Unfall Gebaut -> Evtl Rechtl. Schritte?!

Fu Manchu schrieb:
(...) soweit kommerziell und verbindlich(...)

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (...)
Bleibt doch mal auf dem Teppich. ;)

Das, was hier und in anderen vergleichbaren Threads passiert, hat mit Rechtsberatung im beschriebenen gesetzlichen Sinne einer Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nun überhaupt nichts zu tun. Wenn alles das eine Rechtsberatung wäre, dann dürfte man sich nicht einmal in der Kneipe beim Bier über derartige Sachen unterhalten, ohne sich strafbar zu machen. Hier erdreistet sich niemand, fremde Interessen juristisch verbindlich wahrzunehmen, sondern es geht lediglich um den Austausch von Einschätzungen.

So, und nun back to topic, wenn´s geht. Falls weiterer Diskussionbedarf über die Zulässigkeit juristisch relevanter Themen besteht, dann bitte in einem anderen Thread.

@ free2k: Dass der Unfallgegner mit der Zahlung auf weitere Ansprüche verzichtet hat, ist soweit richtig. Allerdings kann er diesen Verzicht wieder anfechten, z.B. wegen unerkannter Verletzungen, und damit die Vereinbarung über den Anspruchsverzicht auflösen. Damit ist die Aussage zwar nicht falsch, aber gleichzeitig wenig hilfreich, da sie Dich nicht weiter bringt. Allerdings müßten dazu auch die 30 € zurückgezahlt werden. ;)

Zu den Arztkosten: Wenn er durch den Arztbesuch keinen finanziellen Schaden erleidet, kann er die Euch gegenüber auch nicht geltend machen. Bei einem gesetzlich Versicherten könnte das höchstens die Krankenkasse im Wege des Regresses tun, da die aber gar nicht weiß, was sie bezahlt (unserem Gesundheitssystem sei Dank!), wird das kaum passieren. Es geht also schlimmstenfalls um die Praxisgebühr oder die Zuzahlung bei Medikamenten. Anders sieht das aus, wenn der Unfallgegener privat oder gar nicht versichert ist.

Wenn der Unfallgegener dazu noch für entsprechende Versuche polizeibekannt ist, wird das Eure Chancen, falls es zu einem Verfahren kommt, vermutlich nicht negativ beeinflussen. :D

Viele Grüße, Tiguar
 
Tiguar schrieb:
Bleibt doch mal auf dem Teppich. ;)...

Tue ich doch. Ich habe hier nicht behauptet das hier eine Rechtsberatung stattfindet, sonden ich habe nur auf den Hinweis reagiert, das eine Rechtsberatung an sich nur von Anwälten oder bestellten Sachverständigen vorgenommen werden darf.

Also mit deinem Hinweis bist du bei denen richtig, die hier eine Rechtsberatung im Forum unterstellt haben ;).
 
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