Tatung, Service der begeistert (ironie)

doofei

Lieutenant
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März 2004
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Hejho,
mal angesprochen;

mein LCD TV gab eines schönes Tages den Geist auf und zeigte nurnoch ein schwarzes Bild. Kein Thema, die freundliche Dame am Telefon veranlasste, dass die Kiste abgeholt wird und in Belgien repariert werden sollte. Einen Monat später hatte ich ihn zurück, das Bild ging auch wieder, nur wollte er bei jedem Einschalten wieder einen Automatischen Sendersuchlauf machen....mmmhpf! Das Ding wurde wieder eingeschickt und kam nun nach 2 geschlagenen Monaten wiederrum aus Belgien zurück. Voller Freude stecke ich ihn an, und sehe ein Fehlerhaftes, rosanes Bild....

Muss ich mir das gefallen lassen? Finde leider keine ANsprechperson um mich zu beschweren, aber wie dämlich ist das denn bitte? Schalten die das Teil nach dem "Reparieren" auch mal ein?

Meine Fresse.......................
 
Sorry, aber man kauft sich auch nicht solchen Billig-Kram. (wer oder was ist Tatung?)

Irgendwie müssen die Preise je gerechtfertigt werde, in deinem Falle wird halt am Service und der Qualitätssicherung gespart. :(
 
Hmm. Normalerweise ist es so, dass du nach einer dritten, erfolglosen Reparatur den Kaufvertrag wandeln kannst, d.h. ein neues Gerät, oder Geld zurück.

Also versuchs noch einmal und dann kannst du weitersehen.
 
Wer oder was ist eigentlich Tatung ^^ Sooo billig war das Teil garnicht

http://www.amazon.de/Tatung-MCHK-E0...=sr_1_2?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1242329263&sr=8-2

Ich versteh nur einfach nicht, warum die das Ding vorm Abschicken netma testen...grandios ist auch, der service ist astrein, kostenlose hotline in deutschland, kostenloses zuschicken der verpackung via ups und kostenloses abholen und zurückbringen durch ups.

jetzt muss ich dieses scheiss teil nur schon zum dritten mal hinschicken und das kotzt mich grade richtig an oO
 
You get what you paid for. Mit nur etwas mehr Einsatz von 100 bis 200 Euro, hättes du bestimmt auch einen guten Samsung, LG, Sony bekommen. Hier ist auch meist die Garantieabwcklung besser.

Naja, nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen bist du zu einer Wandlung des Kaufvertrages berechtigt. Dabei kannst du ein Neugerät verlangen, in diesem Fall dürfte wohl die Rückforderung des Kaufbetrages die sinnvollere Wahl sein. Es ist halt nun die Frage wo und wie du das Gerät gekauft hast und worüber die Abwicklung gelaufen ist. Nun ist es leider oft so, dass viele Händler probieren die Kunden direkt an den Hersteller zu verweisen. Dies wird oft mit einer Ausrede begründet: "Es geht über den Hersteller einfach schneller."! Dabei ist frelich immer der Händler der Ansprech- und Vertragspartner. Daher könnte ggf. das Kontingent der zweimaligen Reparatur zwar für den Herstellen ausgeschöpft sein, aber der Händler könnte weterhin auf zwei Versuche bestehen. Hier wären ein paar mehr Infos bzgl. Kaufdatum und Händler und den genauen bisherigen Ablauf für eine bessere Hilfe optimal.

EDIT:
hast ja gerade noch etwas geschrieben. Amazon ist ein super Vertragspartner, schreibe denen einfach, du trittst vom Kaufvertrag aufgrund der zwei bisher fehlgeschlagenen Versuche zurück. Bestehe einfach auf eine Wandlung - und gut ist. Amazon ist bei solchen Defekten meist auch sehr großzügig, ggf. könntest du mit denen auch verhandeln und versuchen ein Gerät eines anderen Herstellers zu bekommen.

