Umgezogen und doch kein Job nach Studium - ALG1/2 berechtigt?

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DerSinonn

Gast
Hallo

Ich studiere gerade Wirtschaft an der DHBW Stuttgart (wohne dort im Studentenwohnheim, bin dort aber nicht gemeldet) und bin in diesem Sommer fertig. Seit geraumer Zeit spiele ich mit dem Gedanken, in die Schweiz auszuwandern, sodass ich mir - mit Aussicht auf einen Job in Basel und Umgebung - eine Wohnung gemietet , an der ich mich auch direkt angemeldet habe. (War vorher all die Jahre bei meinen Eltern in Norddeutschland angemeldet)

Ich hatte vor der Corona-Krise einige Bewerbungsgespräche, sodass es für mich günstiger gekommen wäre, mir ein WG Zimmer für 420,- monatlich zu mieten, statt immer imHotel bzw Jugendherberge zu übernachten.

Leider hat es mit meiner zugesicherten Anstellung doch nicht geklappt (angeblich wegen Corona, da der Betrieb nicht weiss wie es weitergeht etc), sodass ich womöglich - stand jetzt - nichts habe.

Meine Frage hierbei ist, wie sieht es aus bezüglich Amtshilfe, sollte ich bis Ende des Studiums (August) keine Stelle finden?
Ich habe noch nie was mit dem Amt oder ähnlichem zu tun gehabt, sodass ich nicht weiss, wie es abläuft.

Wäre ich ALG1/2 in Lörrach berechtigt, obwohl ich hier erst seit kurzem wohne, oder sagen die ne du musst wieder zu deinen Eltern? (Bin über 25, falls das eine Rolle spielt)

Liebe Grüsse
 
Wohnst du denn nun in DE oder in CH?
Du wirst während deines Studiums vermutlich nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, da befreit. Somit wird ALG1 wegfallen. Für ALG2 müsste meines Wissens das Jobcenter deines Erstwohnsitzes (sofern denn in DE) zuständig sein. Dort solltest du dich dann 3 Monate vor Ende deines Studiums melden. Die werden dich dann auch in andere Berufe als deinen erlernten/studierten vermitteln, wenn sich dazu nichts findet.
 
Hi,

also ich wohne in DE, wo ich halt meinen Wohnsitz habe. Ich habe bis Ende Januar in der Altmark gelebt, jedoch aber wie gesagt meinen Wohnsitz in Lörrach. (Auch wenn ich mich de facto immer in Stuttgart befinde, sofern ich nicht frei habe wie zB jetzt wo digitaler Unterricht ist)
Eingezahlt habe ich, da das Studium Dual war und ich roundabout 350 Abzüge hatte (1150 netto bei 1500 brutto.

Muss ich mich auch beim Arbeitsamt melden, wenn eine Übernahme seitens Betrieb im Raum steht?Oder nur, wenn ich wirklich nichts im Petto habe?
 
Nur, dass du irgendwelche Abzüge hattest, heißt noch lange nicht, dass du in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, kann aber gut sein, so genau kenne ich mich da nicht aus.
Ich würde mich an deiner Stelle schon mal telefonisch/schriftlich melden, auch wenn eine Übernahme seitens deines jetzigen Betriebs im Raum steht, zumindest, solange die Übernahme nicht fix ist. Ansonsten musst du evtl. damit rechnen, dass es im Zweifelsfall zu Sperrzeiten kommt, weil du dich nicht rechtzeitig gemeldet hast.
Für ALG1 zuständig ist die Bundeagentur für Arbeit, für ALG2 das Jobcenter.
 
DerSinonn schrieb:
also ich wohne in DE, wo ich halt meinen Wohnsitz habe.
Wo bist Du denn mit dem Erst- und ggf. Zweitwohnsitz gemeldet?
DerSinonn schrieb:
Eingezahlt habe ich, da das Studium Dual war und ich roundabout 350 Abzüge hatte (1150 netto bei 1500 brutto.
Wo Du denn die Bezüge bezogen, ist Deutschland oder in der Schweiz?

