Steuererklärung Hauskauf mit Photovoltaik

jan4321

Lt. Commander
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Hi,
ich bin gerade etwas am verzweifeln, hoffe hier finde ich etwas rat, ohne gleich einen Steuerberater zu bemühen.
Ich mache meine Steuer nun seit 7 Jahren selbst.

Folgendes Szenario:
Ich habe 2017 ein Einfamilien Haus gekauft.
Aktuell renoviere ich noch und bin offiziell noch bei meinen Eltern 2 km weiter gemeldet.
Ein guter Freund von mir bewohnt aktuell ein kleines Zimmer unentgeltlich, das soll auch so bleiben.
Es ist angedacht 2 Weitere Zimmer als WG zimmer zu vermieten, allerdings erst nächstes Jahr, wenn die Renovierung durch ist.

Nun zu meinem Problem:
Mit dem Haus wurde auch eine 5,13 kw PV Anlage gekauft, BJ 03/2012 Neupreis laut Unterlagen: 9024,72€ inklu. MwSt, Zeitwert laut Kaufvertrag 7990,00€ keine Steuer ausgewiesen. Die PV Anlage ist Eigenverbrauchs fähig, also ich verbrauche den Produzierten Strom zum teil. EEG bekomme ich 24,43 cent pro Kw/h.
Die Jahresendabrechnung gliederte sich in:
1. Einspeise Gutschrift
2. Einspeisung Selbstverbrauch

Aus beiden errechente sich der Abschlag (die Rechnung verstehe ich nicht wirklich)

Lange rede kurzer Sinn. Frage:
Wie, was und wo muss ich versteuern? Wird der Eigenverbrauch gesondert versteuert, oder wie rechnet ich das?
Da beim Kauf keine MwSt ausgewiesen wurde, macht für mich die Kleinunternehmerregelung Sinn, oder?
 
Das ist ein klarer Fall für einen Steuerberater. Hier auf die 200€ Bearbeitungsgebühr zu verzichten und stattdessen bei der Steuer nicht vollumfänglich zu optimieren, kostet dich am Ende aller Voraussicht nach sehr viel Geld.
 
Die Kleinunternehmerregelung für den Betrieb der PV-Anlage macht für Dich Sinn.
 
Du mußt lediglich für den "verkauften, eingespeisten" Strom die Umsatzsteuer abführen.
Wie das im einzelnen erfolgt ist wohl vom Finanzamt abhängig.
Ich erhalte inzwischen einmal im Jahr eine Forderung direkt vom Finanzamt. Der Betrag erhalten die vom Netzbetreiber aufgrund der Einspeisemenge. In irgendwelchen Steuererklärungen tritt dieses gar nicht auf, auch meine Steuerberatung kümmert sich darum nicht mehr.
Ich würde beim Finanzamt nachfragen. Kleinunternehmerregelung gelten m. W. nicht für PV-Betreiber.
 
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