Strafe für Trunkenheit am Steuer

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Magnus1986

Lieutenant
Registriert
Juli 2005
Beiträge
754
Hallo!

Ich habe dazu einiges im Netz gelesen aber immer wieder widersprechen sich einige Aussagen..
Zur Vorgeschichte..
Ein Kumpel von mir hat Freitag Abend mit mir zusammen einen getrunken.. Jeder ca. 1/2 Flasche Gin.. Es hat sich dann ein anderer bekannter bei uns gemeldet und wollte, dass wir rüberkommen.. Leichtsinnig, wie man dann ist, sind wir ins Auto gestiegen. 6km weiter wurden wir dann bei einer Standardkontrolle rausgezogen (mein Kumpel war Fahrer).
Gepustet hat er 1,09 Promille, daraufhin musste er auf die Wache..
An dem stationären Messgerät musste er 2x pusten, wegen dem Durchschnitt, dabei gab das Messgerät aus, dass die einzelwerte zu unterschiedlich sind, also das Spielchen nochmal.. Dabei kamen dann 0,55mg/l (also genau 1,1 Promille) raus..
Nun musste ein arzt kommen und hat ihm Blut abgenommen und diese Gleichgewichtstests gemacht..

Ist jetzt fest davon auszugehen, dass der Bluttest mehr als 1,1 ausgibt? Er hat knapp 45min vor dem Bluttest das letzte Glas geleert..
Wird dann einfach der Wert als Rechtsgrundlage genommen oder wird irgendwie zurückgerechnet bis zum Beginn der Kontrolle?

Ich hatte mal etwas recherchiert und soweit ich sehen konnte, wären unter 1,1 Promille 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte und bei der Geldstrafe teilen sich schon wieder die Meinungen..
Was kommt denn auf ihn zu, wenn es bsw. 1,15 Promille sind? Bei dem Pech wäre das kein Wunder..

hat da jemand Erfahrung oder hat rechtskräftige Seiten im Netz, wo es 100%ig korrekt angegeben wird? Er wurde überhaupt das erste Mal angehalten, nie zu schnell und nie Alkohol..
 
Höchststrafe hoffentlich, wenn man so dumm ist betrunken zu fahren sollte man seinen Schein auf Lebenszeit verlieren.
 
Ich würde mir weniger um ihn sorgen machen, sondern vielmehr um dich selbst! Wenn sowohl Fahrer als auch Beifahrer betrunken sind, kommen auf beide Strafe zu!

Generell gilt: Fahren oder Trinken. Wenn man das nicht einhalten kann, ist man meiner Meinung nach nicht für den Straßenverkehr geeignet, da es vor allem um die Gefährdung von anderen geht. Kurz gesagt: Hier sterben Menschen, die selbst oft nichts dafür können, weil Leute wie ihr so nen Sch*** durchziehen. Ich hoff mal dass zumindest dein Kumpel keinen Führerschein mehr bekommt und auch des Lebens nicht mehr glücklich wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal dass ein Mittelwert darüber bestimmen wird, welche Strafe er bekommt. Weil ja die Alkoholisierung konstant stieg während der ganzen Prozedur da.
 
http://www.kfz.net/bussgeldrechner/alkohol.php
Ernsthaft (ich weis, will keiner hören und bringt niemanden was) aber sich mit 1/2 GIN sich in Auto zu setzten.....
Ich mein, ich kann diejenigen (fast) verstehen, die fälschlicherweise behaupteten, dass sich das "kleine Bier" nicht auswirkt, aber so..., schon ein wenig dämlich.
Von der Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Blutentnahme darf auf die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit nach Maßgabe der Rechtsprechung der BGH wie folgt zurückgerechnet werden: Die ersten beiden Stunden vor der Blutentnahme bleiben außer Betracht, für die Zeit davor ist mit einem stündlichen Abbau von 0,1 g‰ zu rechnen. Beispiel: Wenn die Blutentnahme um 24.00 Uhr stattfand und einen Wert von 1,0 g‰ ergab und die Tatzeit um 20.00 Uhr lag, ist ab 22.00 Uhr mit einem stündlichen Abbau von 0,1 ‰ bis zur Tatzeit 20.00 Uhr zurückzurechnen, sodass sich eine Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1,2 g‰ ergibt.

