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Täuschung bei e-Plus Vertrags verlängerung
- Ersteller awo
- Erstellt am
X
xDennisx
Gast
Kannst ja auch eine Email an die Kundenbetreuung schicken, da bekommst du eine Eingangsbestätigung per Email zurück.
Aber so wie ich es wirst du nichts ändern können.
Da du bisher nicht erwähnt hast, dass du ein neues handy jeweils genommen hast, gehe ich davon aus das du eine Verlängerung ohne neues Handy gemacht hast, dann bekommst du über die Laufzeit jeden Monat einen Betrag gutgeschrieben bei Eplus. Was auch erklären würde das du auf 21 Euro kommst und nicht auf 14 Euro
Aber so wie ich es wirst du nichts ändern können.
Da du bisher nicht erwähnt hast, dass du ein neues handy jeweils genommen hast, gehe ich davon aus das du eine Verlängerung ohne neues Handy gemacht hast, dann bekommst du über die Laufzeit jeden Monat einen Betrag gutgeschrieben bei Eplus. Was auch erklären würde das du auf 21 Euro kommst und nicht auf 14 Euro
domme09
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.205
NaKrul schrieb:Blödsinn. Bringt garnichts und kostet extra. Zumal die Annahme eines Einschreibens verweigert oder vereitelt werden kann. Normale Briefe sind zugestellt wenn sie im Briefkasten sind, Einschreiben mit Rückschein erst nach Annahme.
Der Rückschein eines Einschreibens belegt nur, dass du irgendetwas an den Empfänger geschickt hast. Also kannst du damit auch garnichts anfangen.
Wenn du davon ausgehst, dass es ein seriöser Empfänger ist, reicht ein normaler Brief. Wenn du davon ausgehen kannst dass der Empfänger versucht den Empfang abzustreiten (deshalb an Einschreiben denkst) kannst du auch gleichzeitig davon ausgehen, dass der Empfänger den Inhalt bestreiten wird.
Hier hast du drei Möglichkeiten:
- - selbst unter Zeugen (die Kenntniss vom Inhalt des Schreibens haben) das Schreiben zustellen
- - einen Boten die Zustellung übernehmen lassen (auch dieser muss Kenntnis vom Inhalt haben)
- - Zustellung per Gerichtsvollzieher (nur möglich für Schreiben mit rechtlicher Willenerklärung, z.B. Kündigung, Mahnung etc.). Hier sind sowohl Inhalt als auch Zugang mit einer amtlichen Urkunde festgehalten.
Sowohl Bote als auch Zeugen sollten selbst ein Zustellungsprotokoll anfertigen, wo nicht nur die Details der Zustellung festgehalten sind, sondern auch der nahezu genaue Wortlaut des Schreibens. Nur so kann auch wenn es monate später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt der Inhalt glaubhaft dargelegt werden.
1. Zum Thema "normale Briefe sind zugestellt wenn sie im briefkasten sind..." Wer will denn wissen wann diese im Briefkasten landen? Richtig, keiner! Also ist dieser Satz schonmal an sich der reinste Schwachsinn.
2. "Einschreiben bringt gar nix..." Wenn du dich rechtlich richtig informiert hättest wäre dir auch aufgefallen, dass generell Einschreiben immer akzeptiert werden, sobald du es Anhand einer einfachen Nummerierung, des Datums und des Empfängers belegen kannst. Daher ist auch diese Aussage von dir völliger Blödsinn.
3. Den anderen "Rest" den du dir vermutlich bei google zusammengereimt hast, steht in absolut keinem Verhätnis zum Nutzenfaktor des TE. Man kann auch erstmal versuchen kleine Brötchen zu backen und kein Bote der Welt spielt Zeugen für Alle und Jeden. Von daher ist auch dieses völliger Quark.
Zurück zum Thema:
Ich bin selbst sehr, sehr ,sehr zufriedener eplus-Kunde und muss zunächst einmal die Mitarbeiter bei eplus "in Schutz" nehmen. Es gibt für mich keine bessere, kundenorientiertere Hotline als diese ( abgesehen von den Kosten). Wenn du Sie dazu aufforderst rufen Sie dich auch zurück!
Der Mitarbeiter konnte nichts sehen, weil es vermutlich nicht explizit im System als Rabatt kenntlich gemacht worden ist. Er hat aber eine Art elektronische Karteikarte vorliegen indem er haargenau sehen kann, mit wem du was ausgemacht und bestätigt hast. Wenn du mit solchen Leuten telefonierst solltest du dir IMMER den Namen durchgeben lassen, da diese Mitarbeiter sich selbst in dieser "karteikarte" eintrage. Somit ist der "Buhmann" immer schnell gefunden.
