Studium neigt sich dem Ende | Arbeitssuchend melden ?!

cr4zyiv4n

Captain
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Hallöle

Evtl. kennt sich da jemand aus:

Mein Studium endet im Februar 2014 (Exmatrikulation). In den letzten 2-3 Jahren habe ich Versicherungspflichtig gearbeitet... das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls im Februar 2014.

Ich würde gern Wissen, wie das bezüglich der Meldung "Arbeitssuchend / Arbeitslos" ist.

Aufgrund meine Arbeitsverhältnisses während des Studiums habe ich ja Anspruch auch ALG1. Nun habe ich aber gehört, das ich mich 3 Monate vor Ende meines Studiums Arbeitssuchend melden muss, da ich sonst kein Anspruch auf ALG1 habe, ist da was dran?

Oder wird das alles erst dann interessant, wenn ich meine Exmtraikulation in der Hand habe und mich damit bei Arbeitsamt melde?
 
Die 3 Monate solltest du für einen Reibungslosen Ablauf auf alle Fälle einhalten. Es kann passieren dass du sonst eine Sperre bekommst oder die nachträglichen Zahlungen lange auf sich warten lassen.

Und dann hockst du ohne Kohle da und hast ein Problem.
 
Und: die 3 Monate sind dafür da, dass das Arbeitsamt dir eine passende Stelle findet bevor du deren "heiliges" Geld in Anspruch nimmst, obwohl du ein Anrecht für ein ganzes Jahr ALG I hast..musst du entscheiden, aber so eine Lücke im LL direkt nach Studienabschluss...
 
admonitio schrieb:
... eine Lücke im LL direkt nach Studienabschluss...

... lässt sich je nach Bereich mMn kaum vermeiden.
Als Sozialwissenschaftler (Schwerpunkt "Methodologie empirischer Sozialforschung" ) habe ich mich schon lange vor meinem Abschluss mental drauf vorbereitet, von einem prekären Arbeitsverhältnis zum nächsten zu taumeln, denn jenseits von BWL, Jura und MINT ist das mal einfach so - da muss ich mir nur mal meine ehemaligen Dozenten anschauen - alle jung, alle gut ausgebildet und hochqualifiziert - und mit einem auf maximal 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag - dementsprechend nun auch wieder arbeitssuchend. Meist sogar nur Lehraufträge, bei denen man spätestens 3 Monate nach Antritt schonmal sicherheitshalber den ALG1-Antrag abgibt. Die Lebensläufe von denen sind teilweise so spannend, wie Homers Odyssey.
Die wenigsten an unserer Fakultät hatten ein Dienstalter von mehr als 2 Jahren. Mir fallen auf Anhieb nur die 3 steinalten Profs ein (wahrscheinlich zu 2/3 auf "kW"-Stellen).
Und sogar denen war klar, dass die freie Wirtschaft uns nicht brauchen wird, denn gute Sozialforschung ist einfach nicht kosteneffizient oder profitsteigernd, noch nichtmal wirklich ergebnissicher.

@TE
Es schadet jedenfalls nicht, den Antrag fristgerecht einzureichen - es sei denn du hast jetzt schon einen Arbeitsvertrag für "danach" in der Tasche.
Sei froh dass du wenigstens ALG1 beantragen kannst - das konnte ich leider nicht, weil ich zugunsten eines schnellen Intensivstudiums nur 400-Euro Jobs angenommen habe - selbst schuld, denn auf die Weise habe ich auch auf einschlägige Berufserfahrung weitestegehend verzichtet.

Kann man dich denn zu einem Abschluss beglückwünschen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön wärs @ Olf ;).

Dann werde ich den Antrag morgen direkt einreichen. Ich danke euch vielmals für die Hilfe.
 
Hallo

admonitio schrieb:
Arbeitsamt dir eine passende Stelle findet bevor du deren "heiliges" Geld in Anspruch nimmst, obwohl du ein Anrecht für ein ganzes Jahr ALG I hast

Man hat ja auch ein Anrecht auf ALG1 und dementsprechend bekommt man das ALG1 auch. ALG1 Bezieher können sanktionsfrei Arbeitsangebote ablehnen ohne das die Bezüge gekürzt werden, erst bei ALG2 muß man jede angebotene Stelle annehmen wenn man keine Kürzung des ALG2 möchte.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal du gibst deine Abschlussarbeit ende Februar ab oder? Bei mir ist es so, dass man erst nachdem man die Note für die Abschlussarbeit bekommen hat exmatrikluliert wird und so lange noch Student ist. Ich stehe nämlich vor der ähnlichen Situatuion. Abgabe der Master Thesis ist am 28.02.14 :)
 
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