SSD mehrfach defekt - Schadenersatz Arbeitszeit?

mainBort

Ensign
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Hallo liebes Forum,

habe eine SSD, die nun schon zweimal innerhalb eines Jahres den Geist aufgegeben hat, dh. das Original und das Austauschexemplar. Wenn das Modell jetzt ein drittes Mal ausfällt, dann habe ich das Recht vom Kauf zurück zu treten und Kaufpreis inkl. Versand erstattet zu bekommen (wahrscheinlich jedoch ja nur den aktuellen Verkehrswert?!).

Da ich die Platte als Systemplatte genutzt habe, fällt mit jedem Ausfall Hardware Ein- und Ausbau an, genauso wie das Neuaufsetzen des Systems, also Windows inkl. aller Programminstallationen, Einstellungen, Passwortänderungen... Kurz, also nervige Zeit fürs Neuaufsetzen
Kann man dafür einen geldlichen Schadenersatz/ Aufwandsentschädigung verlangen?

Hat jmd. Erfahrung damit?
Gibt es hier schon Präzedenzfälle, die vermuten lassen, dass dies unkompliziert von Statten gehen könnte oder wäre hier bei Ansprüchen nur der gerichtliche Weg denkbar?

LG
 
Für Schadensersatz fehlt es schon an einem bezifferbaren Schaden, darüber hinaus müsste der Verkäufer den Mangel hierfür auch zu vertreten haben, was in der Regel nicht der Fall sein dürfte.

Fällt das nachgelierferte Modell ebenfalls durch einen Mangel aus, dann ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, mit der Folge, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.

Bei der Erstattung des Kaufpreises kann der Verkäufer aber den Wert der gezogenen Nutzungen einbehalten.

Ob das vorgenannte im geschilderten Einzelfall wirklich gilt, muss natürlich seriös geprüft werden.
 
Hallo,

ein definitives Nein. Hersteller leisten keinen Schadensersatz der aus der Benutzung heraus anfällt. Sie schließen das explizit aus und das auch auf Grund geltenden Rechts. Würde diese defekte Komponente andere Komponenten mit ins Nirvana ziehen, so etwas müsste mit begleichen werden.

Aber kein Schaden, der aus Datenverlust resultiert.

Und im Übrigen, Du bekommst, wofür Du bezahlst.

Ist Dir das wichtig, kannst Du auch Rechner kaufen, die so etwas per Garantie abdecken.

Aber beim Kauf einer Consumer SSD liegt der Schaden aus Datenverlust bei Dir.

Grüße,

Blubbs
 
Das du von dem Kauf zurücktreten kannst, das sollte möglich sein. Aber weniger zum vollen Preis. Schadensersatz zu verlange wäre eher unrealistisch.
 
@BlubbsDE

Du hast am Thema vorbei geschossen.

Doc Foster hat alles gesagt.

Du hast in deinem Fall keine Schadensansprüche....warum auch?!
 
Wie ribery schon festgestellt hat, möchte ich kein Shadenersatz am Datenverlust festmachen.

Ich finde aber dass der zeitliche (Mehr-)Aufwand, den ich betreiben musste, vom Hersteller zu verantworten ist. schließlich fällt hier arbeitszeit in Gesamtumfang von sicher über 10h an...(Stichwort "bezifferbarer Schaden")

Hinzu kommt der persönliche Unmut, dass zunächst ein Kulanztausch mit dem Service abgesprochen war, der revidiert wurde durch das überraschende Zuschicken eines dritten Exemplars. Ebenfalls wurde keinerlei Rückporto vom Händler getragen...

Daher mein Wunsch den entstandenen Frust finanziell so hoch wie möglich finanziell beim Händler abzuladen...

Stammtischniveau ein:
Kann ja auch nicht sein, dass man Schrott verkauft bekommt, mit dem man nur Ärger hat und nach nem Jahr hin und her gesagt bekommt, dass die Verkaufswertdifferenz des Schrotts jetzt von mir zu tragen ist...
Stammtischniveau aus...

Hat noch jmd. erfreulichere Informationen?

Lg
 
mainBort schrieb:
Wie ribery schon festgestellt hat, möchte ich kein Shadenersatz am Datenverlust festmachen.

Hallo,

de facto ist es aber ein Schadensersatz aufgrund von Datenverlust. Was für einen möchtest Du denn geltend machen?

Grüße,

Blubbs
 
mainBort schrieb:
Hinzu kommt der persönliche Unmut, dass zunächst ein Kulanztausch mit dem Service abgesprochen war, der revidiert wurde durch das überraschende Zuschicken eines dritten Exemplars. Ebenfalls wurde keinerlei Rückporto vom Händler getragen...

Sofern es ein Gewährleistungsfall ist, kannst du die Aufwendungen dem Händler in Rechnung stellen, sprich das Rückporto!

BlubbsDE schrieb:
Was für einen möchtest Du denn geltend machen?

