Telekom Vertragsänderung (Drosselung) widersprechen?

canada

Lt. Commander
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Als die Telekom ihre neuen Drosselpläne vorstellte, wurde noch laut stark beteuert es betreffe keine Stammkunden sondern nur Leute mit neuen Verträgen. Nun haben wir die neue Abrechnung erhalten und mit einmal wurde unser Call & Surf umgestellt von unbegrenzt auf Volumen-Flat umgestellt. Steht gut versteckt im Kleingedruckten (Erklärung 4 vs 5) und sonst kein weiterer Hinweis dazu!

Wir haben keine Vertragsänderung vorgenommen, also bei Telekom angerufen und dort wurde uns gesagt, das unser Anschluss auf Voip umgestellt wird (was wir garnicht beantragt haben!) und somit die Vertragsänderungen greifen.

Darf die Telekom während der Laufzeit eines Vertrages einfach die Anschlussart ändern um damit eine Verträgsänderung vor zu nehmen?
 
Ich würde sagen: Nein Aber der rosa Riese nimmt sich manchmal viel heraus. Sofort Widerspruch einlegen, denn was man nicht bestellt hat, darf einem nach meiner Meinung nicht aufgezwungen werden. Notfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
 
1. muss mMn bei einem Umstellung auf einen IP Anschluss an Deiner TAE Dose in der Wohnung/im Haus, etwas umverdrahtet werden. - War denn ein Techniker bei euch?
2. Fällt bei einem IP Anschluss der Splitter weg. - Das Telefon-TAE Kabel wird dann in den Router gesteckt, und dieser muss auch entsprechend konfiguriert werden.

Zumindest war das bei mir vor ca 3-4 Jahren bei der Umstellung von Drosselkom auf 1&1 so. - Bin mittlerweile wieder seit mehr als einem Jahr Drosselkom Kunde (noch mit den altern AGBs), und ich weiß nichts, von einer Umstellung meines Anschlusses. - Das geht IMO auch nur mit Kündigung und Neuabschluß.

Edit: - Widersprechen kann man eigentlich immer. - Ob man noch innerhalb der zulässigen Fristen wiederspricht ist ein anderes Thema. - So ist es auch ein anderes Thema, WANN diese Frist denn einsetzt. - Wenn man nämlich nichts von einer Vertragsumstellung weiß, kann man auch dieser nicht widersprechen. - Somit sollte jede zeitlich begrenzte Widerspruchsklausel ggf wirkungslos sein.
 
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Erst einmal ist jede Vertragsänderung für die Telekom ein neuer Vertrag. Das ist so in den AGB verankert und ist auch rechtens. Sollte dir der Provider nicht zusagen, kannst du ja wechseln. Sorry, aber so einfach ist das.
 
Erst ab einer Vertragsänderung kann erst eine solche Drosselungsklausel als neuer Passus in den AGBs greifen. Möglichst also nichts am Vertrag ändern lassen, dann gilt weiterhin die alte AGB zum Vertragsabschluß.

Mit Entertainment versucht die T-Com aktuell die Bestandskunden zu locken, aber Achtung auch da verändert sich bei einer Aufbohrung die AGB!
 
Und das sie auf VoIP ohne Mithilfe des Kunden umstellen, das passiert wohl auch nicht...

Entweder stimmst Du der Umstellung zu, oder Du kannst der Telekom den Rücken zu kehren. Die Verträge werden alle im Laufe des nächsten Jahres umgestellt. Aber das geschieht nicht automatisch. Automatisch nur dann, wenn der Vertrag ausläuft. Wie es ja immer passiert. Aber auch da wirst Du drüber informiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist wenn ich alles so lassen will wie gehabt, ich also mein ISDN behalten möchte neben DSL, also kein VoIP haben will?
Immerhin könnte ich ja jetzt schon freiwillig bzw. auf eigene Veranlassung hin wechseln, will dies aber absichtlich nicht.
 
Die werden mit Voip erst mal im Backbone umstellen ohne dass der Kunde etwas mitkriegt oder eine Anpassung vornehmen muss. Ob dass wirklich bis 2016 bis zum Frondend also den Telefonen beim Kunden durchdringt ist fraglich.

Der alte Klingeldraht ist eben sauteuer im Vergleich zu kostensparenden Voip Daten-Päckchen.
Ich habe nun seit ca. 10 Monaten einen VDSL Voip Anschluß (alte AGB ohne Drosselung noch vom letzten Jahr) und habe alle 2 Monate mal mit einem größeren Ausfall der T-Com zu kämpfen (kann rausrufen, aber nicht mehr angerufen werden.

