Sperre vom Arbeitsamt?

War damals ein Wochenende dazwischen?
Wenn ja, dann kriegste eine Woche Sperrzeit. Meine bessere Hälfte studiert für die...
Ansonsten hat sie Unsinn erzählt.
 
Ich check das gleich nochmal, aber ich glaube auch, dass auf Dich maximal ne Woche Sperrzeit zukommt - wenn überhaupt.

Rechtsgrundlage könnte § 144 Abs. 6 SGB III sein:
"Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung beträgt eine Woche."

Edit:
Ich sehe überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für Dich. Das hat jetzt weniger mit Deiner nicht erfolgten Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III zu tun als vielmehr mit den übrigen Voraussetzungen. Für ALG I wäre eine vericherungspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist von 2 Jahren (§ 124 SGB III) erforderlich. Außerdem dürfte durch Dein Hinwirken auf ein befristetes Arbeitsverhältnis in 2009 ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausschließen.

Ich kenne mich aber nicht mit dem Sozialversicherungsrecht aus. Daher alles nur Mutmaßung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Frader
das ist dein problem und es hilft dir nur einer dein Anwalt.

du kannst milliarden jetzt auf dem konto haben, du kannst alle menschen der welt fragen, es wird dir nur ein Anwalt dabei helfen können.

Das problem ist das es sehr viele getroffen hat und die sparen da jede menge geld, du kannst es aber auch sein lassen und dir sagen ach bevor ich jetzt da eh nichts machen kann, oder du gehst singen. es kann dir nur einer helfen Anwalt. den brauchst du ncith mal bezhalen das ist in deutschland so hahaha:D

Anwalt, den als laie in dem fach hast weder du noch irgendeiner ne chance,
du kannst nicht gegen das system kämpfen.



lg

2006
 
lnstinkt schrieb:
Überflüssiges Zitat...

Er hatte den Anspruch und wenn er den nicht völlig ausgeschöpft hat, dann hat er quasi 4 Jahre Zeit, den in Anspruch zu nehmen. :)
Edit: Bissl doof geschrieben, aber ich hoffe, es ist verständlich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
2006 schrieb:
es kann dir nur einer helfen Anwalt. den brauchst du ncith mal bezhalen das ist in deutschland so hahaha:D

Ist das alles Ironie, die ich nicht verstehe?

So oder so - solche Aussagen sind gefährlich.

1. will ein Anwalt immer Geld sehen,
2. sollte man nicht zu einem x-beliebigen Anwalt gehen, sondern einem, der sich auf Sozial(versicherungs)recht und/oder Arbeitsrecht spezialisiert hat,
3. kommt man mit Selbstlektüre und Recherche (auch direkte Anfragen bei der Agentur) schon recht weit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das alles Ironie, die ich nicht verstehe?

Dieses dumme Gelaber von ihm kann ich auch nicht verstehen!

Ich sehe überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für Dich. Das hat jetzt weniger mit Deiner nicht erfolgten Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III zu tun als vielmehr mit den übrigen Voraussetzungen. Für ALG I wäre eine vericherungspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist von 2 Jahren (§ 124 SGB III) erforderlich. Außerdem dürfte durch Dein Hinwirken auf ein befristetes Arbeitsverhältnis in 2009 ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausschließen.

Ich hab sehr wohl Anrecht darauf da ich ja vor dem anderen Job min. 2 Jahre dort gearbeitet habe.

Es wurde mir jedenfalls heute auch so gesagt das ich noch weit über 300 Tage Anspruch auf ALG I habe.

Von einem Hinwirken auf ein befristetes Verhältnis weiß das Amt ja nix. Is ne Sache zw. meinem Chef und mir. Hätte er mich nämlich unbefristet eingestellt hätte ich zum Schulbeginn kündigung müssen. Dies hätte aber definitiv eine Sperre nach sich gezogen. Was ist den dann so verwerflich daran?

Mir ist es echt unklar warum da einen solche Steine in den Weg gelegt werden.

Zudem weiß ich weiß gar nicht warum du mir so ans Bein pinkelst? Was ist den so falsch daran sich weiterbilden zu wollen?
Wenn ich das so lese findest du es ja in Ordnung das dann nach deiner Logik jeder der sich in Vollzeit weiterbildet danach noch durch eine Sperre bestraft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frader schrieb:
Ich hab sehr wohl Anrecht darauf da ich ja vor dem anderen Job min. 2 Jahre dort gearbeitet habe.

Nein. Entscheidend sind die letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also bei dir ab Juli 2009) und in denen musst du 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein. Trifft bei dir nicht zu.
 
Frader, ich frage noch einmal. :) Lag zwischen der Arbeit und deiner Schule ein Wochenende dazwischen?
Wenn ja, dann wirst du die einwöchige Sperrzeit erhalten. Dir will niemand Steine in den Weg legen, aber die arbeiten nach den Gesetzen und dementsprechend darfst du da keinen großen sozialen Umgang erwarten. :(
kisser, er hat einen Anrecht!
 
So kann man mich missverstehen ^^.

Ich finde es bewundernswert, dass Du den Weg der Fortbildung initiativ eingeschlagen hast - ohne durch staatliche Maßnahmen dazu überhaupt aufgefordert worden zu sein. Das zeugt von einem gewissen Charakter, für den wir heutzutage dankbar sein müssen (das soll jetzt weder schwülstig noch ironisch klingen).

