Sperre vom Arbeitsamt?

Frader

Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
2.675
Folgende Situation, ist etwas verzwickt!!

Ich bin gelernter Informationselektroniker,
Ich war von 2007-2009 über eine Zeitarbeitsfirma bei einem der größten Elektrokonzerne in Deutschland angestellt.
In folge der Wirtschafftskriese wurden dann alle Leiharbeiter entlassen, unter anderem auch ich, kurz darauf im März kam auch die Kündigung der Zeitarbeitsfirma da sie für mich nicht mehr anbieten konnten.

Während ich berufstätig war habe ich schon ständig überlegt eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker im Informatikbereich zu machen, konnte mich aber nie durchringen da ich diese nicht in Teilzeit machen wollte.

Nun da ich arbeitslos war sah ich eine Möglichkeit mich an der Technikerschule anzumelden.
Das Vollzeit-Schuljahr startete aber erst im Sept. 2009 und dann ging es darum die Zeit vom März bis September 2009 mit irgendeinem anderen Job zu füllen.
Das Arbeitsamt wusste von meinen Weiterbildungs-Plänen!

Glücklicherweise hab ich im April, also nur einen Monat nach meiner Arbeitslosigkeit, wieder einen Job in einem Fernsehladen gefunden wo ich bis Sept. arbeiten konnte. Der Chef gab mir auch nach meinem Wunsch auch nur einen befristeten Vertrag bis September. Ich musste also nicht selbst Kündigen, der Vertrag lief im September einfach nur aus. Also keine Gefahr einer Sperre beim Amt.

Nun bin ich seit Sept. 2009 bis jetzt in Vollzeit bei der Technikerschule und werde voraussichtlich gegen ende Juli mit der Schule fertig sein.
Da mir bewusst ist das man bei einer wissenden drohenden Arbeitslosigkeit min. 3 Monate vorher sich arbeitlos melden muss um einer Sperre zu entgehen war ich heute beim Arbeitsamt.

Nun teilte man mir dort mit das ich mich nach der Beendigung der Tätigkeit bei dem Fernsehladen bei Arbeitsamt hätte melden müssen!! Ich möge bitte auf so einem Dokument eine Stellungnahme abgeben warum ich dies nicht gemacht habe.

Die Dame meinte sie könne keine Entscheidigungen darüber treffen, darüber Urteile nur die Leistungsabteilung. Sie meinte aber es würde nur max. eine Woche Sperre auf mich zukommen.

Das Problem ist aber das ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich bin nahtlos nach dem befristetem Arbeitsverhältnis in die Schule gegangen und habe mich nicht arbeitslos gemeldet und natürlich keine Leistungen bezogen.

Was soll das? Das kann doch jetzt nicht war sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch noch nix passiert. Vielleicht hast du einfach ne unfähige Dame erwischt.

Füll das Formmular doch einfach anständig aus, und geb es ab. Wenn deine Geschichte stimmt, und diese Welt noch zu retten ist, wird sich alles als Missverständnis rausstellen
 
hate damals die fachoberschule fertig und war auch irgendwie unter diese 3 monaten gelandet. hatte dann 1 woche sperre bekommen dass heisst aber eig nur, dass eventuelles geld ne woche später gezahlt wurde... naja ist halt n komischer verein da...
 
Mein Freund hatte mal das gleiche Problem.
Er hat mich gefragt wie die Rechtslage steht da ich Wirtschaft und Recht Studiert habe^^
Ich habe ihm geraten sich jeden Tag beim Amt zu melden und denen die Hölle heiß zu machen und 3 Wochen später hat er sein Geld bekommen und eine Entschädigung für die nicht bezahlten 3 Wochen^^
Einfach alle Papiere die du hast mitnehmen und ihm vorweisen das du wenn ich dich dutzen darf ^^ alles belegen kannst was du gemacht hast???
Hast du im amt bescheidgegeben das dein Vertrag nur von da bis da läuft??? sonst schauts schlecht aus
 
Hast du im amt bescheidgegeben das dein Vertrag nur von da bis da läuft??? sonst schauts schlecht aus
Nein hatte ich nicht, ich habe nur angegeben das ich wieder in einer Beschäftigung stehe. Warum auch? die wussten das ich die Schule machen werde. Ausserdem kann ich dehnen den befristeten Arbeitsvertrag auch jetzt noch zeigen.


Ich finde das nur eine Frechheit!
Da braucht man sich nicht wundern das dieser letzte Bericht zustande kam.
http://www.n24.de/news/newsitem_6824520.html

Das Sie Leuten eine Sperre reindrücken die sich nicht bemühen oder nicht zu Terminen erscheinen kann ich ja nachvollziehen aber sowas echt nicht.
Die suchen nach der kleinsten Kleinigkeit um nicht zahlen zu müssen. Auch wenn sie noch so sinnlos ist.

Sorry, bin gerade auf 180!
 
Zuletzt bearbeitet:
is verständlich aber wenn du denen Bescheidgesagt hast das dein Vertrag vom da bis da läuft bist du total im Recht weil du sogar eine Weiterbildung gemacht hast um einen Beruf zu finden und du so mehr gemacht hast als 85% der Arbeitslosen dei einfach keine lust haben arbeiten zu gehen ^^
Meistens sind die Arbeitsvermittler selber einfach noch Grün hinter den Ohren ^^
 
soweit ich weiß, muss man sich nur 3 monate vorher melden, wenn man eine versicherungspflichtige beschäftigung verliert/beendet...

da der vollzeitschulbesuch jedoch nicht der versicherungspflicht unterliegt (im sinne der arbeitslosenversicherung), musst du dich überhaupt nicht melden.
weder drei monate zuvor, noch direkt im anschluss.

siehe: §38 sgb III

zitat: "Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden"
 
Lucifa90 schrieb:
85% der Arbeitslosen dei einfach keine lust haben arbeiten zu gehen ^^

Schön daß du das weißt weil du alle Arbeitslosen persönlich kennst! Wenn ich solche Klugscheisser wie dich höre kann ich nicht soviel essen wie ich kotzen will!
 
