hübie
Lt. Commander
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Womit du teilweise wieder das Rechtsfahr-Gebot verletzt...Scheitel schrieb:Wenn genug Platz ist, fahre ich auch irgendwann frühzeitig auf die Spur welche weiter geführt wird.
Noxiel schrieb:Der dritte Absatz bezieht sich hier wiederum auf die Beschleunigungsstreifen, welche man bei Autobahnauffahrten findet. Dort ist es so, dass kein Anspruch besteht, reingelassen zu werden. Man könnte also rein theoretisch bis zum Ende fahren, müsste halten und warten bis die Fahrbahn auf der Autobahn frei wird um aufzufahren.
Das ist so nicht richtig, gibt die StVO auch an keiner Stelle her.realAudioslave schrieb:In diesem Fall kann man die Standspur benutzen, falls der Beschleunigungsstreifen nicht ausreichen sollte.
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Es ging mir eher um die Situationen (wenn sie auch eher selten sind, passiert primär bei Randpflege-Arbeiten), wo die rechte Spur endet. Rein theoretisch wäre es ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, wenn alle schon n Kilometer vor dem Rasenmäher nach links ziehen.Scheitel schrieb:Das Rechtsfahrgebot sagt doch nur aus, das man nicht permanent links fahren darf, wenn die rechte Spur davon permanent frei ist, oder irre ich mich?
Auch wenn "wer drauffährt ist schuld" inzwischen nicht mehr zu 100% zählt... hier ist die Definition klar. Du musstest verkehrsbedingt halten, der hinter dir war zu blöde/zu sehr mit seinem Handy beschäftigt, du kriegst bestenfalls ne Alibi-Teilschuld, der Verursacher zahlt quasi den gesamten Schaden.realAudioslave schrieb:Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das wenn ich stehen bleibe, u.U. sogar sehr stark abbremsen muss, mir im Zweifelsfall einer in den Kofferraum kracht, weil er grad in den Rückspiegel schaut oder den Schulterblick macht. Da fahr ich lieber auf dem Standstreifen ein paar Meter weiter.
Daaron schrieb:Auch wenn "wer drauffährt ist schuld" inzwischen nicht mehr zu 100% zählt... hier ist die Definition klar. Du musstest verkehrsbedingt halten, der hinter dir war zu blöde/zu sehr mit seinem Handy beschäftigt, du kriegst bestenfalls ne Alibi-Teilschuld, der Verursacher zahlt quasi den gesamten Schaden.
Tyranidis schrieb:http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-unfallhaftung/reissverschluss.html
Hier mal ein Urteil zum Fall.
Am Ende hat immer noch das Gericht Recht! Ich schließe mich deshalb der Mehrheit hier an:
- defensiv und vorausschauend fahren
- sein Recht nicht erzwingen
- der Klügere gibt nach
haunt schrieb:Guten Morgen,
Was würde jetzt eigentlich passieren wenn ich einfach weiterfahre?.
haunt schrieb:Heute morgen wäre es definitiv zu einem Unfall gekommen.