Steuer: Eingescannte Belege?

Bellringer

Lieutenant
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Hallo zusammen,

für meine jährliche Steuererklärung, sammle ich übers ganze Jahr wichtige Belege und Rechnungen in einem Schuhkarton, um diesen dann bei der Steuererklärung durchzugehen.

Da mir das ganze etwas zu altmodisch und unübersichtlich wird, möchte ich jetzt anfangen, meine Belege und Rechnungen einzuscannen und das Original zu vernichten.

Ich mache dies entweder über einen Scanner zu Hause oder unterwegs per Scannable von Evernote.
Funktionieren tut es ziemlich gut.

Frage:
Ist es "sicher", die Belege zu vernichten und nur die Scanns zu behalten?
Doppelte Arbeit möchte ich eigentlich nicht haben, sprich Original aufheben und zusätzlich einscannen.

Em Endeffekt schicke ich dem Finanzamt (Steuerberater) eh alle Belege in elektronischer Form und musste eigentlich noch nie Originale einreichen.

Was meint ihr?
Kann ich einscannen und Originale vernichten?

Danke euch!
 
Nein, das ist nicht sicher.
Es gelten nach wie vor die steuerlichen Aufbewahrungsfristen.
 
In der aktuellen ct ist ein Bericht über das Papierlose Büro. Dort wird auch auf die rechtlichen Belange eingegangen.
 
Gilt das ganze denn wirklich auch für die private Steuererklärung?
Ich spreche hier nicht von gewerblichem Zwecke.
 
Soweit ich weiß gilt das auch für den privaten Bereich. Wenn du es sicher haben willst, lass dir die Frage doch einfach von deinem zuständigen Finanzamt beantworten, dann kannst du sie darauf festnageln, wenn sie es so akzeptieren sollten (was sie bestimmt nicht werden ;) ).
 
Probier es doch einfach aus. Bewahr alle Finanzrelevanten Papiere aus und digitalisier sie zusätzlich. So gehen sie auch mit den Papieren in dem ct Artikel um. Abgegeben haben sie alle Papiere digital. Und angeblich ist nichts gekommen vom Finanzamt.
 
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