Gabba91
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 430
Hallo Leute 
Ich wollte euch eine Frage für meinen Vater stellen.
Und zwar hat er am 15.10.11 eine Vertragsverlängerung telefonisch bei der Telekom mit einem iPhone 4s abgeschlossen. Nun hat er wie viele andere auch Wochenlang gewartet und hat heute mal dort angerufen.
Nun wurde ihm mitgeteilt, dass er vermutlich aufgrund des wohl kommenden Verkaufsverbotes in Deutschland gar nicht mehr beliefert wird. Seine Vertragsverlängerung wäre dennoch gültig und er müsse auch den selben monatlichen Betrag (wie mit iPhone) zahlen. Desweiteren könne er auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da die 14 Tage Rücktrittsrecht schon vergangen sind. (die Telefonistin hat dies wohl irgendwie von einem Vorgesetzten auf Anfrage bestätigen lassen)
Nun meine Frage an euch. Ist dies rechtens? Ich hatte mal was gehört, dass man aufgrund von "Nichtlieferung" oder "Nichterbringung der Leistung" trotz Ablauf der 14 Tage Rücktrittsrecht sehr wohl noch eine Möglichkeit hat, von der Vertragsverlängerung zurückzutreten?
Anmerkung: Sein Vertrag wäre erst im Frühjahr 2012 ausgelaufen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Lg Gabba
Ich wollte euch eine Frage für meinen Vater stellen.
Und zwar hat er am 15.10.11 eine Vertragsverlängerung telefonisch bei der Telekom mit einem iPhone 4s abgeschlossen. Nun hat er wie viele andere auch Wochenlang gewartet und hat heute mal dort angerufen.
Nun wurde ihm mitgeteilt, dass er vermutlich aufgrund des wohl kommenden Verkaufsverbotes in Deutschland gar nicht mehr beliefert wird. Seine Vertragsverlängerung wäre dennoch gültig und er müsse auch den selben monatlichen Betrag (wie mit iPhone) zahlen. Desweiteren könne er auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da die 14 Tage Rücktrittsrecht schon vergangen sind. (die Telefonistin hat dies wohl irgendwie von einem Vorgesetzten auf Anfrage bestätigen lassen)
Nun meine Frage an euch. Ist dies rechtens? Ich hatte mal was gehört, dass man aufgrund von "Nichtlieferung" oder "Nichterbringung der Leistung" trotz Ablauf der 14 Tage Rücktrittsrecht sehr wohl noch eine Möglichkeit hat, von der Vertragsverlängerung zurückzutreten?
Anmerkung: Sein Vertrag wäre erst im Frühjahr 2012 ausgelaufen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Lg Gabba