Umtausch trotz Finanzierung?

Mr.Mkay

Ensign
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Dez. 2004
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187
Ich hab kein passenderes Forum gefunden, daher poste ich hier.

An die Admins, wenn es doch ein passenderes gibt, bitte dorthin verschieben.

Hallo alle miteinander.
Ich habe folgende Frage:
Ich habe vor 3 Tagen eine Produkt (Kaffeevollautomat) in einem großen Elektronikmarkt gekauft (Telepoint - Euronics). Dieses wurde mit einer Finanzierung gekauft. Das Gerät sollte für meine Freundin sein, allerdings hat sie, 1 Tag vor mir, bereits so eins erworben. Nun meine Frage, ist es möglich in einem Geschäft ein Gerät trotz Finanzierung umzutauschen? bzw kann man es sogar zurückgeben und man erhält einen Warengutschein oder dergleichen aus dem besagten Markt?
Ich weiss, dass vieles immer Kulanz-Sache das betreffenden Geschäftes ist, meine Frage war ja, ob dies generell möglich ist ? Den entsprechenden Geldwert erhält das Geschäft ja eigentlich von der entsprechenden Bank, bei der finanziert wird, oder? Sodass es für das Geschäft kein Verlust wäre das Gerät zurück zu nehmen.
(Das Gerät ist natürlich noch OVP und wurde nicht geöffnet)

Vielen Dank schonmal

MfG

edit: Sie hat ihres ebenso per Finanzierung erworben daher scheidet es aus, dass ihr Gerät "einfacher" getauscht wird.
 
Wenn Du jetzt bei mir im Laden wärst und mir Dein Problem so nett schildern würdest wie hier, würde ich Dir anbieten die Finanzierung zu stornieren und die Ware zurück zu nehmen, falls noch ungeöffnet.
Allerdings arbeite ich nicht in dem von Dir genannten Laden, sondern bei einer anderen Kette.
 
Kann dir das nur von MediaMarkt sagen.
Hab da ein Notebook per 0% gekauft.
Was mir aber dann doch nicht so gefallen hat.
Hab es umgetauscht und ich musste nur nochmal in das Büro und die Finanzierung wurde stoniert.
Steht aber auch in den AGBs der Bank.
Musste mal schauen bei mir wie gesagt hatte man auch 14 Tage Zeit das zu stonieren.
 
Du kannst nur höflich fragen......rechtlich hast du kein Anrecht auf Rückabwicklung
 
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Hallo, von einer finanzierung kann man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Die Rückabwicklung des Produktes ist immer eine Kulanzsache des jeweiligen Händlers.
 
Wunderbar, danke für die schnellen Antworten :)
Dann werde ich da wohl nachher mal eben hinstiefeln
 
Wobei der Rücktritt der Finanzierung nichts mit einem eventuellen Rücktritt vom Kaufvertag zu tun hat. Beides sind voneinander unabhängie Verträge, der Rücktritt des einen ist nicht der Rücktritt des anderen, das bitte beachten.

Die Finanzierung ist bei einer Bank gemacht worden, der Kauf mit einer Handelskette.
 
Denen die meinen, ein Widerruf sei nicht möglich, sei die Lektüre des BGB angeraten. Man lese § 358 Abs. 2 BGB und § 495 BGB.
 
Es dürfte sich um verbundene Verträge i.S.d. 358 BGB handeln, mit der Folge, dass bei einem Widerruf des Kreditvertrages auch das verbundene Geschäft widerrufen werden kann.

Allerdings ist eine 0,0% Finanzierung kein Verbraucherkreditvertrag, da wäre man in der Tat auf Kulanz angewiesen.
 
Nicht ganz...

Bei Finanzkauf handelt es sich um ein sogenanntes "verbundenes Geschäft".
Wenn ein Teil dieses Geschäftes storniert wird, ist automatisch die andere Komponente ebenso hinfällig (es sei denn, der Käufer hält diese aufrecht).

Erst, wenn die gekaufte Sache benutzt wurde und somit eventuell eine Wertminderung eingetreten ist, kann das Geschäft einen Wertersatz verlangen!

Da das Gerät noch OVP und ungeöffnet ist, hat der Händler nicht mal eine Wahl...
 

Das bezieht sich auf was?

Wenn ein Teil dieses Geschäftes storniert wird, ist automatisch die andere Komponente ebenso hinfällig (es sei denn, der Käufer hält diese aufrecht).

Das kann ich dem Gesetz so nicht entnehmen, auch hier muss der Verbraucher m.E. den Widerruf erklären.

Erst, wenn die gekaufte Sache benutzt wurde und somit eventuell eine Wertminderung eingetreten ist, kann das Geschäft einen Wertersatz verlangen!

Das dürfte so pauschal auch nicht richtig sein, dazu einfach die mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung zum Thema Wertersatz beachten.
 
Lass mich raten...

Santander Consumer Bank (die mit dem dampfenden roten Hundehaufen)?

Du hast nach den neuen VKR (Verbraucher-Kredit-Richtlinien) ein Rückgabe-recht bzgl. der Finanzierung. Ich hoffe nur, daß Du keine Bearbeitungs-Gebühr entrichten musstest,
denn diese gehört nicht zur Finanzierung und wird Dir auch nicht erstattet.

Und bitte fragt nicht woher ich das weiss...
 
Zuletzt bearbeitet:
ist soweit richtig, in diesem Fall (Kaffeemaschine) dürfte das aber noch passen ;) Aber es ist schon richtig, Wertersatz wurde schon deutlich verändert vom Gesetzgeber. Dabei geht es aber eher um Wandelungen von Kaufverträgen - nicht um "normale" Rückgaben. Hier ist es immer noch so, dass dies eine Kulanzsache des Händler ist (ausser bei Fernsabsatz etc.) - und hierbei hat der Händler das Recht, Wertersatz zu verlangen... Ist aber wohl auch zu aufwendig, universell alle Möglichkeiten zu betrachten, zumal hier der Fall recht eindeutig ist.

Weiterhin, wenn der Kunde den Widerruf erklärt - was hier der Fall sein dürfte - IST der verbundene Vertrag ebenso hinfällig.

Und stimmt, PAUSCHAL ist meine Aussage nicht ganz korrekt...
 
Und bitte fragt nicht woher ich das weiss...

Ist wohl auch besser so, denn das BGB wurde ja von JurChris schon genannt und das steht über irgendwelchen Richtlinien einer Bank.
 
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