Strafmaß bei erstmaliger Hehlerei?

Borderland555

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Meine Nichte ist 23 Jahre alt.

Sie und ihr Freund waren jetzt so dumm, offensichtlich ein Handy zu klauen und es dann bei Ebay zu verkaufen.

Auf alle Fälle war die Polizei mit 4 Beamten bei ihr zu Hause.
Eigentlich wäre sie mitgenommen worden, da sie aber ein kleines Kind mit 7 Monaten hat, hat man davon abgesehen.

Welches Strafmaß ist denn da jetzt zu erwarten?
Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis wird es auch geben, oder?
 
Hehlerei wird nach § 259 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei gewerbsmäßiger Hehlerei und Bandenhehlerei nach § 260 StGB beträgt das Strafmaß Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach § 261 StGB wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet.
Bis zu ... kommt darauf an wie sie sich vor Gericht verkauft, falls das Verfahren nicht vorher schon gegen Buße (Geringfügigkeit) eingestellt wird. Anwalt hilft.

Borderland555 schrieb:
Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis wird es auch geben, oder?
Was steht im polizeilichen Führungszeugnis?

Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen aufgenommen. Geringere Strafen tauchen dagegen nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf. Auch Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden regelmäßig nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Insofern gilt man in all diesen Fällen, so zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch, als „nicht vorbestraft“.
 
Wenn es ein einmaliger Fall ist und sie sich halbwegs gut verkauft, dann darf mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe gerechnet werden, die den Rahmen auch absolut nicht ausschöpft.


Damit wäre dann auch das polizeiliche Führungszeugnis sauber. In anderen Unterlagen kann das aber trotzdem auftauchen.


Wie so oft wird es aber auf den Einzelfall ankommen. Da kann ein versierter Strafverteidiger, insbesondere nach Sichtung der Akte, eine ordentliche Einschätzung abliefern.
 
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Strafmaß 6 Monate bis 5 Jahre. Weitere Vorstrafen (die es ja wahrscheinlich geben wird, 23 wäre relativ spät fürs erstdelikt) werden da natürlich ebenfalls berücksichtigt.

Auch das Kind kann sich (leider) positiv auf das Strafmaß auswirken.
 
Sie soll das Übliche machen: Tränendrüse wegen Kind und irgendeinen Kerl benennen, der sie angestiftet hat. Als Frau kommt man recht leicht aus solchen Sachen raus 🤷🏼‍♂️
 
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Wenn sie das Handy doch bloß selbst guten Glaubens bei Kleinanzeigen gekauft hätten :rolleyes:
 
Es liegt keine Hehlerei vor. Hehlerei wird anders definiert.

Entweder ist es Diebstahl oder Raub. Bei einem Diebstahl kommen die Beiden noch gut weg, wenn es nicht schon öfter vorkommen ist.

Es kommt in der Regel auf die Anzahl der Tagessätze an, ob es einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis gibt oder nicht.
 
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der Stehler ist niemals Hehler. Das ist ein Diebstahl. Strafmaß hängt von vielen Faktoren ab. Wert der Sache, Überwindung von Schutzvorrichtungen (besonders schwerer Fall) und vor allem der Vorstrafen. Bei erstmaligem Vergehen gibts ein Dududu mit kleiner Geldstrafe.

@noobodo: es ist auf jeden Fall kein Raub. Raub ist mit Gewalt oder Nötigung. Raub hat eine schöne Mindeststrafe von einem Jahr.
 
Und wenn der Freund es gestohlen hat und sie versucht es zu verkaufen?

Wobei es ja für das Strafmaß fast keine Rolle spielt, Diebstahl wird ja ähnlich geahndet.

Wobei bei Verkauf von Diebesgut auch noch Betrug im Raum steht.
 
Bei Diebstahl wäre der Verkauf mitbestrafte Nachtat und wirkt sich nicht aus.
Wenn der Freund es gestohlen hat und sie verkauft, dann gibts einen Diebstahl und eine Hehlerei. Wenn die jeweils zusammen aktiv waren mit unterschiedlicher Tatherrschaft, dann wird es kompliziert.
 
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Die Grundsätze der Strafzumessung lassen sich § 46 StGB entnehmen. Eine Strafzumessung kann man nicht orakeln.
Man sollte auch nicht die Einstellungsmöglichkeiten außer Acht lassen. Eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht scheint angeraten.
 
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