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The Elder Scrolls Umtausch von Oblivion - Möglich?

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Rechtlich ist das ganz eindeutig, wenn das Produkt fehlerhaft ist, kann man vom Händler Abhilfe verlangen - sprich eine Nachbesserung, was per Patch möglich wäre oder halt Geld zurück wenns keinen Patch gibt. Ob allerdings leichte Übersetzungsfehler ausreichend sind, ist fragwürdig, vielleicht reicht es für eine Minderung des Kaufpreises. Wenn übrigens eine Software auf dem eigenen PC nicht läuft, muss der Händler es immer zurück nehmen, weil das ein schwerer Mangel ist.
 
Das ist ja wohl Quatsch, dass der Händler das zurücknehmen muss wenn es auf dem eigenen PC nicht läuft. Wenn es auf allen PCs nicht laufen würde dann ja, dann ist es ein SCHWERER Mangel. Aber wenn es nur auf dem einen PC nicht läuft, dann liegt das wohl eindeutig an der Konfiguration des Systems und nicht an der Software. Also nix mit zurücknehmen.

Hier wird langsam in Betriebswirtschafslehre abgeschweift :D
 
Rechtlich ist das ganz eindeutig, wenn das Produkt fehlerhaft ist, kann man vom Händler Abhilfe verlangen - sprich eine Nachbesserung, was per Patch möglich wäre oder halt Geld zurück wenns keinen Patch gibt.
Abhilfe kannst du bei Software nur vom Hersteller verlangen.
Der Händler hat auf Software überhaupt keinen einfluß.
Erst recht nicht auf das Patch erstellen der Software Hersteller.

Einen mangelhaften Fernseher geb ich ans Werk oder in die Werkstatt und kann ihn Instandsetzen lassen.
Ganz simpler vorgang.

Bei Software ist dieses für den Händler überhaupt nicht machbar.
Er kann ja keine Programmierer anstellen, ganz im gegensatz zu einem Fernsehtechniker, um fehler in mangelhafter Software zu beheben.

Bei Software ist das alles Kulanz abhängig.
Klar ist das große Ketten, wie der Blödia Markt, sich das leisten können aber wie schon in einem vorherigen Beitrag erwähnt können sich kleine Händler solche Praktiken nicht Leisten.

Andere sache wäre natürlich der Hersteller der Software gibt bekannt:
Wir haben da gravierende Fehler in der Software, deshalb unspielbar o.ä., nehmen euch die komplette Lieferung zurück und/oder tauschen sie gegen mangelfreie aus.

nijosch schrieb:
Wenn übrigens eine Software auf dem eigenen PC nicht läuft, muss der Händler es immer zurück nehmen, weil das ein schwerer Mangel ist.
Nö!
Warum?
Weil das nicht unbedingt an der Software liegen muss!
Die meisten probleme beim PC sitzen ca. 30cm davor. ;)

Wir haben bei uns dafür extra einen Test Rechner:
AMD XP2600+, 512MB RAM, ATI9250 128MB, DVD-ROM, saubere Win XP Home SP2 Installation, aktuelle Treiber u.s.w.

Wenn ein Kunde mit einem Spiel komt und sagt es geht bei ihm nicht, dann wird das Spiel auf diesem Rechner getestet.

Läuft es auf diesem doch schon betagten Rechner liegts zu 99% am Kunden Rechner (ausnahmen sind Kopierschutzmechanismen die bestimmte Laufwerke nicht mögen).
Entweder zugemüllt, Software nicht richtig deinstalliert sondern einfach nur die Ordner gelöscht, veraltete oder unvollständig installierte Treiber, Viren, Illegale Kopier Software (Alcohol 110% z.b.) oder was sehr häufig vorkommt:
Der Rechner erfüllt gar nicht die angeforderten System Vorraussetzungen die auf der Packung stehen.

Auch hier wieder: Lesen bildet. ;)
Und Unwissenheit, in diesem fall über die eigene Systemkonfiguration, schützt vor Strafe nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Umtausch und Gewährleistung nicht verwechseln.

Umtausch / Rückgabe (z.B. innerhalb von 14 Tagen) ist entweder bei Internetkäufen möglich oder auf Kulanz des Händlers. Auf diesen freiwilligen Umtausch / bzw. Widerruf nach Fernabsatzgesetz dürften sich die "nur in versiegelter Verpackung" Regelungen beziehen.

Denn:

Gewährleistung besteht natürlich bei jedem Produkt, auch bei geöffneter Software. Ist das Produkt fehlerhaft / defekt, hat man Gewährleistungsansprüche.
Bei Software liegt das Problem in der Definition von fehlerhaft / defekt. Argumentationshilfen sind hier Zeitschriftenberichte usw. Wenn man das Game allerdings 4 Wochen gezockt hat, so spricht das wahrscheinlich auch nicht für große, für diesen Bereich unübliche Defekte. Außerdem stellt sich das Problem, welche Eigenschaften nun konkret durch den Verkäufer zugesichert wurden.

Aber dem Kunden Raubkopien zu unterstellen (womöglich noch bei einem explizit kopiergeschützten Spiel), nur um Gewährleistungsansprüchen zu entkommen, dürfte wohl auch nicht funktionieren.

siehe auch:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=44991&

oder wende Dich an einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens.
 
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ich hab dass Spiel nicht durchgespielt, nach 5 Tagen gingen mir die Fehler mit der tastatur auf den Sack, ich konnte mir noch nicht mal ein Haus akufen, obwohl ich dass Geld hatte, dass der Händler verlanget, ich hatte dann 3 Wochen auf den offiziellen Patch von Bethe
sada gewartet, aber es zuckte sich nichts, ich sage nur, wer kauft sich ein Auto mit Lackkratzer, obwohl es einwandfrei fährt!
 
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