Was für Abzüge dies sind, sollte jemand der kurz davor ist ein Wirtschaftsstudium abzuschließen, doch selbst entschlüsseln können und eigentlich sollte er auch in der Lage sein selbstständig die Antwort auf seine Frage herauszufinden:
Wenn Du also einen deutschen Arbeitgeber hast, solltest Du Anspruch haben. Keine Ahnung welchen Einfluss die Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland darauf hat.
DerSinonn schrieb:
sodass ich mir - mit Aussicht auf einen Job in Basel und Umgebung - eine Wohnung gemietet , an der ich mich auch direkt angemeldet habe.
Du kannst aber hier ggf. auch mal selbst nachlesen.
 
Guten Morgen,

also mein Erstwohnsitz war bis Ende Januar Altmark (SA) und ist’s jetzt Lörrach (BaWü). Gearbeitet habe ich noch nicht in der Schweiz, mein Gehalt kommt natürlich aus DE. Ich habe geschaut, und tatsächlich zahle ich fleissig in die AV ein.
 
Frag doch einfach beim Amt nach?! Vermutlich kriegst du ALG1
 
DerSinonn schrieb:
also mein Erstwohnsitz war bis Ende Januar Altmark (SA) und ist’s jetzt Lörrach (BaWü).
Das passt jetzt irgendwie nicht zu:
DerSinonn schrieb:
sodass ich mir - mit Aussicht auf einen Job in Basel und Umgebung - eine Wohnung gemietet , an der ich mich auch direkt angemeldet habe.
Oder war die Wohnung um die es geht in Lörrach (BaWü)?
 
Such dir eine Arbeit in BW, erstmal. Vom Amt abhängig zu sein ist sehr anstrengend, glaub mir...
 
Zuletzt bearbeitet:
Holt schrieb:
Das passt jetzt irgendwie nicht zu: Oder war die Wohnung um die es geht in Lörrach (BaWü)?
Ja. Ich war bis Januar dort gemeldet und habe mir nachdem ich die Zusage hatte (wegen Corona jetzt aber nicht mehr) mir dort eine Wohnung gesucht. Ich hatte so oder so vor hier unten zu bleiben.
 
Geh halt zum Arbeitsamt (O.K. "gehen" geht gerade nicht wegen Corona). Wenn die sich nicht zuständig fühlen, schicken sie dich schon zum Jobcenter.

Imho müsstest du Anspruch auf ALG 1 haben. Das ist zwar deutlich mehr als ALG II, aber davon musst halt imho alles selbst bezahlen, während bei ALG II Miete zusätzlich übernommen werden kann.
 
Holt schrieb:
Wo bist Du denn mit dem Erst- und ggf. Zweitwohnsitz gemeldet?
Wo Du denn die Bezüge bezogen, ist Deutschland oder in der Schweiz?

Was für Abzüge dies sind, sollte jemand der kurz davor ist ein Wirtschaftsstudium abzuschließen, doch selbst entschlüsseln können und eigentlich sollte er auch in der Lage sein selbstständig die Antwort auf seine Frage herauszufinden: Wenn Du also einen deutschen Arbeitgeber hast, solltest Du Anspruch haben. Keine Ahnung welchen Einfluss die Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland darauf hat. Du kannst aber hier ggf. auch mal selbst nachlesen.
Danke danke danke. Ich finde es erschreckend wie manch ein Studienabgänger einfach nicht fähig ist im fachnahen Gebiet einfach mal selbst den Kopf anzuschalten.
Das Studium besteht doch nicht nur aus dumpfen Prüfungen sondern viel drum herum.

@TE also falls du in ALV eingezahlt hast (was bei 1500 brutto der fall sein dürfte) dann hast du natürlich Anspruch darauf.
Im schlimmsten wird dir aber der Sachbearbeiter sagen, dass du es nicht hast.. Also keine falsche Scheu, Geld kosten wird dich das ganze nicht


Je nach verstichener Zeit zwischen Aufkündigung des Arbeitsvertrags und meldung beim Amt kannst du eine 3 monatige Sperre bekommen. Also kümmere dich rechtzeitig drum das das Amt es erfährt bzw hab ne ausrede parat warum es nicht unverzüglich gemeldet wurde. In Zeiten von Corona sollte das njcht so schwer sein.

