Überschlagen - Falsche Fahrbahn

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franklin88

Lieutenant
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Aug. 2011
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721
Hey Leute mal ne ganz blöde Frage,

ich weiss, keine Rechtsberatung, etc. etc. aber evtl. hatte ja mal jemand einen ähnlichen Fall.

Meine Freundin hat sich vor 4 Wochen mit dem Auto überschlagen => Blitzeis

dabei hat sie sich über die Straße überschlagen und ist im Graben der Gegenfahrbahn liegen geblieben (keine anderen Beteiligten oder Verletzten)

Nun kam heute Bußgeldbescheid 173,50€ + 3 Punkte wegen fahren auf der falschen Fahrbahn.

Ist doch lächerlich oder?
 
1. Wie gesagt, keine Rechtsberatung, schon gar keine Verbindliche
2. Die Beschreibung ist so vage, da kann man sich überhaupt nichts drunter vorstellen, wie soll da jemand etwas beurteilen?

Glaube nicht dass jemand durch den Satz "dabei hat sie sich über die Straße überschlagen und ist im Graben der Gegenfahrbahn liegen geblieben (keine anderen Beteiligten oder Verletzten)" den Unfallhergang rekonstruieren kann.
 
iks-deh schrieb:
1. Wie gesagt, keine Rechtsberatung, schon gar keine Verbindliche
2. Die Beschreibung ist so vage, da kann man sich überhaupt nichts drunter vorstellen, wie soll da jemand etwas beurteilen?

Glaube nicht dass jemand durch den Satz "dabei hat sie sich über die Straße überschlagen und ist im Graben der Gegenfahrbahn liegen geblieben (keine anderen Beteiligten oder Verletzten)" den Unfallhergang rekonstruieren kann.

Weiß ja nicht was da so komplex ist, stell dir vor du fährst Auto (2 Spurige Landstraße) und überschlägst dich dann hast du 2 Möglichkeiten nach RECHTS in den Graben oder über die Fahrbahn nach LINKS in den Graben (Gegenfahrbahn sozusagen gekreuzt). Zweiteres ist der Fall.

P.S. Danke, bekannte Gegebenheiten zur Rechtsberatung welche ich bereits im Eingangspost klarstelle brauchst du nicht wiederholen. Man muss nicht immer all sein Wissen auspacken wenn betreffende Sachlage bereits geklärt ist.
 
Ok, aber wie es zu dem Unfall gekommen, warum hat sie sich überschlagen?
Ich nehme an deine Freundin wurde dazu befragt oder?
 
iks-deh schrieb:
Ok, aber wie es zu dem Unfall gekommen, warum hat sie sich überschlagen?
Ich nehme an deine Freundin wurde dazu befragt oder?

Ebenfalls im Eingangspost beantwortet.

Selbstverschulden aufgrund Glatteis.

(Lenkrad nach rechts verrissen, dann nach links verrissen und Ende - Kein ESP vorhanden /// Staatseigentum (Leitplanken, Bäume etc. wurden nicht beschädigt))
 
franklin88 schrieb:
Ist doch lächerlich oder?
Ja, ist es.

Wozu der Thread? Allein um dir das bestätigen zu lassen, dafür braucht es den doch nicht.
 
Es gibt m.E. die Möglichkeit Einspruch einzulegen und man kann sich dazu äußern.
Das müsste anbei sein.

Und nein, es ist nicht lächerlich.
Wir wissen nicht, was bei der Unfallaufnahme alles aufgenommen und ausgesagt wurde.
Vllt. liegt darin der Grund der Schreibens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noxiel schrieb:
Ja, ist es.

Wozu der Thread? Allein um dir das bestätigen zu lassen, dafür braucht es den doch nicht.

Nein um abzuschätzen ob es sich lohnt dagegen Einspruch zu erheben gegebenenfalls zu prozessieren - Rechtsschutzversicherung bei ihr keine vorhanden, daher möchte ich eine kleine Grobabschätzung und evtl. falls jemand aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen kann dessen Meinung hören.
 
Prozessieren?
Leg doch erstmal Einspruch ein. :rolleyes:
 
Ok, verstehe ich nicht so ganz, aber egal.
Ob man bezahlen muss, wenn man unverschuldet (durch das Eis) auf die Gegenfahrbahn kommt, dürfte unwahrscheinlich sein. Das kann dir wohl nur ein Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht sagen. Vielleicht ist die Polizei auch überzeugt, dass deine Freundin eine Mitschuld trägt (zu schnell gefahren usw.). Kommt drauf an was sie ausgesagt hat.
Sie sollte sich vielleicht Gedanken machen, Einspruch einzulegen, wohl am besten mit Hilfe eines Anwalts.
 
franklin88 schrieb:
Nein um abzuschätzen ob es sich lohnt dagegen Einspruch zu erheben gegebenenfalls zu prozessieren - Rechtsschutzversicherung bei ihr keine vorhanden, daher möchte ich eine kleine Grobabschätzung und evtl. falls jemand aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen kann dessen Meinung hören.

-oSi- schrieb:
Prozessieren?
Leg doch erstmal Einspruch ein. :rolleyes:

Bereits geschehen, danach wirds aber eng ohne Anwalt.
 
Ist sie vllt. im ADAC und hat dort evtl. Rechtsschutz ?
Falls nicht, kannst du zu einem Anwalt gehen und den Fall schildern.
Das dürfte noch kostenlos sein.
Wenn es Kosten verursacht, müsste er es dir mitteilen.

Das ist wohl der einzige Weg, den du gehen kannst.
Und damit ist an dieser Stelle auch Schluss.
 
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