Surface Pro aus Gewinnspiel verkaufen

Domski

Captain
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Okt. 2007
Beiträge
3.284
Hallo zusammen,
Im Rahmen eines Projektes an der Uni haben wir einen Wettbewerb gewonnen und im Zuge dessen ein Microsoft Surface Pro bekommen. Natürlich eine wunderbare Sache, nur kann man das Dingen schlecht durch knapp 25 Leute teilen....mal abgesehen davon, dass wir den Erlös gerne für das Projekt selbst nutzen möchte (wen es interessiert ;): http://www.indiegogo.com/projects/envirocar/x/3184415 )

Da wir keine Rechnung, keine Quittung oder sonst was haben, gestaltet sich das mit dem Verkauf ggf. etwas anders?
Eine Rechnung zum Garantieanspruch braucht man schon einmal nicht. Das kann man bequem über die Seriennummer regeln: http://www.microsoft.com/surface/de...e-and-recovery/microsoft-surface-warranty-faq

Die Frage, die ich mir jetzt stelle:
Muss man noch irgendwas anderes berücksichtigen oder kann ich guten Gewissens das Surface Pro irgendwo zum Verkauf anbieten?


Über jede Antwort würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße,
Domski


P.S.: Ich hoffe, das ist das richtige Unterforum.
 
Verkaufe es nicht als Neuware und unter Ausschluss der Gewährleistung. Dann sollte alles gut sein.
 
Doc Foster schrieb:
Es ist Neuware und soll nicht als solche verkauft werden?

Ich war bis gerade der Meinung, dass ich als Nichtkaufmann bei Neuware die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Google hat mich eines besseren belehrt. Wichtig ist also nur die Gewährleistung auszuschließen, richtig so?
 
Google ist kein guter Lehrer, am besten wäre also, wenn dich das Gesetz und ggf. ein Lehrbuch dich vom (richtigen) Gegenteil überzeugt haben.

Die Haftung für Sachmängel kann man ausschließen, wenn die Kaufsache mangelfrei ist, wüsste ich allerdings nicht, warum das nötig sein soll.
 
Der Grund diese auszuschließen wäre für mich die Mentalität, die ein Großteil der Menschen heute an den Tag legt. Ich verkaufe meine Dinge nur noch unter Ausschluss jeder Mängelhaftung (ich gehe sehr pfleglich mit meinen Dingen um und beschreibe Mängel korrekt), ich habe mich einmal mit jemandem rum ärgern müssen, der selbst verschuldet ein Smartphone zerstört hat und seit dem habe ich auf solche Dinge einfach keine Lust mehr.
Wenn man in diversen Foren liest, dass Leute versuchen, Schäden, die nicht über die Haftung abgedeckt sind, trotzdem über die Gewährleistung abzuwickeln, muss ich mir das nicht antun.
 
Dann soll der Käufer erstmal nachweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hat...
 
Wobei wir wieder bei der Mentalität bzw. des Grundverständnisses wären.
Ich habe auf solche Diskussionen einfach keine Lust mehr, deshalb verkaufe ich nur noch unter Ausschluss der Gewährleistung, spart einfach gleich den Ärger.
 
Setz es rein und erwähne mehrmals (im Titel und im Text) das dass ding Garantie hat.
Du solltest auch erwähnen das es aus nem Gewinnspiel ist.

Wenn ich meine gebrauchten Apple Produkte verkaufe ist es immer wichtig das sie noch Garantie haben, dann erreichen sie fast den Neupreis.
 
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