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Wie schon gesagt wurde ... Anrufen und du hast in 20 Sekunden eine Antwort.
Mir ist nicht klar wieso die einen Nachweis für eine solch lange Zeit haben möchten, bzw. wozu überhaupt, wenn man nicht grade schon vorher ein studium hatte.
Im letzteren fall benötigst du beim Abbruch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Exmatrikulationsbescheinigung und wenn du Abgeschlossen hast halt die Exmatrikulationsbescheinigung / Abschluss Zeugnis.
Da geht keiner ran am Freitag abend Ich dachte ich könnte die Unterlagen über das WE schon mal zusammenkratzen.
Das könnte gut sein dass es ein Tippfehler ist. Naja am besten am Montag anrufen wenn das alles mögliche sein kann.
E: Hab gegoogelt und gemerkt dass es doch einige Leute gibt bei denen dieser Tätigkeitsnachweis für Irritation sorgt deshalb hier die Erklärung:
Die möchten wissen ob ich in diesem Zeitraum (ab 2008) nicht schon irgendwo anders studiert habe. Ein formloses Schreiben reicht oder vorbeikommen und Formular ausfüllen. Keine Schul- bzw. Arbeitszeugnisse o.ä.