Tabak Import aus EU Ausland

Lost_Byte

Admiral
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Hi,
weiß wer von euch, wie viel (Shisha-)Tabak man Steuer und Zollfrei aus dem EU-Ausland (in diesem Fall Holland) importieren darf?
Und wie hoch sind die Steuern und Zölle für alles darüber?
Also wenn ich es direkt mitnehme und nicht per Post verschicke.
Beim googlen habe ich sehr gegensätzliche Informationen gefunden und nicht davon schien mir besonders vertrauenswürdig.

Danke schon einmal.
 
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Shisha Tabak zählt ja in Deutschland zu Pfeifentabak. Muss man dann also
Pfeifentabak
15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises.
beachten?

Meistens wird Shisha Tabak aber als
Feinschnitt
34,06 Euro je Kilogramm und 18,57 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 53,28 Euro je Kilogramm,
angegeben...

und wie viel darf man jetzt ohne Steuern/Zoll nachzubezahlen mitnehmen?
 
Wichtiger ist das: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...abak/i0_befoerderung/b0_versteuert/index.html

Das müssten also maximal 1kg (? siehe nächsten Beitrag) sein. Und selber einführen über diese Mengen hinaus kannst du vergessen, da nur Hersteller und Importeure aus Drittstaaten (= nicht EU-Staaten) eine dafür notwendige Steuermarke bekommen.

Alles was du darüberhinaus mitbringst führt erstens dazu, dass man alles einzieht und zweitens, dass du dann kräftig Steuer und Strafe (nach)zahlen darfst. Der Nachweis, dass es zum privaten Gebrauch ist, dürfte selten gelingen.

edit: Keine Ahnung ob das mit den 1 kg oder 250g stimmt. Der Zoll macht da scheinbar keinen Unterschied zwischen Feinschnitt und sonstigem Tabak. Aus einem nicht EG-Land wären das tatsächlich nur 250g: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

Innerhalb der EU liegen bei einigen Staaten die Grenzen offensichtlich höher. http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/index.html
 
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250g feinschnitt tabak darfste mit ueber die grenze nehmen und shisha tabak wird von den zollies normal als feinschnitt genommen
 
innerhalb der EU musst du gar kein Zoll entrichten!
 
genau das war auch in meinen bisher gefundenen Informationen das Problem.
Ist Shisha Tabak Pfeifentabak (das ist immerhin der Grund, dass er nicht mehr als 5% Feuchtigkeit haben darf) oder Schnitttabak? Darf man 1kg oder 250g zollfrei einführen?

@RAMMSTEiN0815: Das ist schwachsinn. Aber falls das auf dich zutreffen sollte werde ich dich künftig als Transporteur engagieren. Was denkst du, warum überall an den Grnazen so Leute in Uniformen rumrennen, auf deren Autos Zoll steht? Wir haben doch abgesehen von der Schweiz nur EU Ausland als Nachbarn und die Schweiz ist immerhin in der Schengenzone.
 
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Nö, Rammstein hat recht, was gegebenenfalls entrichtet werden muss ist die Einfuhrumsatzsteuer.
Innerhalb der EU wird im allgemeinen kein Zoll erhoben, wenn es um den privaten Verbrauch geht!, wenn die Mengen aber anscheinend nicht mehr dem alleinigen privaten Verbrauch dienen ist das was anderes und dann gibt es eben Freimengen (bei Zigaretten, Alkohol etc.).
 
wobei die Freimengen oft weit unterhalb des realen Verbrauchs wären.
Ein Kettenraucher bekommt bequem innerhalb 2 Wochen so eine Stange leer, wenn er will. Sich 3 Wochen zu versorgen kann also schon als gewerbsmäßige Nutzug ausgelegt werden...
Insofern besteht der Zoll doch.
 
Brauch dich eigentlich nicht interessieren, wie der Mist jetzt heißt. RAMMSTEiN0815 hielt es ja nicht für nötig seine Gedanken dazu auszuformulieren und generell geht die Diskussion an dem Punkt vorbei: Tabak unterliegt Einfuhrbeschränkungen und alles was als gewerblich identifiziert wird, ist generell gar nicht erlaubt einzuführen (und kostet dann eben zudem Tabaksteuer plus Einzug der Ware selbst).

Von daher achte auf die Höchstmenge, notfalls informiere dich beim Zoll direkt (auch wenn der keinen "Zoll" verlangt :lol:), wie diese Art Tabak nun mengenmäßig bewertet wird und ob der Unterschied, der nirgends beim Zoll überhaupt nur erwähnt wird (!), nun tatsächlich vorhanden ist oder nicht. Auch im Gesetz lässt sich eine Differenzierung nicht erkennen.

Wir können dir vermutlich nur sagen, was auch im Netz steht und das wird widersprüchlich wie du merkst.
 
Zuletzt bearbeitet: (die ersetzt durch dich ^^)
Also nach Happys link wären bis zu 1 kg Tabak Privatgebrauch innerhalb der EU (ausser Polen und den Ostblock-Ländern glaub ich). Das Sollte ja erstmal reichen.
Da braucht man keine Steuern oder Zoll drauf zahlen.
 
leider liest man auch öfter mal 250g. Was davon letztendlich stimmt weiß scheinbar niemand genau.
Es kommt eben drauf an, ob es sich um Pfeifentabak oder um Schnitttabak handelt...
 
Da ich ja fast in Holland (in ca. 600 Meter ist Holland) wohne und einige Zollbeamte kenne, könnte ich mich schlau machen. Da Du den Tabak ja aus Holland einführen möchtest ist es egal wo der ursprünglich herkommt und es wird sich dann mit Sicherheit um Rauchtabak handeln, also 1000 Gramm.
Wenn Du mehr mitnimmst, zahlst Du wenn Du es anmeldest den normalen Zolltarif, wenn nicht den doppelten Tarif + Strafe, eingezogen wird erst wenn bestimmte Mengen überschritten werden (z.B ganzer Kofferraum voll), nur gibt es ja an den Grenzen meistens keine Meldestellen mehr sondern nur noch Kontrollen per Auto, an den Autobahnübergängen könnte man Glück haben. Hier bei uns habe ich seit bestimmt 5 Jahren niemanden mehr gesehen der Autos kontrolliert, ausser mal sporadisch in der Nacht oder wenn Grosseinsätze sind. In Venlo an der Grenze ist das etwas anders, da wird mehr kontrolliert.
 
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Irgendwer in einem anderen Forum meinte aber mal, dass Shisha-Tabak vom Zoll als Schnitttabak gewertet würde. Dann dürfte man nur noch 250g einführen. Wäre nett, wenn du mal nachfragst.
 
Laut Aussage vom Kumpel darf man alles was für den privaten Verbrauch bestimmt ist mitnehmen. Wenn man kontrolliert wird muss man nachweisen, dass es auch für privat benutzt und nicht verhökert werden soll. Bei mehr als 1 Kg wird das schwer. Wenn der Tabak nicht irgendwelchen Bestimmungen der Betäubungsmittelgesetze unterliegen, darfst Du also 1 Kg mitnehmen. Es wird bestimmt auch einen Unterschied machen, ob Du nun direkt an der Grenze wohnst und 3 Kg mitnimmst oder extra aus einem 300 Kilometer entfernten Ort anreist und für den privaten Gebrauch 3 Kg mitnimmst. Wenn Du gewerblich reist, gelten auch bestimmt andere Bedingungen (LKW Fahrer z.B.), da diese ja theoretisch jeden Tag reisen könnten.
 
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