Uhr gekauft, nun Sprung drinne

@ Doc Foster

Narrenfreiheit. :D

Der eine behauptet, der Händler hätte innerhalb der ersten 6 Monate praktisch alles hinzunehmen und unter Sachmängelfreiheit bei Gefahrenübergang zu verbuchen, der andere hält dagegen, dass es Fälle gibt, in denen der Händler sehr wohl davon ausgehen kann, dass der Mangel eben nicht bereits bei Gefahrenübergang anlag.
 
§476 ist in dieser Hinsicht eigentlich außergewöhnlich laienfreundlich formuliert und deshalb kaum missverständlich...von daher ist mir der Streitgrund immer noch unklar.

Der Gesetzgeber hat den Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf hinsichtlich der Beweislast besser gestellt und in der Tat läuft das in vielen Fällen auf eine faktische Haltbarkeitsgarantie innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf hinaus.
 
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