StVO Reißverschluss - kann ich auf mein Recht beharren?

Man soll zwar bis zum Ende fahren. Aber ich habe mir angewöhnt, sobald ich die erste Hinweistafel sehe, fädel ich mich so früh wie möglich in die bleibende Spur ein. Hatte es nämlich schon so, als Fahranfänger, das ich bis zum Ende gefahren bin, aber ein einfädeln erst nach ca. 15-20 Autos möglich war, da einfach keiner einem genügend Platz gelassen hat. Sprich ich Stand mit meinem Fahrzeug. Auch bei Baustellen etc. wo Spuren gesperrt werden, fädel ich mich weit vorher ein. Auch wenn dies nicht ganz dem Prinzip entspricht, bedeutet es doch ein viel entspannteres fahren. Auch neige ich grundsätzlich zum Defensivfahren in solchen Situationen und nehme es hin, wenn Leute in meinen Abstand zum Vordermann fahren. Ich baue den Abstand dann halt neu auf, indem ich etwas vom Gas gehe. Das stört im Zweifelsfall zwar meinen Hintermann etwas, sorgt aber für meine eigene Verkehrssicherheit.

Das wichtigste finde ich aber, und das geht an dich Threadstarter: Wenn du weißt das eine Spurschließung kommt, fahre doch von Beginn an auf der Spur die bleibt. Und achte halt auf Spurwechsler. Schon ist dein Problem gelöst.
 
Wenn genug Platz ist, fahre ich auch irgendwann frühzeitig auf die Spur welche weiter geführt wird.
Je nach Auto sind die Menschen aber auch mal mehr oder weniger dreißt. Bin ne Zeit lang den Landrover Defender (den großen 130er) gefahren, da ist fast nie jemand knapp reingezogen, vermutlich aus Angst um sein Auto ;)

Mit dem Dingen kann man nur gemütlich und geschillt fahren, ist halt nen rollender Backstein, macht aber durchaus Spass.
Einmal hat das jemand gemacht, und der war dann wirklich keinen Meter mehr von der Stoßstange vom Defender entfernt.
Leider konnte man sein Gesicht nicht mehr durch seinen Rückspiegel sehen, aber den Schlangenlinien nach schien ers im gleichen Moment zu bereuen.
Das Licht vom Defender ist so hoch angebracht(unabhängig der Scheinwerfereinstellung), dass man unter ~2m Entfernung einfach nur durch den Rückspiegel geblendet wird(auch von denen die ne Abblendfunktion haben, leider).
Davon ab sind Hupe und Motorgeräusch auch etwas LKW lastig, was bei dem geringen Abstand vermutlich auch ganz gut ankam ;)

Solche Leute sind dann selber Schuld, da fehlt mir jegliches Verständnis.
 
Scheitel schrieb:
Wenn genug Platz ist, fahre ich auch irgendwann frühzeitig auf die Spur welche weiter geführt wird.
Womit du teilweise wieder das Rechtsfahr-Gebot verletzt...

Ich habs an Autobahn-Baustellen schon häufiger gesehen, dass die endende Spur über 5-600m quasi komplett leer war, auf der durchgehenden Spur hingegen alles fast stand... sowas nutz ich immer gepflegt aus, fahr bis zum Ende der Spur und zieh dann bei der ersten sich bietenden Gelegenheit rein. Ist i.d.R. immer noch 4-5 Minuten schneller als Stop&Go mit den LKWs in der Stau-Spur.
Wenn sich alle mal richtig sauber an den Reißverschluss halten würden, dann wäre so mancher Stau nicht vorhanden oder nur halb so lang.
 
Wie meinste das?
Habe mich eventuell etwas unpraktisch ausgedrückt.

Mit Wechsel auf die weiterführende Spur meine ich natürlich, dass ich, wenn viele große Lücken sind, mich irgendwann (sofern keine durchgezogene Linie ist) auf die Spur einfädel, die nicht endet. Also wenn ich auf der Linken Spur bin und die in z.B. 800 Metern endet, fahre ich irgendwann vorher rüber auf die rechte Spur, wenn genügend Platz ist. Wenn da alles steht, tu ich das natürlich nicht.

Das Rechtsfahrgebot sagt doch nur aus, das man nicht permanent links fahren darf, wenn die rechte Spur davon permanent frei ist, oder irre ich mich?
 
Noxiel schrieb:
Der dritte Absatz bezieht sich hier wiederum auf die Beschleunigungsstreifen, welche man bei Autobahnauffahrten findet. Dort ist es so, dass kein Anspruch besteht, reingelassen zu werden. Man könnte also rein theoretisch bis zum Ende fahren, müsste halten und warten bis die Fahrbahn auf der Autobahn frei wird um aufzufahren.

In diesem Fall kann man die Standspur benutzen, falls der Beschleunigungsstreifen nicht ausreichen sollte.

Zum Thema wurde ja im Prinzip schon alles gesagt, man sollte auf der sich verjüngenen Fahrspur bis zum Ende durchfahren und im Idealfall sollten sich alle an das Reissverschlussprinzip halten, was aber leider in der Praxis nicht immer der Fall ist.
 
realAudioslave schrieb:
In diesem Fall kann man die Standspur benutzen, falls der Beschleunigungsstreifen nicht ausreichen sollte.
Das ist so nicht richtig, gibt die StVO auch an keiner Stelle her.

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

So sieht es auch das Landgericht Gießen im Urteil vom 04.06.2003; (Az 1 S 38/03).

