Straßenuntaugliches Fahrrad

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LOSTBOYS

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Dez. 2007
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Halo Ich bin stolze Besitzer meines Mountainbikes :p
Heute hatte mich ein ziemlich arroganter Polizist aufgefordert das Bike zu schieben. Ich wollte jedoch unbedingt auf der 30er Zone weiter fahren, weil kein Radweg existiert und im absolut helllichtem Tag auch ohne Blinker, Hupe, Lichtbeleuchtung etc. klar zu erkennen bin (Nachts natürlich ned) !
Frage:
Habe Ich diesbezüglich Chancen Widerspruch gegen diese Forderung einzulegen oder müssen Mountainbiker sich auf diese Weise immer schikanieren lassen !?
 
Mußt du schneller fahren damit sie dich nicht ansprechen können ;)
Aber Vorsicht: manchmal schmeißen sie sich total todesmutig vors Bike.
 
ohne diesen ganzen Licht- und Klingelkram ist ein Fahrrad nicht im Strassenverkehr erlaubt (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad#Gesetzliche_Bestimmungen).
Aber so lange er dich das Fahrrad nur schieben lässt und dir keine richtige Strafe aufbrummt, ists doch Wurst. Nach der nächsten Ecke gehts weiter^^.
Ich hab den ganzen Kram auch nicht dran (wobei ne Klingel manchmal echt nicht schlecht wäre^^), bin bisher aber auch noch nicht ermahnt worden.

lg
 
Musst leider tun was der "Liebe rPolizist" sagt, da es laut Gesetz so vorgeschrieben ist. Ich hab persönlich bis auf eine Klingerl auch nix am Fahradd geht einfach zu schnell kaputt das ganze Zeugs wie Licht,... .
Wenn ich Nachts fahre mach ich vorn so ein Batterie betriebenes Lampendings hin und fertig.
 
Alle Räder unter 11KG gelten in Deutschland als Sportgeräte und müssen nur Nachts un im Nebel beleuchtet werden. Bin selbst Mountainbiker und mein Onkel der nen Fahrradladen besitzt hats mir erklärt.
 
Nich ganz...
Bei Rennrädern (gilt nur für Rennräder!) unter 11kg darf statt einem Dynamo eine Batterie betriebene Lampe verwendet werden, diese muss aber immer mitgeführt werden.
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html
 
Bin ich blind, oder steht im Eingangsapost gar nicht, wieso das Fahrrad denn nicht verkehrstauglich sein soll? Einfach keine Beleuchtung vorn/hinten dran, oder was?

Und was hat ein (nicht) vorhandener Radweg damit zu tun? Wenn das Fahrrad nicht verkehrstauglich ist, darfst du doch so oder so nicht damir fahren - egal ob Straße oder Radweg.
 
Alle Räder unter 11KG gelten in Deutschland als Sportgeräte und müssen nur Nachts un im Nebel beleuchtet werden. Bin selbst Mountainbiker und mein Onkel der nen Fahrradladen besitzt hats mir erklärt.
Der Rahmen wiegt gerade mal 1,5 kg, also sicherlich unter 11kg mit Komponenten !
Gibt es eine objektive Quelle, damit Ich im Widerspruch das angeben kann ?

Naja rein politisch verkehrsuntauglich, praktisch aber absolut das Gegenteil, wenn mich so umschaue - vergleiche was für klappernder Schrott ständig auf den Straßen so begegne !
 
Hab den Quantec Super light Rahmen 15 zoll = 1,5kg
Starrgabel Hi-Ten = 1kg
Mavic Crossride UB-Satz = 805 + 945gr
Der Rest ist Shimano XTR, XT, Hone und Deore.
Als den zusammengebaut hatte war Gewicht ein wichtiges Kredo ! :)

Bitte meine Frage nicht vergessen
MfG
 
Es ist ein MtB...die 11kg Regel gilt nicht!
Die gilt absolut und ausschließlich für Rennräder! Das geht aus dem entsprechenden § 11 eindeutig hervor (s. oben)
 
Da fragt man sich wer nun arroganter ist. Der Polizist, oder der Möchtegernwasichmachistimmerrichtig.
Das Rad ist für den allgemeinen Straßenverkehr nicht zugelassen, das ist Fakt und keine Schikane.
Einfach einmal vorher informieren - denken kann auch nicht schaden.
 
Naja bis jetzt habe ich noch nicht gelesen warum es denn jetzt genau untauglich sein soll, denn wenn es wirklich nur ums Licht geht finde ich es sofern es Tags und gut hell war sehr wohl ziemlich lächerlich das er
damit nicht fahren sollen darf.

Ich meine warum muss ich etwas am Rad haben was ich eh nicht nutze ?


@Top
Eine Klingel oder sowas in der Art musst du afaik immer haben egal wie schwer goß das Rad ist aber Licht
soweit ich weis und wie hier schon andere Geschrieben haben nur nachts
 
Möchtegernwasichmachistimmerrichtig.
Stimmt !
Und das nächste mal werde Ich nicht anhalten !
Aber falls es dich interessiet; Muss 10€ zahlen weil Fußgängerzone vorher war (und es is mir ned peinlich).
 
Untauglichkeit hat der Threadersteller im Raum geworfen. Das Rad ist für den öffentlichen Straßenverkehr
nicht zugelassen.
Warum meinen viele Regeln und Gesetze angezweifeln zu müssen?
Warum haben wir überhaupt Regeln und Gesetze, wenn es viele sowieso besser wissen?
Warum postet man afaik, im guten Glauben oder soviel man weiß, wenn man eigentlich gar nichts weiß.
 
Na weil dieses Gesetz nicht auf Verständnis stößt ... Bitte nicht so billig Gefahr laufen zu verallgemeinern in deinem billigem versuch mich abstempeln zu wollen (kenne Ich schon von nem andren Mod).
Der Tread kann geschlossen werden meinet wegen ... kommt eh nur noch offtopic :D
 
lufkin schrieb:
Nich ganz...
Bei Rennrädern (gilt nur für Rennräder!) unter 11kg darf statt einem Dynamo eine Batterie betriebene Lampe verwendet werden, diese muss aber immer mitgeführt werden.
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

lufkin schrieb:
Es ist ein MtB...die 11kg Regel gilt nicht!
Die gilt absolut und ausschließlich für Rennräder! Das geht aus dem entsprechenden § 11 eindeutig hervor (s. oben)

Wer bestimmt denn was ein Rennrad ist?
In der STVZO steht da zumindest nichts drin.
 
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