Zum Thema Shop: In einem eplus-Shop wurde ich persönlich noch nie auf onlineverträge verwiesen. Wenn du ein Problem hast, geh hin, schilder es Ihnen, und verlange einfach, dass Sie sich darum kümmern sollen. Selbst wenn es wirklich nich deren "Gebiet" ist wird eine Lösung für dich gefunden (meistens eine Gutschrift oder eine monatliche Vergütung)
Da du aber angeblich alles schriftlich vor die liegen hast weiß ich allerdings ehrlich gesagt nicht so wirklich wieso du diesen Thread hier öffnest und dich nicht selbst um das Problem kümmern kannst. 1 Anruf genügt. Du sagst dem Mitarbeiter, dass du es schriftlich hast und sendest es ihm per Fax während des Telefonates (alternativ auch per email) zu und lässt es dir bestätigen. Danach wird er sich sehr höflich bei dir entschuldigen und weil du damit so viel Stress hattest bekommst du abermals eine Gutschrift oder sonst was.
Fazit: Problem gelöst.
Falls du noch fragen hast, kannst du dich gerne melden. Zum Thema eplus Support kann ich dir einiges berichten.
Gruß
NaKrul
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 987
dioR_bass schrieb:1. Zum Thema "normale Briefe sind zugestellt wenn sie im briefkasten sind..." Wer will denn wissen wann diese im Briefkasten landen? Richtig, keiner! Also ist dieser Satz schonmal an sich der reinste Schwachsinn.
2. "Einschreiben bringt gar nix..." Wenn du dich rechtlich richtig informiert hättest wäre dir auch aufgefallen, dass generell Einschreiben immer akzeptiert werden, sobald du es Anhand einer einfachen Nummerierung, des Datums und des Empfängers belegen kannst. Daher ist auch diese Aussage von dir völliger Blödsinn.
3. Den anderen "Rest" den du dir vermutlich bei google zusammengereimt hast, steht in absolut keinem Verhätnis zum Nutzenfaktor des TE. Man kann auch erstmal versuchen kleine Brötchen zu backen und kein Bote der Welt spielt Zeugen für Alle und Jeden. Von daher ist auch dieses völliger Quark.
Du darfst natürlich denken was du willst. Aber an der sachlichen Richtigkeit meiner Aussage gibt es keine Zweifel.
1. Du darfst dich gern darüber informieren ab wann eine Zustellung erfolgt ist. Eine erfolgreiche Zustellung bedarf keinen Nachweises.
2. Einschreiben, sowohl per Einwurf als auch mit Rückschein, belegen in keinster Weise den Inhalt der Sendung. Daher: schön für den Absender wenn er eine Bestätigung, vielleicht sogar eine Annahmebestätigung, irgendeiner Sendung an den Adressaten in den Händen hält. Das wars dann aber auch schon. Ohne Nachweis über den Inhalt einer Sendung kannst du dir mit dem Rückschein den Arsch abwischen.
3. Ich vermute du meinst damit die von mir vorgeschlagenen Zustellverfahren. Leider sind dies die einzigen Mittel und Wege um sowohl Inhalt als auch Zustellung der Sendung korrekt nachweisen zu können.
Ich bleib dabei: entweder du hast nen seriösen Empfänger, dann reicht ein normaler Brief; oder du hast einen unseriösen Empfänger, dann musst du nicht nur die Zustellung sondern auch den Inhalt nachweisen -> siehe 3.
NaKrul
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 987
Du verwechselst da aber momentan Rechtssicherheit mit gegenwärtiger Rechtssprechung. Wenn dir das genügt, bittesehr; aber bevor ich anderen empfehle sich auf Wahrscheinlichkeiten zu verlassen zeige ich ihnen lieber den sicheren Weg. Da ich allerdings nicht glaube dass wir uns irgendwo in der Mitte dieser Diskussion treffen, der TE sowieso schon irgendwas gemacht hat und damit das Thema beendet ist, schlag ich vor wir belassen das hierbei.
Grad nochmal den Thread gelesen: du bist mir noch die Antwort auf die Frage schuldig wie lange Unternehmen dazu verpflichtet sind ihre Geschäftspost ohne steuerliche Relevanz aufzubewahren...
Grad nochmal den Thread gelesen: du bist mir noch die Antwort auf die Frage schuldig wie lange Unternehmen dazu verpflichtet sind ihre Geschäftspost ohne steuerliche Relevanz aufzubewahren...
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