Warhorstl
Commodore
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 4.620
Hi,
meine Google-Recherche war jetzt nicht so hilfreich, deshalb dachte ich, ich frag mal nach:
Gibt es bei der Abmeldung und Anmeldung der Stromversorgung irgendwelche Pflichten, zu welchen Daten was erfolgen muss?
Eckdaten:
Ab wann muss oder sollte ich in der neuen Wohnung einen Stromvertrag haben?
Bis wann muss oder sollte ich in der alten Wohnung einen Stromvertrag haben? (Werde morgen noch mit meinem Grundversorger irgendwie für die restliche Zeit nen Vertrag schließen)
Ich weiß nur noch, dass ich beim letzten Umzug mal ne Mini-Rechnung über ein paar Euro nachträglich vom Grundversorger bekommen habe, ohne dass ich jemals mit denen interagiert hatte, weil die der Meinung waren, ich solle noch ein wenig Grundgebühr zahlen. Dieses Mal würde ich das gerne richtig machen.
Gruß
Warhorstl
meine Google-Recherche war jetzt nicht so hilfreich, deshalb dachte ich, ich frag mal nach:
Gibt es bei der Abmeldung und Anmeldung der Stromversorgung irgendwelche Pflichten, zu welchen Daten was erfolgen muss?
Eckdaten:
- Mietvertragsbeginn in neuer Wohnung: 01.11.
- Einzugstermin in Wohnungsgeberbestätigung: 01.11.
- Zugang zur neuen Wohnung: seit 11.10.
- Ende des schon vor längerem gekündigten Vertrags in alter Wohnung: 23.10.
- Ende des Mietvertrages in alter Wohnung: 31.12, aber mit Glück bei Nachmietersuche 15.11.
- tatsächlicher Umzug: 13.11.
Ab wann muss oder sollte ich in der neuen Wohnung einen Stromvertrag haben?
Bis wann muss oder sollte ich in der alten Wohnung einen Stromvertrag haben? (Werde morgen noch mit meinem Grundversorger irgendwie für die restliche Zeit nen Vertrag schließen)
Ich weiß nur noch, dass ich beim letzten Umzug mal ne Mini-Rechnung über ein paar Euro nachträglich vom Grundversorger bekommen habe, ohne dass ich jemals mit denen interagiert hatte, weil die der Meinung waren, ich solle noch ein wenig Grundgebühr zahlen. Dieses Mal würde ich das gerne richtig machen.
Gruß
Warhorstl