Steuern und Gewerbe

hasch

Lt. Commander
Registriert
Sep. 2004
Beiträge
1.067
Hallo,
habe evt. vor in 1-2 Jahren ein Gewerbe zu eröffnen. Als Verkauf soll ein CMS angeboten werden.
Ich müsste auf jedenfall ein Gewerbe anmelden und dann zum Finanzamt, um Steuernummer zu besorgen, richtig?
So weit ja klar, aber dann kommts ja.
Wenn ich jetzt einen Artikel (CMS) verkaufe, zahlt ja der Kunde einen Betrag auf mein Konto. Was mache ich dann, muss ich dann 16,00% auf das Konto des Finanzamtes zahlen oder erst am Ende des Jahres, etc.? Muss ich da irghendetwas beachten (irgendwelche Monatsabschlüsse, etc.)?
Wäre toll, wenn da jemand Informationen hätte oder Links zum diesem Thema. Danke.
 
Du musst jeden Monat eine Umsatzsteuererklärung abgeben, dabei werden Deine Einnahmen und Ausgaben aufgelistet, dann die MwSt. errechnet die Du bekommen hast, die MwSt. abgezogen die Du beim Einkauf gezahlt hast, den Rest musst Du ans FA überweisen. Wenn das Jahr um ist musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben, mit dieser wird dann der Gewinn errechnet, den Du versteuern musst. Mit der EST musst Du noch eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben und dann den Rest zahlen, oder bekommst etwas wieder. Bei der Gewerbeanmeldung beim FA wirst Du einen Fragebogen bekommen in dem Du Deinen geschätzten Jahresumsatz angeben musst, hiernach wird Dir eine monatliche Vorrauszahlung für die Einkommensteuer berechnet, die jeden Monat ans FA zu überweisen ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann man auch vierteljährliche Anträge machen und Überweisungen tätigen/Abbuchen lassen. Dazu darf ein bestimmter Umsatz nicht überschritten werden. Wenn Du ein Kleingewerbe hast kannst Du Dich von der UST auch befreien lassen, bekommst dann aber auch keine UST erstattet.
 
werkam schrieb:
Du musst jeden Monat eine Umsatzsteuererklärung abgeben, dabei werden Deine Einnahmen und Ausgaben aufgelistet, dann die MwSt. errechnet die Du bekommen hast, die MwSt. abgezogen die Du beim Einkauf gezahlt hast, den Rest musst Du ans FA überweisen. ...

Je nach Größe des Unternehmens musst du evtl vorher nach §9 UStG befreien lassen um Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.
 
Um Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, brauchst Du Dich von gar nichts befreien lassen. Wenn Du eine ganz normale Firma hast und Umsatzsteuer zahlen musst, bist Du automatisch VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT. Nur wenn Du Dich befreien lässt, bist Du nicht mehr Abzugsberechtigt und zahlst dann beim Einkauf auch die gesamte MwSt. und kannst auch keine geltend machen.
 
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