Wenns nach mir ginge hättest Du für die Ausbildungszeit auch bezuschusst werden sollen.

Meine Skepsis liegt in meiner rechtlichen Einschätzung begründet, ganz und gar nicht ist sie von persönlichen Befindlichkeiten getragen - ganz im Gegenteil.

ofern Du 24 Monate bei Deinem Verleiher tätig warst, dürfte der Flügeltür-Audi recht haben mit Deiner 4-jährigen Anspruchsdauer.

und nochmals in aller Deutlichkeit: ich habe von der Materie keine Ahnung, aber versuche zu helfen.
 
Ja es lag ein WE dazwischen. An einem Freitag geendet und an einem Montag begonnen.

Nein. Entscheidend sind die letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also bei dir ab Juli 2009) und in denen musst du 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein. Trifft bei dir nicht zu.

Die Dame meinte aber zu mir das ich wie schon gesagt über 300 Tage Anspruch habe.



Irgendwie scheinen hier einige immer nur ein Halbwissen zu verfügen. Am besten ich hol mir jetzt echt ne Rechtsberatung.
 
Dann sei so nett und halte uns aufm Laufenden. Viel erfogl!
 
Lucifa90 schrieb:
Mein Freund hatte mal das gleiche Problem.
Er hat mich gefragt wie die Rechtslage steht da ich Wirtschaft und Recht Studiert habe^^
Ich habe ihm geraten sich jeden Tag beim Amt zu melden und denen die Hölle heiß zu machen und 3 Wochen später hat er sein Geld bekommen und eine Entschädigung für die nicht bezahlten 3 Wochen^^
Einfach alle Papiere die du hast mitnehmen und ihm vorweisen das du wenn ich dich dutzen darf ^^ alles belegen kannst was du gemacht hast???
Hast du im amt bescheidgegeben das dein Vertrag nur von da bis da läuft??? sonst schauts schlecht aus

Was ist den mit diesem Beitrag los habe eine Mahnung bekommen aber verstehe nich warum bitte um Aufklärung
Mfg

Lucifa90
 
4ert schrieb:
War damals ein Wochenende dazwischen?
Wenn ja, dann kriegste eine Woche Sperrzeit. Meine bessere Hälfte studiert für die...
Ansonsten hat sie Unsinn erzählt.

§ 122 Abs.3:
Ist [...] Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit [...] nicht dienstbereit, so wirkt eine persönliche Meldung an dem nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit dienstbereit ist, auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit war.

Beispiel: letzter Tag des Arbeitsverhältnisses: Freitag
Arbeitslosmeldung: folgenden Montag

Daraus folgt: Die Meldung wirkt auf den nicht dienstbereiten Samstag zurück!


_so long_
 
Absolut korrekt, aber das hat nichts mit seiner Problemstellung zu tun. :)
 
lnstinkt schrieb:
will ein Anwalt immer Geld sehen

Die Frage ist viel mehr woher das Geld kommt ;) Auch jemand mit geringen finanziellen Mitteln kann sich ohne weiteres selbstverständlich einen Anwalt nehmen wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Kosten werden für ihn übernommen.

Das einzige was man dafür tun muss ist sein Vermögen / "Einkommen" offen zu legen und einen entsprechenden Beratungsschein im Amtsgericht zu holen. Die Steigerung wäre dann die Prozesskosten Beihilfe. Selbst in einer Gewerkschaft wie Verdi gibt es als arbeitsloser für nur 2,50€ pro Monat eine entsprechende Rechtschutzversicherung wo Sozialrecht inbegriffen ist.

Soviel Ironie versteckt sich da also gar nicht wenn jemand sagt einen Anwalt muss man nicht unbedingt bezahlen.

Der Beratungsschein im Amtsgericht wird aber meistens erst nach dem Widerspruch bei der entsprechenden Behörde bewilligt.
 
Funkenschlag schrieb:
Der Beratungsschein im Amtsgericht wird aber meistens erst nach dem Widerspruch bei der entsprechenden Behörde bewilligt.

Hm, bei mir war es so, dass ich dem Zuständigen die Situation telefonisch dargelegt habe und 10min später konnte ich die Bescheinigung abholen. Zu dem Zeitpunkt war ich allerdings noch Schüler, weiß nicht, ob das relevant ist.
 
So, hab jetzt nicht alles gelesen aber ich geb dir mal einen guten Rat, da ich mal ein Praktikum im Rahmen meines Studiums beim Arbeitsamt gemacht habe:

Wiederspruch einlegen!

Es klingt zwar banal, aber das Amt ist maßlos überfordert, weshalb alle Ansprüche, welche nicht sofort bearbeitet werden können erst einmal abgelehnt werden, da dann 90% der Leute Ruhe geben. Erst wenn ein schriftlicher Wiederspruch eingegangen ist, schauen sie sich die Sache genauer an.

Klingt wie ein Hirngespinst, ist aber leider die Realität (zumindest auf der "Hartz4-Behörde" wo ich mein Praktikum gemacht habe). Deshalb hab ich nach dem Praktikum auch ganz schnell das weite gesucht und will mit solchen Scharlatanen nichts mehr zu tun haben.

Die meisten die dort arbeiten sind auch einfache Bürokaufleute, welche noch nicht einmal einen Blick ins SGB II bzw. SGB III geworfen haben, denn Sozialpädagogen sind der Stadt einfach zu teuer!

Trotzdem wünsche ich dir viel Glück!
 
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