Unfall verursacht ohne Schuld und nun Schmerzen

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Arwin Eh

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Moin,

folgendes ist passiert:
An unserer Wohnung ist ein PRIVAT Parkplatz, wofür man zahlen muss. Es stand ein Auto da, was dort kein Zutritt hatte und diese hat wohl jmd. besucht, auf meinem Parkplatz. Ich bin also reingeparkt. Sie ist dann wieder ausgefahren ..dann wollte ich rückwarts fahren umeinzuparken , die Frau ist mit ihren Auto allerdings zurück gefahren , weil ein Auto kam.
Zack, sie hat mich angefahren.
Mein 1. Unfall. Ich war total schckiert hab mich blitzartig umgedreht um zu gucken was pasiert ist. Dadurch tut mir es am Hals jetzt sehr weh und der Aufprall war so hart, dass mein Rücken weh tut.
Das fremde Auto hatte schon 2 Dellen und hatte auch schon mehrer Unfälle.

Das gute: ich hab einen Zeugen, der alles gesehn hat und auch mir Recht gibt. Die Versicherung ist schon kontaktiert und jetzt soll das alles sich das hinziehen.

Das Problem: In 2 Monaten ziehe ich um und will das Auto verkaufen. Bis jetzt konnten wir stets damit werben, dass das Auto Unfallfrei ist..jetzt nicht mehr Und das wird alles dauer. Die Fahrerin hat ihren Fehler schon zugegeben , also die Schuldfrage steht außer Frage.

Nur zu den Fragen mit den Schmerzen und den psycischen Sorgen. Ich guck jetzt immer 4 Mal ob hinten einer einer ist und meine Schmerzen am Rüclen bzw. Hals.

Wie sieht es aus mit den Verlusten die ich beim Auto Verkauf jetzt machen werde , wer kommt dafür aus und was muss ich dafür tun? Und was muss ich mit den Schmerzen machen? Artr, Schmerzensgeld?
In dem MOnet war mein 1. Gedanke: hab ich ein Kind überfahren? Autofahren will ich sowieso erstmal nicht mehr.
Handelt sich übrigens um einen a150.

Fotos wuurden von uns fremden Zeugen gemacht.
Ergänzung ()

ach beide Parteien sind voll Kasko

Ich werde gleich erstmal zum Arzt gehen wegen meinem Rücken.
 
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Lass Dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.
 
Der Wertverlust wird mW von der generischen Haftpflicht ausgeglichen und wenn ein Schmerzensgeld berechtigt ist, hast du auch Anspruch auf dieses, ggf. mit ärztlichem Attest.

Gib dir beim nächsten Mal aber etwas mehr Mühe mit der deutschen Sprache, was du schreibst, liest sich nicht gut.
 
@ doc tut mir leid, ich hatte grade den Schock meines Lebens, da achte ich jetzt nicht soo auf die deutsche Sprache.

was heuißt mW ? mehr oder weniger? und was passiert, wenn ich Schuld krieg? Ich meine sie stand auf unbefugtem Privatparkplatz?
 
mW= meines Wissens

Ich dachte, die Schuldfrage wäre geklärt? Sollte sich rausstellen, dass du den Unfall verschuldet hast, dann regelt deine Haftpflicht den Schaden am gegenerischen Unfallfahrzeug und stuft dich ggfls in der Schadensfreiheitstabelle hoch und einen Anspruch auf Schmerzensgeld hättest du dann natürlich auch nicht.

Wie hier schon gesagt wurde, wendest du dich besser an einen Fachanwalt, dieser kann dich präzise aufklären und beraten.
 
Also geklärt für mich im Sinne von, Zeuge sagt sie hat Schuld, ich sag sie hat Schuld und sie sagt ihre Schuld. Die Versicherung wird erst klären..
 
Zum Zweiten steht, sofern die Dame tatsächlich Schuld sein sollte, eine Straftat im Raum. Dementsprechend wäre auch der Gang zur Polizei empfehlenswert. Aber vllt kannst Du den Sachverhalt nochmal schildern, wenn Du den Schock überwunden hast - ich versteh derzeit nämlich nicht was passiert sein soll.
 
was für ne Straftat denn bitte?
Und wieso wollen hier immer gleich alle zur Polizei rennen?


@TE
Parken: Zwei Fahren Rückwärts
Zack es Knallt : Beide bekommen 50%
so meine Vermutung

und wenn du zuerst dachtest du hast ein Kind oder sonnst was angefahren, dann hast du offenbar nicht nach hinten geschaut. Denn ein Auto welches an der Stoßstange klebt verwechselt man recht selten mit einem Kind. Außer, ja außer man hat nicht hingesehn....


Ich meine sie stand auf unbefugtem Privatparkplatz?
Und? Deswegen ist sie schuld wenn du ohne nach hinten zu sehen Rückwärts Fährst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Fahrlässige Körperverletzung gem. §§223, 229 StGB?!

Und ich bin nicht dafür "immer gleich zur Polizei zu rennen" - ganz im Gegenteil! Allerdings macht das im vorliegenden Fall aufgrund der Verletzung Sinn. Der Beweiswert einer qualifizierten Unfallaufnahme sollte für die Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche nicht unterschätzt werden. Man muss ja keinen Strafantrag stellen, geht mir mehr um die Unfallaufnahme..
 
Gut, ich hab jetzt erstmal geduscht um mich zu beruhigen, hiernochmal eine Erklärung.

