Tierheim verlangt Kastration eines Hundes

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Lieutenant
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Hallo,

folgendes Problem: Ein Kumpel hat in letzter Zeit des Öfteren einen bestimmten Hund im Tierheim ausgeführt, welcher ihm sehr gefallen hat und er letztendlich beschloss, den Hund kaufen zu wollen. Zuerst verlangte das Tierheim nur eine Schutzgebühr von 175€, damit man den Hund selbst nicht weiterverkauft o.ä. Soweit, so gut. Der Preis war für meinen Kumpel in Ordnung, so dass er zusammen mit seinen Eltern beschloss, ihn sich reservieren zu lassen, damit ihnen der Hund auch sicher ist und kurze Zeit später dann der Kauf erfolgen würde. Plötzlich hieß es dann, dass der Hund kastriert werden MUSS, so dass sich die Kosten für Schutzgebühr und Kastration inklusive Nachbehandlung, Medikamente etc. des Hundes auf über 520€ belaufen würden. Es war nie die Rede von einer Kastration, sondern lediglich von einer Schutzgebühr und dass der Hund bereits geimpft und entwurmt sei.

Nun meine Frage: Darf ein Tierheim von dem potenziellen Käufer verlangen, dass er den Hund kastrieren lassen MUSS? Liegt das nicht im Ermessen des späteren Hundebesitzers?

Danke für eure Hilfe.
 
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http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-39933.html

Keine Kastration für Hund aus Tierheim


Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde aber jetzt durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.


Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95

Das ist zumindest von offizieller Seite so... das Tierheim kann natürlich eigene Verträge haben... aber zumindest ist das Urteil ein Druckmittel um mit denen zu reden.
 
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Super, vielen Dank für den Auszug. Dann werde ich den mal ausdrucken, morgen zusammen mit meinem Kumpel beim Tierheim vorbeischauen und ihn präsentieren - mal schauen, was sie dazu zu sagen haben.

Gruß
 
Sag uns bescheid das würde mich auch mal interessieren wie es ausgegangen ist.
 
Hallo,

dazu sei erwähnt, dass dieses Urteil nicht verbindlich sein muss.
Zwar hat das Amtsgericht Alzey so entschieden, aber ein anderes (Amts)Gericht könnte wieder anders entscheiden.
 
Im Grunde wäre diese Urteil gar nicht nötig.
Ein Kastration ohne medizinische Indikation ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Punkt.
Um der reinen Bestandskontrolle wegen einen sonst gesunden Hund zu kastrieren ist nicht erlaubt.
Ohnehin sind bei strenger Auslegung viel Kastrationen (wegen Verhaltensproblemen z.b.) illegal.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Kastration eines Hundes ist keine Kleinigkeit, sondern gilt nach deutschem Tierschutzrecht als Amputation. Eine Amputation kann man nicht einfach nach Lust und Laune durchführen, sondern es bedarf einer medizinischen Indikation. Diese ist selbstverständlich bei akuten Erkrankungen wie einer Gebärmutterentzündung oder Hodenkrebs gegeben. Frühkastrationen organisch gesunder Hunde kann man mit gutem Willen als gesundheitliche Vorsorge ansehen - zumindest so lange, wie mögliche Negativwirkungen entweder nicht erforscht sind oder, was hier eher der Fall zu sein scheint, zu wenig bekannt sind. Bedenkt man das Indikationsrisiko bei kastrierten Hündinnen jedweden Alters, stellt sich aber die Frage, ob Kastration als reine Prophylaxemaßnahme tatsächlich eine eindeutige medizinische Indikation ist. Wenn man sich dann nochmals Zahlen von Studien vor Augen hält, wonach ein Großteil der Rüden aufgrund von Verhaltensproblematiken kastriert wird, so fragt man sich, wie es da um die Legalität bestellt ist. Bedenkt man ferner, wie groß der Anteil der Hunde ist, die aus Bequemlichkeitsgründen der Halter kastriert worden sind, so muss hier klar festgehalten werden: Eine Erleichterung der Haltung allein ist kein unerlässlicher Grund für eine Kastration. Ist der Anlass für eine Kastration das Vermeiden von Nachwuchs oder Läufigkeit, so handelt es sich nicht um eine medizinische Indikation, sondern nur um eine die Haltung des Tieres erleichternde Maßnahme. Als Konsequenz müsste die Kastration in diesem Fall abgelehnt werden.
http://www.eurasier-online.de/wissen_kastration_d.htm
 
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Das Ende vom Lied ist übrigens, dass die Mutter ihre Meinung komplett geändert hat und nun doch keinen Hund mehr möchte.:watt:
Er kann nun natürlich nicht einfach einen anschaffen, denn die Eltern werden sich auch um ihn kümmern müssen, wenn mein Kumpel arbeiten oder mal unterwegs ist.

Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe. Es kann nie schaden, so etwas zu wissen.:)
 
Und da wundern die sich warum die Tierheime überfüllt sind.

Aber ich verstehe die Eltern von deinem Kumpel.
Weil für 500 € bekomme ich auch wo anders direkt einen Hund direkt vom Züchter.
 
Für 500€ von einem Züchter? Da würd ich mir schwer Gedanken machen ob das wirklich ein ordentlicher Züchter ist...

Meine Eltern züchten Hunde. Der letzte Wurf ist aber schon ein paar Jahre her, da die letzten beiden Hündinnen die wir hatten nicht zur Zucht geeignet waren. Ein normaler Preis für einen Welpen lag damals bei 1500-1800€, heute würd man wahrscheinlich eher um die 2000€ verlangen.
 
@lufkin;

Hallo,

Dein Zitat ist gut, aber trifft z.B. bei Katzen nur in der Theorie zu.

Beim Tierarzt trägt man sein Problem vor. Nämlich das, dass der/die Kater/Katze so langsam markiert und rollig wird.
Das Ergebnis? Weg mit den Hoden, weg mit den Eierstöcken.

Ich kann mir also gut vorstellen, dass man nur "gut argumentieren" muss, dass der Hund sich absolut "unmöglich" verhält.

Kaum ein Tierarzt wird dann gegen eine Kastration sein.
 
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