Solange kein Notfall besteht ist der Seitenstreifen tabu.
 
@Noxiel:
Du hast völlig recht, aber ich bin absolut empört über eine derartige Regelung. Klar sollte es keine "Normalität" sein, ein solches Manöver zu fahren. Mir ist es erst einmal passiert, das ich den Standstreifen nutzen musste.
Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das wenn ich stehen bleibe, u.U. sogar sehr stark abbremsen muss, mir im Zweifelsfall einer in den Kofferraum kracht, weil er grad in den Rückspiegel schaut oder den Schulterblick macht. Da fahr ich lieber auf dem Standstreifen ein paar Meter weiter.
 
Scheitel schrieb:
Das Rechtsfahrgebot sagt doch nur aus, das man nicht permanent links fahren darf, wenn die rechte Spur davon permanent frei ist, oder irre ich mich?
Es ging mir eher um die Situationen (wenn sie auch eher selten sind, passiert primär bei Randpflege-Arbeiten), wo die rechte Spur endet. Rein theoretisch wäre es ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, wenn alle schon n Kilometer vor dem Rasenmäher nach links ziehen.
Praktisch... Na ja. Wo kein Kläger, da kein Richter. Gibt hier so einige Ecken auf Autobahnzubringern, bei denen ich sogar bei regulärem Verkehrsfluss lieber links bleibe... da zerkloppt man sich wenigstens nicht die Aufhängung.

realAudioslave schrieb:
Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das wenn ich stehen bleibe, u.U. sogar sehr stark abbremsen muss, mir im Zweifelsfall einer in den Kofferraum kracht, weil er grad in den Rückspiegel schaut oder den Schulterblick macht. Da fahr ich lieber auf dem Standstreifen ein paar Meter weiter.
Auch wenn "wer drauffährt ist schuld" inzwischen nicht mehr zu 100% zählt... hier ist die Definition klar. Du musstest verkehrsbedingt halten, der hinter dir war zu blöde/zu sehr mit seinem Handy beschäftigt, du kriegst bestenfalls ne Alibi-Teilschuld, der Verursacher zahlt quasi den gesamten Schaden.

Standstreifen sind nur und ausschließlich dafür gedacht, im Notfall mal anzuhalten. Das heißt:
- technischer Defekt. Da reicht es z.B. schon, wenn dein Scheibenwischer aussteigt und du 0 Sicht hast
- unvermeidbare biologische Aussetzer deinerseits. Wenn dir schwindelig wird, dann fahr ran... aber fahr nicht ran, bloß weil du zu blöd warst vor 2km pinkeln zu gehen.

Eigentlich ist der Standstreifen noch nicht einmal für den Polizei-Einsatz (also ne Kontrolle) vorgesehen, hier wird normalerweise bis zur nächsten Ausfahrt/Parkplatt gewartet. Er ist definitiv NICHT dafür vorgesehen, dass man ihn als verlängerten Beschleunigungsstreifen oder Stau-umfahrung nutzt.
 
Daaron schrieb:
Auch wenn "wer drauffährt ist schuld" inzwischen nicht mehr zu 100% zählt... hier ist die Definition klar. Du musstest verkehrsbedingt halten, der hinter dir war zu blöde/zu sehr mit seinem Handy beschäftigt, du kriegst bestenfalls ne Alibi-Teilschuld, der Verursacher zahlt quasi den gesamten Schaden.

Sorry, aber ich denke da nicht über Schuld oder Nichtschuld nach, wenn mir einer möglicherweise ins Auto knallt, weil er damit beschäftigt ist, den Beschleunigungsstreifen zu verlassen.

Mir ist eher wichtig, das niemand zu schaden kommt, deswegen sprach ich ja von "gesundem Menschenverstand".
 
Tyranidis schrieb:
http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-unfallhaftung/reissverschluss.html

Hier mal ein Urteil zum Fall.
Am Ende hat immer noch das Gericht Recht! Ich schließe mich deshalb der Mehrheit hier an:

- defensiv und vorausschauend fahren
- sein Recht nicht erzwingen
- der Klügere gibt nach

Wie auch immer die Situation war ist nicht bekannt. Nachvollziehbar ich stell mir grad vor, das die ein "Rennen" abgezogen haben, und sich beide nicht auf den Verkehr konzentriert haben. Da reicht ja manchmal schon eine Sekunde aus.

Beide, weil die Auffahrerin schliesslich denselben Rückstau vor sich hatte. Eigentlich hat sie ja dann 2 Anlässe gehabt zu bremsen, einmal den Rückstau und einmal den Reissverschluss. Ich hätte ihr ein bisschen mehr Schuld verpasst.
 
haunt schrieb:
Guten Morgen,
Was würde jetzt eigentlich passieren wenn ich einfach weiterfahre?.

-->
haunt schrieb:
Heute morgen wäre es definitiv zu einem Unfall gekommen.

Du sagst es doch selbst, Unfall. Ein Sachschaden, dein Auto muss repariert werden, Ärger mit den Versicherungen, Gerichtstermine, wertvolle Zeit geht verloren. Und wenn's ganz dumm kommt, kommt es gar zu einem Personenschaden.

Und du kannst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dir vom Gericht eine Teilschuld zugesprochen wird (ob jetzt 50% oder auch nur 30% ist letztlich egal, kann auch mehr sein).

Und der ganze Ärger, der dadurch entsteht, lässt sich schlecht umgehen, es sei denn, man versucht schon vorher den Unfall zu vermeiden.
 
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