also nur einen Monat nach meiner Arbeitslosigkeit, wieder einen Job in einem Fernsehladen gefunden wo ich bis Sept. arbeiten konnte. Der Chef gab mir auch nach meinem Wunsch auch nur einen befristeten Vertrag bis September. Ich musste also nicht selbst Kündigen, der Vertrag lief im September einfach nur aus. Also keine Gefahr einer Sperre beim Amt.
Nun bin ich seit Sept. 2009 bis jetzt in Vollzeit bei der Technikerschule und werde voraussichtlich gegen ende Juli mit der Schule fertig sein.
Da mir bewusst ist das man bei einer wissenden drohenden Arbeitslosigkeit min. 3 Monate vorher sich arbeitlos melden muss um einer Sperre zu entgehen war ich heute beim Arbeitsamt.
Nun teilte man mir dort mit das ich mich nach der Beendigung der Tätigkeit bei dem Fernsehladen bei Arbeitsamt hätte melden müssen!! Ich möge bitte auf so einem Dokument eine Stellungnahme abgeben warum ich dies nicht gemacht habe.
Die Dame meinte sie könne keine Entscheidigungen darüber treffen, darüber Urteile nur die Leistungsabteilung. Sie meinte aber es würde nur max. eine Woche Sperre auf mich zukommen.
Das Problem ist aber das ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich bin nahtlos nach dem befristetem Arbeitsverhältnis in die Schule gegangen und habe mich nicht arbeitslos gemeldet und natürlich keine Leistungen bezogen.
Was soll das? Das kann doch jetzt nicht war sein!
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