Umgezogen und doch kein Job nach Studium - ALG1/2 berechtigt?

  • Ersteller Ersteller DerSinonn
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Wenn ich mich recht dunkel erinnere muss doch 1 Jahre in die ALV

Es muss kein Jahr am Stück sein, es kann bis zu 30 Monate zurückgehen und einzelen Beschäftigungen zählen auch.
Deswegen schreib ich prüfne lassen, weil hier keiner den 100%' LL des TE kennt.

Für Azubis gilt es auch wobei die streng genommen ja zu wenig einzahlen bzw. teilw. gar nicht.


Ich hoffe dem TE ist klar was ihn bei der Agentur erwartet..
 
knoxxi schrieb:
Wenn ich mich recht dunkel erinnere muss doch 1 Jahre in die ALV eingezahlt werden um einen Anspruch für ALG1 zu erhalten.
Wer kurz davor ist ein Duales Studium abzuschließen, der sollte diese Voraussetzung erfüllen. Der TE schrieb ja:
DerSinonn schrieb:
Ich studiere gerade Wirtschaft an der DHBW Stuttgart (wohne dort im Studentenwohnheim, bin dort aber nicht gemeldet) und bin in diesem Sommer fertig.
 
DerSinonn schrieb:
Wäre ich ALG1/2 in Lörrach berechtigt, obwohl ich hier erst seit kurzem wohne, oder sagen die ne du musst wieder zu deinen Eltern? (Bin über 25, falls das eine Rolle spielt)

Wie andere schon angemerkt haben, wäre die eigentliche Frage bzgl. des Wohnsitzes, wo denn Dein Arbeitgeber sitzt.
Und wie sieht die Vertragssituation bei Dir aus?
Hast Du beim jetzigen Arbeitgeber bereits gekündigt?
Kannst Du (Vertrag durchlesen) überhaupt kündigen?
Hast Du eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen, dass Du nach dem Studium noch für eine vereinbarte Zeit bei ihm bleibst?
Bei einem Dualen Studium ist es ja so, dass ein Unternehmen sehr viel Geld in die Hand nimmt, um einen Mitarbeiter zu qualifizieren, von dem man dann (zu Recht) erwartet, dass er oder sie nach dem Studium noch für eine vertraglich vereinbarte Zeit dem Unternehmen erhalten bleibt.
Das wird normalerweise schriftlich fixiert und zum Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Natürlich kommt man aus so etwas auch wieder heraus.
Aber richte Dich dann darauf ein, die Kosten des Studiums zurückzahlen zu müssen.
 
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