(Quelle Wikipedia)
(Nur zum Thema wie das gerechnet wird)
 
Das kommt immer auf die Verfassung des zuständigen Bearbeiters/Richters an. Jeder Fall wird einzeln entschieden. In Deutschland sind maximal 0,5 Promille erlaubt, sofern man nicht auffällig wird. Da dein Kollege diese Grenze um mehr als das doppelte überschritten hat, kann er sich auf eine deftige Strafe gefasst machen. Drogen am Steuer sind hier zurecht kein Kavaliersdelikt, daher wird der Führerschein in jedem Fall weg sein.

Was der Bluttest ergibt kann dir leider keiner sagen...
 
Da niemand genau sagen kann wie viel Alkohol pro Stunde abgebaut wird kann folglich auch nicht "zurückgerechnet" werden. (Ist jetzt meine persönliche Meinung) Insofern muss der gemessene Wert genommen werden.

Edit: geht anscheinend doch...ist aber wie ich finde schwer zu begründen

Und nur so nebenbei:

Leichtsinnig, wie man dann ist, sind wir ins Auto gestiegen.
Wenn das so ist, dann würde ich mich entscheiden: Entweder KEINEN Alkohol trinken oder den Führerschein freiwillig abgeben... . Wer so leichtsinnig ist gehört nicht auf die Straße!
 
Zuletzt bearbeitet:
Fr@993r schrieb:
Ich würde mir weniger um ihn sorgen machen, sondern vielmehr um dich selbst! Wenn sowohl Fahrer als auch Beifahrer betrunken sind, kommen auf beide Strafe zu!

Eben nicht, weil der Beifahrer in dem Fall genausogut "unzurechnungsfähig" gewesen sein könnte und somit zu betrunken war, um gemerkt zu haben dass er sich in Gefahr begibt bzw. Gefahr verursachen könnte. Dann könnte er mit nem blauen Auge davon kommen.
 
Magnus1986 schrieb:
Was kommt denn auf ihn zu, wenn es bsw. 1,15 Promille sind? Bei dem Pech wäre das kein Wunder..

Das hat mich Pech nicht viel zu tun, eher mit Dummheit.
Ich selbst kam zwar noch nicht in den "Genuß" einer Alkoholkontrolle, wundert mich aber dass bei einer halben Flasche Gin noch vergleichbar "moderate" 1.1 Promille herauskommen. Hätte als Laie mehr erwartet. Ich trinke ganz gern Scotch, der ja ähnlich viele Prozente hat und eines weiß ich mit Sicherheit: Nach einer halben Flasche davon bin ich meilenweit davon entfernt noch Fahren zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verliert man den Führerschein nicht schon am 0,5 Promille ? Ich bekannter hatte bestimmt nicht viel mehr als 1.1 Promille und hat zu Fuß den Führerschein verloren (Wollte nicht nachhause gehen, hat den Polizisten etwas blöd angemacht...)
 
Jaja und wenn man einen Strick draus dreht rechnet man die Zeit bis zur Kontrolle hinzu und damit erhöht sich dann nochmals der Alkoholspiegel. Da war doch vor ein paar Tagen was in den Nachrichten...
 
@ MrChiLLouT: Kommt auch wieder auf den Fall an. Bei uns im Ort wurde bereits sowohl Fahrer als auch Beifahrer, jeweils mit Alkohol, der Führerschein entzogen!
 
Erstmal: selbst schuld, aber soweit ich weis kann es ab 1,1 aufwärts dicke geldstrafen geben also bis 3k€
unter 1,1 sinds "nur" 500€ was viel zuw wenig ist! und 1 monat entzug. bei über 1,1 in der regel 1/2jahr oder ganz weg.
 
@Nossi: Kommt ja auch auf den Zeitraum an in dem man die halbe Flasche trinkt. Wenns der ganze Abend/Nachmittag war, verständlich, wenns nur 1-2 Stunden waren verwunderlich.

Nichts desto trotz werde ich solche Leute, auch die Beifahrer, nie verstehen können. Egal ob ich Betrunken oder nüchtern bin, ich würde nie zu einem Betrunkenen ins Auto steigen geschweige denn selbst fahren, es sei den es geht um Leben und Tod. Aber nur weil ein Freund anruft, komm mal rüber? --> Entweder du kommst oder wir sehen uns nicht, weil ich bereits zu betrunken bin.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben