Hallo liebes Forum,
habe eine SSD, die nun schon zweimal innerhalb eines Jahres den Geist aufgegeben hat, dh. das Original und das Austauschexemplar. Wenn das Modell jetzt ein drittes Mal ausfällt, dann habe ich das Recht vom Kauf zurück zu treten und Kaufpreis inkl. Versand erstattet zu bekommen (wahrscheinlich jedoch ja nur den aktuellen Verkehrswert?!).
Da ich die Platte als Systemplatte genutzt habe, fällt mit jedem Ausfall Hardware Ein- und Ausbau an, genauso wie das Neuaufsetzen des Systems, also Windows inkl. aller Programminstallationen, Einstellungen, Passwortänderungen... Kurz, also nervige Zeit fürs Neuaufsetzen
Kann man dafür einen geldlichen Schadenersatz/ Aufwandsentschädigung verlangen?
Hat jmd. Erfahrung damit?
Gibt es hier schon Präzedenzfälle, die vermuten lassen, dass dies unkompliziert von Statten gehen könnte oder wäre hier bei Ansprüchen nur der gerichtliche Weg denkbar?
LG
habe eine SSD, die nun schon zweimal innerhalb eines Jahres den Geist aufgegeben hat, dh. das Original und das Austauschexemplar. Wenn das Modell jetzt ein drittes Mal ausfällt, dann habe ich das Recht vom Kauf zurück zu treten und Kaufpreis inkl. Versand erstattet zu bekommen (wahrscheinlich jedoch ja nur den aktuellen Verkehrswert?!).
Da ich die Platte als Systemplatte genutzt habe, fällt mit jedem Ausfall Hardware Ein- und Ausbau an, genauso wie das Neuaufsetzen des Systems, also Windows inkl. aller Programminstallationen, Einstellungen, Passwortänderungen... Kurz, also nervige Zeit fürs Neuaufsetzen
Kann man dafür einen geldlichen Schadenersatz/ Aufwandsentschädigung verlangen?
Hat jmd. Erfahrung damit?
Gibt es hier schon Präzedenzfälle, die vermuten lassen, dass dies unkompliziert von Statten gehen könnte oder wäre hier bei Ansprüchen nur der gerichtliche Weg denkbar?
LG