TKG Novelle 2021 - Kündigungsfristen

Ensinger

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2013
Beiträge
279
Servus, seit 01.12.2021 ist ja anscheinend die neue TKG Novelle in Kraft die unter anderem besagt, dass Verträge nach einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten anschließend monatlich gekündigt werden können.

Ist das auch rückwirkend möglich? Also beispielsweise wurde zum 01.10.2020 ein Kabelinternetvertrag geschlossen. Kann dieser obwohl er noch vor der Novelle eingegangen wurde ab dem 01.10.2022 monatlich gekündigt werden?
 
Ob das auf deine Geschichte Übertragbar ist, ist ne gute Frage bei mir steht das in der Rechnung monatlich immer mit bei:
Vertragsbeginn: 16.05.19 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: keine Laufzeit
Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: jederzeit
Ist auch nen Internetvertrag

Gruß
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ensinger
Ensinger schrieb:
Ist das auch rückwirkend möglich?
ja, das galt auch bestehende verträge.
Ensinger schrieb:
Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
die laufzeit ist egal, die einmonatige kündigungsfrist gilt nach ablauf der mindestvertragslaufzeit, egal wie lange diese ist. eigentlich solltest du keinen vertrag mehr haben (edit: von vor anfang 2021), den du nicht mit einer frist von einem monat kündigen könntest.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mu Wupp und Ensinger
0x8100 schrieb:
den du nicht mit einer frist von einem monat kündigen könntest.
Es sei denn, du hast zwischenzeitlich aktiv eine Vertragsverlängerung, z.B. bei einem Tarifwechsel o.ä., vorgenommen.
Aber wenn du den Vertrag bspw. am 01.10.2020 abgeschlossen hast und der seitdem unverändert weiterläuft, solltest du diesen inzwischen monatlich unter Beachtung der Kündigungsfristen kündigen können.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mu Wupp

Ähnliche Themen

Zurück
Oben