Hallöle
Evtl. kennt sich da jemand aus:
Mein Studium endet im Februar 2014 (Exmatrikulation). In den letzten 2-3 Jahren habe ich Versicherungspflichtig gearbeitet... das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls im Februar 2014.
Ich würde gern Wissen, wie das bezüglich der Meldung "Arbeitssuchend / Arbeitslos" ist.
Aufgrund meine Arbeitsverhältnisses während des Studiums habe ich ja Anspruch auch ALG1. Nun habe ich aber gehört, das ich mich 3 Monate vor Ende meines Studiums Arbeitssuchend melden muss, da ich sonst kein Anspruch auf ALG1 habe, ist da was dran?
Oder wird das alles erst dann interessant, wenn ich meine Exmtraikulation in der Hand habe und mich damit bei Arbeitsamt melde?
Evtl. kennt sich da jemand aus:
Mein Studium endet im Februar 2014 (Exmatrikulation). In den letzten 2-3 Jahren habe ich Versicherungspflichtig gearbeitet... das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls im Februar 2014.
Ich würde gern Wissen, wie das bezüglich der Meldung "Arbeitssuchend / Arbeitslos" ist.
Aufgrund meine Arbeitsverhältnisses während des Studiums habe ich ja Anspruch auch ALG1. Nun habe ich aber gehört, das ich mich 3 Monate vor Ende meines Studiums Arbeitssuchend melden muss, da ich sonst kein Anspruch auf ALG1 habe, ist da was dran?
Oder wird das alles erst dann interessant, wenn ich meine Exmtraikulation in der Hand habe und mich damit bei Arbeitsamt melde?