DDM_Reaper20
Lieutenant
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- Feb. 2007
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@ Doc Foster
Narrenfreiheit.
Der eine behauptet, der Händler hätte innerhalb der ersten 6 Monate praktisch alles hinzunehmen und unter Sachmängelfreiheit bei Gefahrenübergang zu verbuchen, der andere hält dagegen, dass es Fälle gibt, in denen der Händler sehr wohl davon ausgehen kann, dass der Mangel eben nicht bereits bei Gefahrenübergang anlag.
Narrenfreiheit.
Der eine behauptet, der Händler hätte innerhalb der ersten 6 Monate praktisch alles hinzunehmen und unter Sachmängelfreiheit bei Gefahrenübergang zu verbuchen, der andere hält dagegen, dass es Fälle gibt, in denen der Händler sehr wohl davon ausgehen kann, dass der Mangel eben nicht bereits bei Gefahrenübergang anlag.