Kopf hoch und durchhalten. Nach der Ebbe kommt die Flut und dann wird wieder gesucht wie Bolle :)
 
Was ist denn mit deinem aktuellen Arbeitgeber? So wie ich dich verstanden habe, ist lediglich der in Aussicht gestellte Job in der Schweiz geplatzt. Normalerweise bezahlen Arbeitgeber doch keinen dualen Studenten, nur damit dieser dann am Ende des Studiums das Unternehmen direkt verlässt, eher im Gegenteil, meist gibt es doch Verpflichtungen für den Studenten, einige Zeit im Unternehmen zu verbleiben.
 
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iNFECTED_pHILZ schrieb:
Ich finde es erschreckend wie manch ein Studienabgänger einfach nicht fähig ist im fachnahen Gebiet einfach mal selbst den Kopf anzuschalten.
Das Studium besteht doch nicht nur aus dumpfen Prüfungen sondern viel drum herum.
Allerdings, zu meiner Studienzeit wurde das selbstständige Einarbeiten in ein neues Thema und das Lösen von Problemen erwartet, auch wenn die Lösung nicht vorher in der Vorlesung vorgekommen ist, sondern man dazu in der Bibliothek erst die passenden Bücher raussuchen und dann lesen musste. Spätestens bei der Diplomarbeit wäre man andernfalls komplett gescheitert.
iNFECTED_pHILZ schrieb:
falls du in ALV eingezahlt hast (was bei 1500 brutto der fall sein dürfte)
Der TE studiert an der DHBW Stuttgart, laut google ist das die "Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart" und damit macht er ein Duales Studium und dafür gelten bzgl. der Versicherungspflicht die von mir schon im Post #5 zitierten Regeln, eine AV ist also immer vorhanden.
iNFECTED_pHILZ schrieb:
Je nach verstichener Zeit zwischen Aufkündigung des Arbeitsvertrags
Bzgl. der Kündigung des Arbeitsvertrags würde ich mit Myron anschließen, da sollte der TE vielleicht noch einmal genau lesen was er da unterschrieben hat und außerdem würde ich es mir in der aktuellen Situation sehr gut überlegen ob ich einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigen würde. Es dürfte nämlich eine tiefe Rezession folgen in der es nicht einfach wird eine passende Stelle zu finden, schon gleich gar nicht für Absolventen und der Wert eines abgeschlossenen Studiums fällt je länger man dann nicht im Beruf arbeitet. Es kommen ja ständig frische Absolventen nach die zwar auch keine Berufserfahrung haben, aber deren Studium noch nicht so lange zurückliegt und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt daher besser sind.

Auch wenn das Lohnniveau in der Schweiz verlockend ist, so würde ich im Moment lieber den Spatz in der Hand behalten als der Taube auf dem Dach hinterher zu jagen.
 
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Holt schrieb:
Der TE studiert an der DHBW Stuttgart, laut google ist das die "Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart" und damit macht er ein Duales Studium und dafür gelten bzgl. der Versicherungspflicht die von mir schon im Post #5 zitierten Regeln, eine AV ist also immer vorhanden.
Bzgl. der Kündigung des Arbeitsvertrags würde ich mit Myron anschließen, da sollte der TE vielleicht noch einmal genau lesen was er da unterschrieben hat und außerdem würde ich es mir in der aktuellen Situation sehr gut überlegen ob ich einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigen würde. Es dürfte nämlich eine tiefe Rezession folgen in der es nicht einfach wird eine passende Stelle zu finden, schon gleich gar nicht für Absolventen und der Wert eines abgeschlossenen Studiums fällt je länger man dann nicht im Beruf arbeitet. Es kommen ja ständig frische Absolventen nach die zwar auch keine Berufserfahrung haben, aber deren Studium noch nicht so lange zurückliegt und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt daher besser sind.
Meine (mittlerweile) Frau hat ebenfalls dual studiert. Da sie aber von Beginn an verbeamtet war, sah das nochmal anders aus,daher dual nicht zwingend ALG berechtigt.
Aber der TE hat ja schon bestätigt, dass eingezahlt wurde, daher sollt der Fall relativ klar sein.
Macht die Sache nur noch amüsanter, da er sich bisher scheinbar kein einziges Mal seine Lohnabrechnung angeguckt hat. Bravo!