Wir haben vor unsere Wohnanlage einen privaten Parkplatz, für den ich auch zahle, damit ich als Anfänger immer in Ruhe parken kann.
Als ich grad reinfuhr stand auf meinem Parkplatz ein fremdes Auto. Wie sich herausgestellt hat, haben die beiden ihre Reifen auf meinem Parkplatz gewechslet, ohne mich zu fragen. ( Allein das regt mich auf ).
Als ich dann reingefahren bin wollte ich dann parken. Um zu parken, bin ich dann nochmal rückwärts gefahren, um mich zu positionieren. Weil der andere ja weggefahren ist. Der andere ist dann aber nochmal zurück gefahren, weil ein anderes Auto kam , und dann kam es zum Unfall. Ich hab nochmal ein Bild dazu gemalt: http://s14.directupload.net/file/d/3242/v7w5ldzu_png.htm

@ florian

wenn sie nicht da wäre und auch weggefahren wäre, was sie ja schon gemacht hat, wäre das nie passiert.
 
Unfälle auf Parkplätze sind immer schwierig. Wenn die Sache nicht grob fahrlässig geschah, dann bekommt jeder eine Teilschuld.

Da spielt es auch erstmal keine Rolle, was denn der Gegner für Schuld eingesteht. Seine Versicherung hat ein Interesse daran, den Schaden gering zu halten. Polizei kannst Du nicht mehr rufen. Zu spät dafür. Die Sache ist aufgelöst. Versicherung solltest Du kontaktieren und eventuell mal die Polizei kontaktieren und nach fragen, was denn sinnvollerweise noch getan werden kann.

Ergänzung:

Und offensichtlich ist der Vorfall auch nicht klar. Du bist auch Rückwärts gefahren. Und Du musst Dich vergewissern, was denn hinter Dir passiert. Egal was denn da passiert. Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Hälfte der Schuld tragen dürfen.
 
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Polizei kannst Du nicht mehr rufen. Zu spät dafür.

Huh? Der Unfall ist gerade wenige Stunden her, klar kann er immernoch die Polizei rufen. Besser wäre es natürlich gewesen dies gleich zu tun. Allerdings gebe ich dir bzgl. der Teilschuld im Prinzip Recht. Florian hat es im Grunde auf Basis des Sachverhalts in #1 schon richtig erkannt/vermutet: beide fahren rückwärts, beim Rückwärtsfahren obliegt jedem eine besondere Vorsicht und somit sind auch beide (teil)schuld.

Was Du jetzt weiter machst ist deine Entscheidung. Auf Basis deiner Schilderung ist aber klar, dass keinesfalls die Dame eine alleinige Schuld an der Unfallverursachung trifft.

Ergänzung: Dass sie möglicherweise ordnungswidrig auf deinem Parkplatz parkte oder hielt ist absolut unerheblich für den Unfallhergang. Der Fakt des Falschparkens entbindet dich nicht von der besonderen Vorsicht beim Rückwärtsfahren und gibt dir auch generell keinen Freibrief einfach gegen ein falsch geparktes Fahrzeug zu fahren.
 
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@diRAM

dann lies bitte meinen ganzen Beitrag, bevor Du mich zitierst...

Um den Sachverhalt vor Ort von der Polizei aufnehmen zu lassen, dafür ist es jetzt sicherlich zu spät.
 
Arwin Eh schrieb:
wenn sie nicht da wäre und auch weggefahren wäre, was sie ja schon gemacht hat, wäre das nie passiert.
Lustig, Wenn Du nicht da gewesen wärst, dann wäre auch kein Unfall Passiert...


sind denn beide im moment des Aufpralls gefahren? hat einer (also der andere, du ja nicht :p*) gebremst?
Aber so wie es aussieht habt ihr schlicht beide gleich viel schuld.
Da wäre zu überlegen ob jeder seinen schaden selbst zahlt und man die Versicherung gar nicht mit rein zieht.





*jaja ich weiß, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen ;)
 
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Arwin Eh schrieb:
wenn sie nicht da wäre und auch weggefahren wäre, was sie ja schon gemacht hat, wäre das nie passiert.

Eine großartige Erklärung. Mit dieser Erklärung ließen sich alle Unfälle weg diskutieren.
 
der Unterschied war/ist, dass sie da nicht stehen durfte! Ich darf auf MEINEM Parkplatz stehen , sie NICHT.
ich ruf jetzt mal bei der Polizei an.
 
Es ist egal, wer wo wie stand in dem Fall. Das ändert nichts am Unfallhergang.

Wenn ein Radfahrer auf der Straße fährt, obwohl er eine eigene Spur auf dem Gehweg hätte, dann darfst Du diesen Radfahrer auch nicht als nicht vorhanden ansehen und ihn über den Haufen fahren. oder, oder, oder.
 
Gut , wenn ein Dieb auf meinem Privat Gelände grad iwas klaut, dann schlag ich ihn nicht. Ist doch nix schlimmes das eine Person auf meinem Privatgelände ist und meine Sachen klaut ( was die Dame ja gemacht, als sie auf meinem Parkplatz stand )

Zur Polizei:

Wie soll ich diese denn noch konatkieren? Zeugen und die Frau ist weg.
 
Hallo

Arwin Eh schrieb:
der Unterschied war/ist, dass sie da nicht stehen durfte! Ich darf auf MEINEM Parkplatz stehen , sie NICHT.

Wem der Parkplatz gehört ist bei der Frage der Unfallschuld komplett uninteressant. Sie durfte da nicht stehen gut aber das alleine gibt Ihr keinerlei Schuld am Unfall.

Arwin Eh schrieb:
Nur zu den Fragen mit den Schmerzen und den psycischen Sorgen
Schmerzen und psychische Sorgen bei einem Unfall der mit zwei Autos passiert ist die bei einer Entfernung von ca. 1-2 Metern rückwärts angefahren sind ?
Ihr beiden habt ja noch nicht einmal Schrittempo drauf gehabt. Überleg dir gut was du tust, der Schuß könnte nach hinten los gehen.

Grüße Tomi
 
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