Steuererklärung

larska

Captain
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Liebes Forum,
ich habe ein kurze konkrete Frage zu meiner Steuererklärung, vielleicht kann mir jemand helfen...
Bisher war ich selbstständig und habe meinen Gewinn mittels EÜR ermittelt und versteuert.
Jetzt bin ich Teilzeit bei der Stadt beschäftigt.

Folgendes Rechenbeispiel:
Mein Brutto Lohn (im Jahr) liegt bei 25.000 für die Angestellte Tätigkeit.
Mein Gewinn nach EÜR der Selbständigkeit bei ca. 6.000 pro Jahr.
Das gäbe zusammen Einnahmen in Höhe von 31.000.

Jetzt müsste ich, laut Steuerberechnung ca. 2.300 Steuer zahlen.
Ich finde das ziemlich viel, da ich ja meinen Angestelltengehalt schon versteuert habe, und fast die Hälfte des Gewinns aus der Selbständigkeit für die Steuer drauf geht...
Wenn ich jetzt keine Einkünfte aus Selbstständigkeit hätte, müsste ich doch gar keine Einkommensteuer zahlen, oder? Der Lohn ist ja schon versteuert.... :mad:
 
larska schrieb:
Jetzt müsste ich, laut Steuerberechnung ca. 2.300 Steuer zahlen.
Ich finde das ziemlich viel, da ich ja meinen Angestelltengehalt schon versteuert habe, und fast die Hälfte des Gewinns aus der Selbständigkeit für die Steuer drauf geht...
Und wo hast du deine Selbstständigkeit versteuert?
Wenn du keine ESt-Vorauszahlungen hast, ist dass doch nur logisch? Stell dir einfach vor, du hättest keine 2 Einkunftsart, sondern hättest dieses Geld als Bruttolohn bekommen. Es käme genau die gleiche Steuer raus.
 
larska schrieb:
da ich ja meinen Angestelltengehalt schon versteuert habe,
Nein, es wird nur ein Abschlag auf die zu erwartende Einkommenssteuer gleich einbehalten.
larska schrieb:
fast die Hälfte des Gewinns aus der Selbständigkeit für die Steuer drauf geht
Das ist das Problem der Steuerprogression. Je mehr man verdient, umso höher ist auch der prozentuale Anteil den man davon als Steuer abzuführen hat. Dies ist der deutsche Gedanke der Steuergerechtigkeit, daher zahlen ja die oberen 20% der Einkommensbezieher auch über 80% des gesamten Einkommenssteueraufkommens und manchen Politikern ist dies noch immer zu wenig.
 
larska schrieb:
Jetzt müsste ich, laut Steuerberechnung ca. 2.300 Steuer zahlen.
Ich finde das ziemlich viel, da ich ja meinen Angestelltengehalt schon versteuert habe, und fast die Hälfte des Gewinns aus der Selbständigkeit für die Steuer drauf geht...

Klingt doch recht logisch, finde ich. Deine Angestelltentätigkeit wird ja bereits mit Lohnsteuer belastet. Hast Du Steuervorauszahlungen für Deine Selbständigkeit gezahlt? Ich vermute mal, nein? Dann fehlt das noch und wird nun abgerechnet. Kannst dann eigentlich nur überlegen, welche Werbungskosten (als Angestellter) und Betriebsausgaben (Selbständiger) Du hast und gegenrechnen kannst. Dann mindert sich ja das zu versteuernde Einkommen nochmal.
 
Holt schrieb:
Nein, es wird nur ein Abschlag auf die zu erwartende Einkommenssteuer gleich einbehalten.
Ismael11 schrieb:
Deine Angestelltentätigkeit wird ja bereits mit Lohnsteuer belastet.
und wenn man nur angestellt ist, müsste man doch nachträglich keine Einkommensteuer zahlen, oder?

Ismael11 schrieb:
Kannst dann eigentlich nur überlegen, welche Werbungskosten (als Angestellter) und Betriebsausgaben (Selbständiger) Du hast und gegenrechnen kannst.
das habe ich schon getan, der Betrag ist der Gewinn.
 
larska schrieb:
und wenn man nur angestellt ist, müsste man doch nachträglich keine Einkommensteuer zahlen, oder?
Nicht unbedingt. Kann auch passieren, dass man etwas nachzahlen muss.

Letztlich musst du dir das vereinfacht so vorstellen, dass die Summe gebildet wird (wie z.B Angestellt und Sonderzahlung am 31.12.20xx). Ob sich deine Selbständigkeit damit noch lohnt, musst du dir selber beantworten.
 