Wie auch immer, mein Studium liegt auch noch nicht lange zurück. Ich bin quasi ebenfalls Berufseinsteiger und hatte das Glück direkt nach dem Abschluss angestellt worden zu sein. Das war Ende Januar. Hätte ich bei der Abschlussarbeit nicht auf die Tube gedrückt und erst im März fertig geworden, wäre ich in einer ganz ähnlichen Lage. Daher mein zureden, ich kann seine Situation voll und ganz nachvollziehen.
Ergänzung ()

Myron schrieb:
Was ist denn mit deinem aktuellen Arbeitgeber? So wie ich dich verstanden habe, ist lediglich der in Aussicht gestellte Job in der Schweiz geplatzt. Normalerweise bezahlen Arbeitgeber doch keinen dualen Studenten, nur damit dieser dann am Ende des Studiums das Unternehmen direkt verlässt, eher im Gegenteil, meist gibt es doch Verpflichtungen für den Studenten, einige Zeit im Unternehmen zu verbleiben.
Anders als ne klassische Studentische Hilfskraft, welche einfach nur Spottbillig für den AG ist, investiert der AG beim dualen Student ja mächtig in dessen Bildung ohne all zu viel von ihm zu sehen. Bin ich bei dir.

Wenn man sich da nicht völlig daneben benimmt, ist eine Weiterbeschäftigung ja fast unumgänglich. Vllt hats dem TE auch einfach nicht gefallen. Mag ja auch vorkommen
 
iNFECTED_pHILZ schrieb:
Da sie aber von Beginn an verbeamtet war, sah das nochmal anders aus
Bei Beamten sieht es bzgl. der Sozialversicherung immer anders aus, aber jemand der sich um eine Anstellung in der Schweiz bemüht, wird kaum verbeamtet sein.
iNFECTED_pHILZ schrieb:
Anders als ne klassische Studentische Hilfskraft, welche einfach nur Spottbillig für den AG ist, investiert der AG beim dualen Student ja mächtig in dessen Bildung ohne all zu viel von ihm zu sehen.
Da gibt es wohl auch unterschiedliche Formen des Dualen Studiums, deshalb mein Rat an den TE sich seinen Vertrag mit dem begleitenden Unternehmen genau durchzulesen. Jemand dem in wahrscheinlich schon 3 Jahren Dual Studiums noch nicht aufgefallen oder nicht mehr bewusst war das er Beiträge zur AV Versicherung zahlt, könnte darin vielleicht auch eine Überraschung finden, die ihm bisher nicht bekannt oder wieder entfallen ist, wie eben z.B. eine Bindung an das Unternehmen über die Studiendauer hinaus.
 
Bei der Agentur für Arbeit den Anspruch auf ALG 1 prüfen lassen. Wenn es ein sozialversicherungspflichtes AV war,dann sollten auch Beiträge in zur ALV gezahlt worden sein, genauer steht da auf der Abrechnung.

Dann besteht natürlich ein Anspruch sofern die zeitlichen Vorrausetzugnen erfüllt worden sind.

Sollte der ALG1 Anspruch nicht zustande kommen oder zu wenig für Miete sein kann man ALG2 beantragen.

Zu den Eltern müßtest du normalerweise nicht weil Ü25 aber das wird man sehen.
 
Wenn ich mich recht dunkel erinnere muss doch 1 Jahre in die ALV eingezahlt werden um einen Anspruch für ALG1 zu erhalten.
 
@knoxxi
ja, mind. 12 Monate.

@ TE Sacharbeiter der Arbeitsagentur beraten dich 100%.
Das sollte der Te (hat ja Zeit genug) selbst mal an passender Stelle nachlesen können.
Mal doofe Frage, ich hab ja keine Ahnung: Wie kommt man auf die Idee sich bei CB anzumelden, um dann nach Arbeitslosengeld zu fragen? Computerbase scheint inzwischen eine Beratungs Legende im Internet zu sein.
Oder sind das typische 2. Account User?

DerSinonn schrieb:
tatsächlich zahle ich fleissig in die AV ein.
Der war gut^^
Fleissig :D
 
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