Unfaire Geschäftsmethoden bei 1&1 Notebook Flat!

MisterMi

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Guten Tag,

ich habe die Tage meinen Tarif Umgestellt vom Tarif Notebook Flat XXL (29,99 Euro) auf Flat XL (19,99 Euro).
Vorher hatte ich ein Tarif mit 3monatiger Kündigungsfrist weil mir sehr wichtig war, ihn jederzeit kündigen zu können.#
Ich habe dann 1&1 angeschrieben ob ich meinen Tarif zurückstufen könne, weil mir 5GB ausreichen würden. Dann wurde mir gesagt dass ich das online machen könne. Gesagt getan... Ich bekam dann eine Email in der Stand, dass die Umstellung erfolgt ist und damit die Vertragslaufzeit auf 24 Monate beginnt. Daraufhin habe ich der Umstellung widerrufen und mir wurde geantwortet, dass es kein Neuvertrag sei und damit ein Widerruf nicht möglich. Das wurde mir mehrfach am Telefon auch gesagt und das man nichts machen kann. Ich müsse mit den 24 Monaten leben.

Folgende Gesetztespunkte habe ich gefunden:

§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Somit muss ich ein Widerrufsrecht haben und die Umstellung meines Tarifes und die damit verbundene Vertragslaufzeit von 24 Monaten widerrufen können. Dies wurde bisher verneint weil angeblich eine Optionsumstellung kein Neuvertrag ist und damit kein Widerruf hat.

Folgenden Auszug findet man auch im Internet:

Der Westerwälder Telekom*munikations*anbieter 1&1 darf Bestandskunden bei einer Vertrags*änderung das Widerrufsrecht nicht verweigern - zumindest dann nicht, wenn der Vertrag in wesentlichen Punkten geändert wird und die Änderung über "Fern*kommuni*kations*mittel" (zum Beispiel per Telefon oder online) erfolgt ist. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 9 U 1166/11, Urteil vom 28.03.2012) und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in der Berufungs*instanz statt.
Im konkreten Fall hatte eine 1&1-Kundin einen DSL-Vertrag mit 6 MBit/s ("1&1 Service-Flat 6.000") genutzt und fristgemäß gekündigt. Kurz vor Ablauf des Vertrages wurde sie telefonisch von einem Mitarbeiter des Anbieters kontaktiert; der 1&1-Agent bot ihr daraufhin eine Vertrags*verlängerung in einem neuen DSL-Paket ("1&1 Doppel-Flatrate 16.000") an, der die Kundin zunächst zustimmte. Im Laufe des Gesprächs informierte der 1&1-Angestellte die Kundin nicht über ein etwaiges Widerrufsrecht.

OLG: Wesentliche Vertragsänderung begründet erneutes Widerrufsrecht
Das sahen die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz nun anders: "Der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig", heißt es im Urteil - unter der Bedingung, dass es sich um neue "wesentliche Vertragsinhalte gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung" handele und der Vertrag unter der Verwendung von "Fern*kommunikations*mitteln" zustande gekommen sei.
Im Falle der Kundin habe sich das konkrete Produkt mit seinen Leistungen sowie auch der Monatspreis verändert. Dies gehe aber über die lediglich als "Tarifanpassung" seitens 1&1 bezeichnete Vertragsänderung hinaus und stelle daher den "Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages" dar, urteilte das Gericht.
1&1 hätte seine Kundin daher über ihr Widerrufsrecht informieren müssen. "Da die Beklagte die Verbraucherin über dieses Widerrufsrecht nicht belehrt und später eine solche Belehrungspflicht verneint hat", gab das OLG Koblenz der Klage des vzbv daher statt und verurteilte den DSL-Anbieter dazu, ein solches Vorgehen zu unterlassen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

In meinem Fall ändert sich der Monatliche Preis, die Vertragsinhalte wie Freivolumen und vorallem die Vertragslaufzeit, die vorher nicht vorhanden war, und stellt somit auch eine westentliche Veränderung und damit einen neuen Vertrag unter Verwendung der "Fern*kommunikations*mitteln".

Ist der fehlende Widerruf und die nicht offensichtliche 24monatige Laufzeit rechtens?

Vielen Dank
 
du hast doch schon alles zusammengetragen an Urteilen dann konfrontiere doch 1&1 damit
 
Ohne jetzt die rechtliche Grundlage zu haben würde ich auch sagen das du sehr wohl ein Widerrufsrecht hast ins besondere wenn du nicht belehrt worden bist das dein Vertrag sich 1. verlängert und 2. die Konditionen sich ändern.
Da ist allerdings die Frage ob du nicht die Informationen zum neuen Vertrag angeboten bekommen hast. Sprich ob nicht irgendwo beim "ummelden" der Link war auf den "neuen" Vertrag.
Die Aussage"das man nichts machen kann." ist sowie so eine Lüge weil man immer etwas machen kann, auch wenn es aus Kulanz wäre.

Leider sind solche Vorgehensweise mittlerweile üblich. Habe bei Kabel BW auch den Tarif gewechselt und erst danach wurde uns gesagt das der Angebote Tarif nur für Neukunden ist und wir 1. Den Wechseltarif zahlen müssen und 2.den höheren Grundpreis, allerdings hätten wir Widerrufen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es einen faden Beigeschmack hat. Ich kenne die Online-Formulare von 1und1 usw. in und auswendig. Ich bin mir daher sicher, dass du es überlesen hast, dass sich die Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate verlängert. Das ist gängige Praxis bei allen Providern.

Ich weiß aber auch, dass sich das schriftlich mit 1und1 klären lässt. Deine Anführung oben mit den Gesetzestexten und Urteilen ist dafür genau die richtig Ausgangssituation.

Anderseits sind die Angebote von 1und1 echt in Ordnung, billiger kommt man fast nicht weg, zumindest wenn man im D2 Netz bleiben möchte.
 
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