Grüße,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatung - da hatten wir doch vor mehr als 10 Jahren mal einen Monitor gleichen namens. Der Kollege sagte:" Der Name ist das Geräusch was der Monitor macht wenn er runterfällt" :D

Die Bildqualität von dem 14 Zöller war damals auch alles andere als brilliant.
 
Hejho, nur das ich nicht bei Amazon gekauft habe ^^

Hab das Teil vorm Jahr vom "bekannten Bekannten" gekauft, der ursprüngliche Besitzer ist verstorben und ich hab das Teil für 150€ bekommen, leider dafür ohne Rechnung. Für 100€ mehr wäre es also kein Samsung geworden ^^

War für die Garantieabwicklung egal, da das Gerät 2008 hergestellt wurde. Dürfte nur scher über den Kaufbetrag zu philosophieren.

Aber nebenbei, darf der Hersteller nicht 3 Reperaturen versuchen eh was anderes in Frage kommt? Wie kommst du auf 2?


Mal nebenbei zu den Vorurteilen, die Bildqualität ist dennoch gestochen scharf etc., da gabs absolut nichts zu meckern.
 
^^die zwei Versuche nannte mir § 440 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Auch interessant: § 337 ff BGB und § 323 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Also läuft das ganze ja schon eher unter Kulanz, da der Hersteller zu der Raparatur leider nciht verpflichetet werden kann. Rein juristisch gesehen, wurde das Gerät nicht bei einem Händler/Hersteller erworben, sondern als Gebrauchtgerät ohne Gewährleistungsanspruch (Stichwort: Privatverkauf). Somit greift momentan nur die nicht einklagbare Herstellergarantie, eine Wandlungsoption dürfte somit wegfallen. Du kannst nur hoffen mit einem weiteren Reparaturversuch ein funktionstüchtiges Gerät zu erhalten. Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liegen sollte.

Grüße,
franeklevy
 
die gibts bei Conrad die haben einen lustigen patentstreit mit philips bezüglich der Conmark rohlinge die sie nich mehr verkaufen dürfen.

d.h. effektiv philips raus tatung rein lol son müll
 
:watt:
^^was hat dies mit dem TV-Gerät zu tun? Aber ist gut zu wissen :freak:

Grüße,
franeklevy
 
Naja, ich weiss nicht recht, Kulanz ist ja hier relativ, denn das Gerät würde 2008 hergestellt und hat 2 Jahre garantie und die doch nicht (nur) beim Händler sondern eigentlich direkt beim Hersteller - oder täuscche ich mich?

Sicher bin ich mir aber, dass ich keine Rechnung zum Nachweis des Kaufes brauche, sondern Kontoauszug oder Zeugenaussage genausso reichen.

Die Frage ist nun eigentlich, wie pampig darf ich morgen am Telefon sein?
 
^^meines Wissens nach greift die Gewährleistung nur zwischen den Vertragspartnern, zwischen welchem der Kaufvertrag zustande kam. Der Hersteller kann hier nur eine erweiterte Garantie anbieten, welche aber eben nicht einklagbar ist, da es eine zusätzliche, freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Kaufvertrags, durch die der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr übernimmt darstellt. Die reine Herstellergarntie richtet sich zwar an den Endverbraucher (das sog. letzte Glied), ist aber i.e.S. nach § 443 BGB nur beim so genannten Verbrauchsgüterkauf anzuwenden, hingegen stellt ein TV-Gerät ein Gebrauchsgut dar. Ein Anwalt kann dich hierbei ggf. noch genauer beraten.

Grüße,
franelevy
 
das ist nun bei rausgekommen;

Ohne Rechnung isses problematisch, die Dame am Telefon sagt, der Händler müsste das Gerät tauschen. Das einzige was sie mir anbieten kann wäre der nochmalie Reperaturversuch (mit der Story, dass beim dritten mal andere Ingeneure draan arbeiten und über einen Austausch nachdenken...)

Mehr kann sie nicht für mich tuun, auch haben sie keine Möglichkeit beschwerden anzunehmen, vorgesetzte gibts nur im Ausland und sind quasi nur auf dem Postweg zu erreichen....is kla xD
 
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