Da hinter dieser Technik aber auch diverse Callcenterkunden hängt, ist die Entstörungszeit sehr schnell (4-6 Stunden höchstens 8).
 
Was dann. Dann musst Du Dich mit der Telekom auseinander setzen. Wollen sie Dir das nicht mehr anbieten, so kannst Du es nicht mehr buchen. So einfach ist das.
 
Einfach kündigen . Wenn es geht.

Das ist das einzige Argument das diese Managment "kultur" versteht - Weniger Profit.

Wenn das net geht ... wehr dich solange es geht und versuche Spass daran zu haben denen auf den Sack zu gehen.


Dieses Verhalten sollte man denen nicht erlauben ... Einen Hund lässt man ja auch nicht durchgehen wenn er auf den Teppich kakkt.

mfg
 
Wie schon gesagt vielleicht wurde auf Entertainment aufgebohrt, das wäre auch schon eine Vertragsaufbohrung...der Kundenservice muss dir die AGB Änderung begründen. Falls ein Rechtsschutz vorhanden ist kann man sich dann auch damit wehren...

Dass die T-Com einfach so etwas gemacht hat glaube ich nicht...
 
Stimmt, "einfach so" darf die Telekom das nicht machen. Widersprechen und dann solltest du eigentlich ein Sonderkündigungsrecht haben (du wolltest das ja garnicht). Zur Not zum Anwalt gehn/Rechtschutz in Anspruch nehmen.
 
Hallo erstmal und danke für eure ganzen Beiträge. Wir haben letztes Jahr auf 6 MBit aufgestockt, vorher ging nur 1 MBit. In dieser Vertragsänderung steht noch nix von VOIP und der Drosselung.

Wir haben jetzt auch nochmal ältere Rechnung angeschaut und nun fest gestellt das wir nun schon die 2te Rechnung mit geänderten Tarif erhalten haben. Man erkennt das nur, an der Hochgestellten Infozahl hinter dem Tarif, diese hat sich von 5 auf 4 geändert.

Im Kleingedruckten steht dann das es nun ab xyz verbrauchte Daten gedrosselt wird. Wir haben weder einen Brief zur Umstellung auf Voip (was die Begründung des Call Centers ist) noch zu einer Vertragsänderung erhalten.

Wir werden jetzt einfach erstmal widersprechen, hoffe das klappt erstmal noch! Bleibt nur die Frage, darf die Telekom einfach den Anschluss während der Laufzeit ändern und dadurch den Vertrag ändern? Das klang für mich so am Telefon mit der Dame vom Call Center als würden alle auf das Voip umgestellt und somit würde bei allen die Vertragsänderung greifen.

Das blöde ist, als Alternative gibt es nur VF mit deren LTE :(
 
@Canada: Auch die Aufstockung war eine Zustimmung zur neuen AGB - rein rechtlich gar nichts zu rütteln egal ob so etwas fair ist oder nicht. Das Kleingedruckte so nervig dass auch ist war in deinem Fall elementar...

Bevor du wechselst schau auch bei der Konkurrenz ob nicht solches in der AGB vermerkt steht, ich denke dem Riesen zieht da jeder nach.
 
@ 29Postman
Als wir letztes Jahr den Vertrag geändert haben, war noch keine Reden von den Drosselplänen und es steht auch nix drin. Die Änderung kam jetzt nur in Form geänderten Rechnung.

Also wie konnte ich dem da Zustimmen?!
 
Du schreibst immer wir. Bist Du sicher, dass niemand von den Wirs angerufen wurde und dem da doch etwas zugestimmt hat?

Ich kenne etliche solcher Fälle. Vor drei Wochen hatte ich einen Kunden. Der wollte im T-Shop ein neues Telefon kaufen. Tat er auch. Gleichzeitig wurde ihm ein neuer Vertrag auf VoIP angedreht. Und was geschah. Natürlich funktionierte das Telefon nicht. Da keine Telefonleitung mehr da war. Und die Hardware hatte er nicht angenommen, da er im Urlaub war. Ein riesiges Theater und Aufwand. Aber eben mit Kundenbeteiligung. Auch wenn die Telekom da unter aller Kanone gehandelt hat.
 
Meine Lebensgefährtin unternimmt in der Beziehung nichts (dürfte Sie nicht mal, läuft auf meinen Namen und sind nicht verheiratet) und lässt solche Themen mir immer.
 
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