Die Steuerlast wird immer erst am Ende festgestellt. Vorrauszahlungen von normalen Arbeitnehmergehälter sind Schätzungen, die nur dann stimmen wenn es sonst kein Einkommen oder steuererleichternde Ausgaben gibt.

Deine Abgaben als Arbeitnehmer basieren auf der Annahme, dass es dein einziges Einkommen ist. Jetzt hattest du aber ein höheres Einkommen - somit zahlst du damit auch höhere Steuern. Natürlich wird dafür immer dein gesamtes Einkommen betrachtet.
 
Holt schrieb:
Dies ist der deutsche Gedanke der Steuergerechtigkeit, daher zahlen ja die oberen 20% der Einkommensbezieher auch über 80% des gesamten Einkommenssteueraufkommens und manchen Politikern ist dies noch immer zu wenig.

Es sind eher die 30% der Besserverdienenden.

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-04/steuern-hoechstsatz-deutschland-studie

Sorry fürs Reingrätschen, aber wenn man schon stöhnt, dann wenigstens auf Basis von korrekten Werten.

P.S.: die prozentuale gesamte Steuerbelastung ist zwischen Arm und Reich recht ausgeglichen.
 
larska schrieb:
müsste man doch nachträglich keine Einkommensteuer zahlen, oder?
Die Lohnsteuer stellt dabei eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, ist aber nichts andere als die Einkommensteuer, nur wird sie eben monatlich direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Die Einkommensteuer muss natürlich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezahlt werden und dies ist wegen der Gewinne aus der selbstständigen halt höher. Ab einer bestimmten Höhe könnte das Finanzamt von Dir auch monatliche oder quartalsweise Vorauszahlungen auf die erwarteten Einkommenssteuern auf Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit verlangen. Abgerechnet wird dann aber immer zum Schluss, dann gibt es entweder etwas rück, wenn die Vorauszahlung / Lohnsteuer über der tatsächlichen Steuerschuld lagen oder es ist eine Nachzahlung fällig, wenn tatsächlich mehr Steuer fällig sind als im voraus schon bezahlt wurden.
douggy schrieb:
P.S.: die prozentuale gesamte Steuerbelastung ist zwischen Arm und Reich recht ausgeglichen.
Auch wenn es dann 30% sind die 80% der gesamten Einkommenssteuer entrichten, finde ich diese eben nicht als ausgeglichen. Dies ist der soziale Aspekt, aber ausgeglichen wäre es, wenn jeder den prozentual gleichen Steuersatz zahlen müssten. Auch dann wären wegen der größeren Einkommen der Anteil der Besserverdienenden noch höher, aber dann könnte man von ausgeglichen sprechen. So ist es ja auch bei der Besteuerung des Konsums, ob man nun ein Brötchen kauft oder zehn, die kosten jeweils gleich viel und der Anteil der Umsatzsteuer ist bei allen gleich, am Verkauf von 10 bekommt der Staat den zehnfachen Betrag an Steuern wie bei einem.
 
Holt schrieb:
Auch wenn es dann 30% sind die 80% der gesamten Einkommenssteuer entrichten, finde ich diese eben nicht als ausgeglichen.

Ich sprach von der gesamten Steuerbelastung.
Die Besteuerung z.B. eines Wocheneinkaufs wiegt bei einem Wenigverdiener wesentlich schwerer als bei einem Gutverdiener in Relation zum Einkommen.
Deswegen ist die Besteuerung prozentual gesehen recht ausgeglichen.
 
Das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen ist verschieden, ich finde das deutsch Steuerrecht z.B. extrem ungerecht. 25% Einkommenssteuer ab dem ersten Euro, dies wäre gerecht. Dies ist bei den Verbrauchssteuern ja nicht anderes, nur weil jemand nur 2l tankt, wird ihm die Mineralölsteuer ja auch nicht erlassen. Anderer würde es aber gerecht empfinden, wenn man den Reichen alles nimmt und es gleichmäßig auf alle verteilt, obwohl derartige Experimente in Vergangenheit immer gescheitert sind und am Ende die breite Massen immer die Verlierer waren.
 
Dann kann derjenige gleich aufstocken. Oder aber kann kdie Arbeit sein lassen, wenn eh das Amt zahlen muss.

Und bei dem Thema ausgeglichen kann man den sozialen Aspekt nie unberücksichtigt lassen. Wir sind Menschen, der soziale Aspekte macht uns zu dem, was wir sind.

Wenn der Gutverdiener etwas mehr Einkommenssteuer zahlt, muss er vielleicht beim Audi auf ein Extra verzichten. Der Geringverdiener muss bei höherer Einkommenssteuer schauen, wie er den Tank voll bekommt und das Essen für die Kinder auf den Tisch kommt.