Grüße,

Blubbs

Du hast in deinem ersten Post daneben gelegen nicht nur im Bezug auf Datenverlust, sondern teilweise sind das auch nicht richtige Infos von dir!
In dem Fall sehe aber keine Chance für den TE Schadensansprüche geltend zu machen :-)
 
mainBort schrieb:
Ich finde aber dass der zeitliche (Mehr-)Aufwand, den ich betreiben musste, vom Hersteller zu verantworten ist. schließlich fällt hier arbeitszeit in Gesamtumfang von sicher über 10h an...(Stichwort "bezifferbarer Schaden")

Und wenn du schön regelmässig Backups gemacht hättest, wäre der zeitliche Aufwand inkl. Einbau ca. 20 bis 25 Minuten. :rolleyes:

Und Geld für persönlichen Unmut... :freak:
 
Nochmal:

Schadensersatz erfordert zunächst grds. einen in Geld zu beziffernden Schaden, an dem es hier schon mangelt.

Weiterhin setzt der vertragliche Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer voraus, dass dieser den Mangel zu vertreten hat. Das wird zwar gesetzlich vermutet, diese Vermutung wird der Verkäufer aber i.d.R. widerlegen können.

Beides spricht also gegen einen Schadensersatzanspruch.

Warum kann man sich als Laie nicht einfach mal das Schreiben verkneifen, wenn man nicht mal den Hauch einer Ahnung hat?
 
@blubbs: Es ging und geht mir nicht um Daten. Punkt.
@Hausmeister: Backups exisitieren ja, deswegen gehts ja auch nicht um Daten. Ich gratuliere, wenn du es in 25min schaffst drei Festplatten aus- und wieder einzubauen und gleichzeitig dreimal das System aus deinem Backup neuaufzuspielen. Ich schaff das nicht.

@Doc Foster: Danke für deine Meinung. Ist irgendwie seltsam, dass Arbeitszeit kein in Geld zu beziffernder Schaden sein soll. Schließlich ist nichts einfacher zu berechnen als den Gegenwert dieser. Der Verkäufer hat den Schaden meines Erachtens zu vertreten, da er ihn ja zweimal nicht nachbessern konnte. Insofern liegt ja ein Mangel der Sache selbst zugrunde, der nicht auf Abnutzung oder anderweitig mit mir als Käufer zu tun hat...

Ich finds wirklich toll, wenn man hier Hilfe bekommt. Kommentare, wie die von Hausmeister brauch ich nicht. Es geht ja schließlich nicht um Naivität, dass ich meine Daten nicht ordnungsgemäß gesichert habe und jetzt die Schuld abwälzen will.
Ich suche ja nur nach Meinungen, ob der entstehende Zeitaufwand nicht finanziell geltend gemacht werden kann...
 
Doc Foster hat es genau erklärt, du hast keinen Schaden gehabt, wie willst du denn deine Arbeitszeit berechnen? Pi mal Daumen? Hättest du in der Zeit dafür etwas gemacht, was du dir hättest bezahlen lassen? Nein auch genommener Urlaub zählt hier nicht.
Du hast kein Anrecht auf Schadensersatz wegen "vergeudeter Zeit".
 
dass Arbeitszeit kein in Geld zu beziffernder Schaden sein soll.

Was hast du den für einen Stundensatz für Arbeiten an deinen privaten PC?
 
Jungs ist ja in Ordnung. Ich hätte natürlich an meinen beruflichen Stundenlohn gedacht, da der PC ja auch überwiegend beruflich genutzt wird. Unabhängig ob es juristisch durchsetzbar ist, halte ich dies nicht für einen völlig abstrusen Gedankengang.

Die Verbraucherzentrale meint ähnliches und schreibt, dass nur Schäden durch das Produkt an weiteren Sachen oder Personen schadenersatzfähig ist :(
Und dass im Einzelfall zu prüfen ist, was dann ja gleichbedeutend ist mit: es gibt kein außerjuristisch standardisierten Weg, der ja mangels Sachgegenwert sowieso einzig in Betracht gekommen wäre...
 
mainBort schrieb:
Die Verbraucherzentrale meint ähnliches und schreibt, dass nur Schäden durch das Produkt an weiteren Sachen oder Personen schadenersatzfähig ist :(

Hallo,

das habe ich in meinem ersten Posting geschrieben...

Und ja, Deine Schadensersatzforderung hätte als Grundlage den Datenverlust. Ob es Bilder sind, oder das OS ist eine organisatorische Frage. Es bleibt beim Schaden durch Datenverlust. Auch das schrieb ich im ersten Post. Und das begründet nie eine Schadensersatzforderung.

Dann nochmal. Was wäre Dein Grund, einen Schadensersatz zu formulieren, wenn nicht Datenverlust.

Grüße,

Blubbs
 
Der Grund den er meint ist wohl nur die Arbeit das defekte Teil zu wechseln, und nicht um den Datenverlust auszugleichen. Der einfache Tausch einer Systemfestplatte dauert unter Umständen mehrere Stunden.
 
Bei einer entsprechenden Datensicherung (und das heißt in diesem Fall ein Image) dauert der Tausch maximal ne Stunde, davon sind 15 min effektive Arbeit und der Rest warten während das Image zurückgespielt wird. Wenn man aufgrund fehlender Sicherung mehr Arbeit hat, kann man dafür dem Hersteller keine Schuld geben und schon gar nicht dem Händler.
Und dass eine SSD kaputtgehen kann wie jedes andere technische Gerät ist auch kein Geheimnis. Wenn der Toaster kaputt geht ersetzt mir auch keiner das Frühstück.
Ansonsten bleibt nur noch zu raten, wenn dir die SSD nochmal abraucht lass sie dir gegenrechnen und wechsel den Hersteller.
 
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