Tablet-Pc Acer Iconia W3-810 Display Defekt

Wenn der Händler seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgehen will, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Händler hat dafür zu sorgen, dass das Gerät nachgebessert wird und er muss sich mit Acer rumschlagen, nicht du!
 
Boolan19 schrieb:
Der Händler hat mir eben gesagt, dass sie das Gerät ebenfalls nur zu Acer schicken würden und dort das gleiche herauskommen würde,...

Was soll der Händler auch sonst machen. Es ist aber ein Unterschied, ob der Händler sich im Rahmen der mit dir bestehenden gesetzlichen Gewährleistung an Acer wendet, oder ob du darauf verzichtest und dich im Rahmen der freiwilligen Garantieleistungen selber an Acer wendest. Lass dich nicht abspeisen, sondern schicke dem Händler das Gerät schnellstens als Paket mit Fehlerbeschreibung zu.
 
Nun, da Acer die Reparatur allgemein abgelehnt hat, meinte der Händler er habe keinerlei weiter Chance, wenn Acer sagt, es sei äußere Einwirkung, können sie auch nichts machen. Da ich bereits bei Acer eine Beschwerde eingereicht hatte, rief mich eine Dame zurück, die mir versicherte, dass Acer "sich auf nichts einlassen werde" und das Gerät nicht auf Garantie bzw. Gewährleistung reparieren werde, da es kein Fehler des Geräts, sondern des Anwenders sei.
 
Bist du dir auch wirklich sicher, dass du das Gerät nicht doch irgendwie beschädigt haben könntest? Vielleicht sogar unwissend.
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, das Acer sonst so drauf beharren würde. Wobei ich zu Acer eh eine geteilte Meinung habe ...
 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit dem Gerät so umgegangen bin, dass es normalerweise nicht hätte kaputt gehen dürfen... Aber wenn ich ganz ehrlich bin habe ich direkt nach dem Kauf des Tablets schon gedacht, "was für ein primitives Display". Aber was will man tun, sie sagen einfach nein und mehr kann man selber nicht machen.
 
Ich kenn das Tablet, ich hatte es auch mal. Das Display war so katastrophal, ich hab es direkt wieder verkauft. Von der Verarbeitung fang' ich gar nicht erst an.
Da der Defekt in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist, obliegt es dem Verkäuft bzw. Hersteller zu beweisen, dass du den Schaden herbeigeführt hast.
Ich würde hier wirklich dein Recht durchboxen.
 
Das habe ich ja versucht, allerdings betrachten sowohl Händler als auch Acer den Fehler für herbeigeführt (Händler meinte Acer habe seine Gründe und werde auch bei erneutem Versuch von ihm die Meinung nicht ändern) weshalb ich nun nicht mehr weiter weiß. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe wie man so schön sagt.
 
Wenn die beiden Parteien diesen Standpunkt vertreten, sollen sie ihn auch beweisen.

Das Recht bekommst du nur, wenn du dafür eintrittst. Ansonsten hast du halt ein 200€ Tablet ohne Display zuhause rumfliegen.
 
Sie sehen den Standpunkt mit der Aussage, dass "so ein Fehler ohne Fremdeinwirkung entsteht" bewiesen...

Das Tablet war von Anfang an etwas billiger, da es einen Pixelfehler (fast nicht sichtbar) aufwies. Es war allerdings nicht als B-Ware etc. ausgewiesen. Ich bin praktisch ratlos, was ich noch tun könnte, denn der Weg zum Anwalt würde mir eigentlich einen Schritt zu weit gehen, damit hat man dann ja auch immer Ärger und eventuell Kosten.
 
So einfach ist es aber nicht.
Du wirst nicht mehr viel machen können, wenn du das ganze nicht eskalierst. Ich würde zumindest mal mit einem Anwalt "drohen".
 
Das wird wohl zumindest auf Acer keine Wirkung haben, allerdings könnte ich das bei dem Händler nochmal probieren vielleicht geht er darauf ein und kann noch irgendetwas bewegen.
 
Es ist leider schon viel zu viel mit dem Händler und auch Acer diskutiert worden. Das beste wäre gewesen zu prüfen, wann genau gekauft, dann entscheiden, ob gesetzliche Gewährleistung also Händler oder nur noch Garantie und damit Acer Direkt.

Falls eine Verbraucherberatung erreichbar ist, würde ich mit dieser Kontakt aufnehmen und selbst, wenn das Geld kosten sollte, über diese den Fall abwickeln. Acer sieht sowas nicht besonders gern. Falls das nicht geht, bleibt noch die Drohung mit dem Anwalt. Sie ist zwar ganz nett. Der "Bedrohte" sollte aber auch das Gefühl haben, das dieser Weg tatsächlich gegangen wird. Bei dem, was bisher passiert ist, könnte auch das ins Leere führen.

Eine Sache könnte aber vielleicht noch Wirkung zeigen. Sich in dieser Angelegenheit an eine Computerzeitschrift, z.B.: ComputerBild, wenden, den Fall genau schildern und eine Kopie des Schreibens zeitgleich an den Support von Acer senden.
 
Das stimmt, die Diskussionen bin ich auch langsam leid!
Heute ist der Kauf des Tablets 6 Monate her. (07.04.2014)

Verbraucherberatung hört sich erstmal gut an, das könnte ich nochmal probieren, bei dem Anwalt bin ich eher ein bisschen zurückhaltend, ich möchte ungern einen "Kleinkrieg" beginnen und eventuell nachher noch draufzahlen.

Die Möglichkeit mit dem Bericht in der Computerzeitschrift könnte vielleicht Erfolg zeigen, denke ich, dieses Option würde ich auf jeden Fall in Erwägung ziehen.

Nochmal vielen Dank schon mal bis hier her!
 
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