Und keiner will den Reichen alles nehmen, es soll bloß sozial gerecht zugehen.
Weiterhin werden schon die Reicheren geschont durch Höchstsätze bei KV und PV (wenn ich mich nicht irre).

Kann es für einen Gutverdiener nicht ein schönes Gefühl sein zu wissen, dass deiner Nächster nicht unter Existenzängsten leiden muss?

Wenn wir zum Thema Steuersenkung für alle oder aber Steuerverschwendung angelangen, bin ich dabei.
Deins hier ist aber eine Neiddebatte, wo der menschliche und soziale Aspekt ausgeblendet wird.

Ich wünsche ein schönes Wochenende.
 
Zuletzt bearbeitet:
douggy schrieb:
Wenn der Gutverdiener etwas mehr Einkommenssteuer zahlt
Ja dem könnte man zustimmen, aber:
douggy schrieb:
keiner will den Reichen alles nehmen
Was definiert man als reich.

douggy schrieb:
Weiterhin werden schon die Reicheren geschont durch Höchstsätze bei KV und PV (wenn ich mich nicht irre).
Und das bringt dann was? Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, überlegt sich evtl. in die PKV zu gehen. Da wird nach Einkommen gerechnet.


douggy schrieb:
Kann es für einen Gutverdiener nicht ein schönes Gefühl sein zu wissen, dass deiner Nächster nicht unter Existenzängsten leiden muss?
Natürlich ist es für den sozial Bessergestellten ein schönes Gefühl, aber idR bringt man ihm eher Neid entgegen.
 
hallo7 schrieb:
Die Steuerlast wird immer erst am Ende festgestellt. Vorrauszahlungen von normalen Arbeitnehmergehälter sind Schätzungen, die nur dann stimmen wenn es sonst kein Einkommen oder steuererleichternde Ausgaben gibt.
das meinte ich ja, die Steuerbelastung für das "Angestellten"-Einkommen sollte doch nicht steigen...
diese ist ja mit der Lohnsteuer beglichen...

gibt es ein gutes Programm zur Kalkulation der zu erwartenden Steuer? (oder eine Vorlage für libre office..) Ich würde gerne in etwa wissen, wieviel ich mir jeden Monat zur Seite legen muss...
 
Die Steuerlast Deines Angestellenverhältnisses steigt auch um keinen Cent. Aber Dein Einkommen ist um 25% Höher, als es bisher von Dir versteuert wurde. Bisher wurde nur das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis versteuert. Und mit Deiner Erklärung kamen noch die Einkünfte aus Deiner Selbstständigkeit hinzu. Hättest Du aus dem Angestelltenverhältnis 31 TSD eingenommen, wäre die Steuerlast die gleiche wie jetzt auch. Mit den beiden Einkünften.

Steuerprogramme gibt es wie Sand am Meer. Schau mal zB bei Buhl vorbei.

Oder um einfach festzustellen, wie hoch die Steuerlast sein wird.

https://www.bmf-steuerrechner.de/
 
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BlubbsDE schrieb:
da gebe ich dann meine Gesamtbrutto-Einnahmen an, und die ziehe die schon gezahlte Lohnsteuer ab?
da käme für mein Angestellten-Gehalt schon ein Betrag von ca. 4.200 heraus, mit meiner Lohnsteuer komme ich aber nur auf etwa 2.600. Das würde ja bedeuten, dass ich auch ohne Selbstständigkeit etwas nachzahlen müsste... das verstehe ich nicht...
oder kann ich noch die Sozialversicherungen abziehen?
 
Du ziehst da gar nichts ab. Du trägt das ein, was das Formular von Dir verlangt.

Wenn ich den Standard für ein Single nehme, dann zahlst Du bei 25 TSD, 2525€ Steuer, bei 31 TSD, 4000€.
 
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BlubbsDE schrieb:
Wenn ich den Standard für ein Single nehme, dann zahlst Du bei 25 TSD, 2525€ Steuer, bei 31 TSD, 4000€.
mmh...
1553894735630.png
ok, sorry, das ist die EInkommensteuer,
aber wenn ich dann den Steuersatz meine Selbständigkeit berrechnen will, muss ich doch diesen nehmen... oder?
 
Wenn Du es genau wissen willst, dann musst Du ein Programm nehmen, was auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einfließen lässt, ja.

Aber Pi mal Daumen kannst Du einfach das Arbeitseinkommen und das Einkommen aus der Selbstständigkeit addieren und das als Einkünfte in den BMF Rechner für die Berechung der Lohnsteuer eintragen.
 
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