Der Gag an der Sache ist ja das es sich gar nicht um die 3 monatige Frist bezieht. Die habe ich ja, da ich ja heute schon dort war und mich zum 31.07 arbeitslos gemeldet habe, nicht missachtet.

Es geht wirklich nur um das beendigen der Arbeitsstelle vor ca. 2 Jahren mit nahtlosen Übergang in die Schule. Da hätte ich angeblich nochmal antreten sollen. Obwohl ich nicht arbeitlos war und auch schon lange keine Leistungen mehr bekam.

Ich weiß nicht, ist es nicht so das man beim Arbeitsamt nur als arbeitslos gilt wenn man auch Leistungen bezieht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Frader,
Ich antworte hier, weil wir momentan mit der Fa meiner Frau beim Anwalt sind. Da kam dann auch das Thema Arbeitsamt (ich nenne es auch gerne "Ahnungslosenamt") auf die Palette. Dadurch weiß ich, das es zwei Arten von Meldungen bei diesem Amt gibt:
1. Die Meldung zur Arbeitssuche, das trifft auf dich nicht zu da du in der Zeit dem Arbeitsmarkt wegen Schule nicht zur Verfügung standest/stehst.
2. Den Antrag auf Arbeitslosengeld, da auch das nicht zutrifft, sehe ich da auch keine Veranlassung sich bei diesem Amt zu melden.
Wenn diese Argumente nicht ziehen, rate ich zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
 
dann frag die dame mal, aufgrund welcher rechtsgrundlage diese sperrzeitprüfung erfolgen soll.
weil der §38 besagt ja: personen... deren arbeit... endet. im umkehrschluss: es ist vollkommen egal, was du 2 jahre zuvor getan hast.
zumal da ja auch keine leistungen bezogen hast...
 
@derohneWolftanzt
kennst du alle Persönlich??? glaube nicht
Wenn du einer bist der arbeit will aber nicht bekommt dann tut es mir leid wenn dich das gestört hat das hat sich nur an die gerichtet die wirklich nicht arbeiten wollen und davon gibt es leider viel mehr als die die arbeit suchen.
 
Ich danke euch erstmal allen. Eure Antworten beruhigen mich jetzt einigermaßen.:)

Ich denke sowieso das ich bis zu dem besagten Datum schon wieder in Beschäftigung stehe. Ich bin da ja nur hin um mich gegen das Wort Case Szenario zu wappnen.

Meine künftige Qualifikation und der jetzige Aufschwung lassen mich mit gutem Gewissen in die Zukunft schauen. Es heißt doch überall das Fachkräftemangel herrscht! Auch gerade in der IT!
 
Zuletzt bearbeitet:
wichtig sind nur die letzten 3 Monate und wenn ihnen das nicht reicht dann leg Ihnen das ganze letzte halbe Jahr vor dann müsste ruhe sein ^^
 
@Lucifa90 Und das weißt du woher genau? Am Stammtisch gelernt?

Was ist das eigentlich für eine doofe Aussage? Immer schön rumreiten auf denen, die eh schon ganz unten sind und vielleicht nicht so leicht einen neuen Job finden?!

Die fortschreitende Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft ist wirklich erschreckend.
 
1. war ich selber Arbeitslos 2 Jahre lang nachdem ich die FOS abgeschlossen habe also weis ich wie man sich fühlt.
2. sind viele freunde von mir arbeitslos
3. habe ich ohne dem Amt mehr geschafft als mit also habe ich den Tipp gegeben die jeden Tag zu nerven damit was vorran geht.
 
Zurück zum Thema:

Frader schrieb:
Ich weiß nicht, ist es nicht so das man beim Arbeitsamt nur als arbeitslos gilt wenn man auch Leistungen bezieht?

Das ergibt sich aus § 119 SGB III. Eckpunkte, aber weiterer Erläuterungen bedürftig sind hier
  • Beschäftigungslosigkeit
  • Eigenbemühungen
  • Verfügbarkeit

Diese Ausbildungsgeschichte, die Du voraussichtlich im Juli absolvieren wirst: war das eine geförderte Maßnahme seitens der Agentur für Arbeit?

Hst Du während der gesamten Zeit seit September 2009 irgendwelche monatlichen Zahlungseingänge gehabt, die vom "Staat" kamen?
 
Diese Ausbildungsgeschichte, die Du voraussichtlich im Juli absolvieren wirst: war das eine geförderte Maßnahme seitens der Agentur für Arbeit?

Hst Du während der gesamten Zeit seit September 2009 irgendwelche monatlichen Zahlungseingänge gehabt, die vom "Staat" kamen?

2 mal ein großes NEIN!!

Naja, ich habe Meisterbafög beantragt! Aber das hat ja nichts mit dem Arbeitsamt zu tun und ist im Grunde ja nur ein Bildungskredit von der KFW-Bank und ein Zuschuss vom Landratsamt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte mich jetzt raus aus dem Thema ^^ hoffe du bekommst dein Geld so schnell wie möglich und nimm dir meinen Rat zu Herzen das du die nervst bis du dein Geld hast ^^
 
Zurück
Oben