Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.573
Ich möchte an dieser Stelle tsingtao beipflichten und mich ganz entschieden gegen eine Pflicht des VK wenden, seinen Einkaufspreis nennen zu müssen.
Fangen wir mit dem oben genannten juristischen Argument an:
Wer ein Produkt mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, handelt nicht zwingend gewerblich.
Denn wie Ihr Euren o.g. Links richtigerweise entnehmen könnt, ist Voraussetzung für gewerbliches Handeln ein gewisses Mindestmaß an Häufigkeit solcher Geschäfte.
Bsp im Automobilbereich: Der BGH hat einmal festgelegt, dass Privatpersonen bis zu drei Fahrzeuge pro Jahr verkaufen dürfen, ohne gewerbsmäßig zu handeln. Hierfür ist es nicht Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge auch auf die verkaufende Person zugelassen sein müssen. Der Kauf und Wiederverkauf von PKW bis zu 3 Stück / Jahr mit Gewinnerzielungsabsicht begründet mithin kein gewerbsmäßiges Handeln (ein einkommensteuerrelevantes Handeln hingegen mglw. schon).
Darüber hinaus muss man wissen, dass auch ein Privatverkäufer keineswegs vor Ansprüchen des Privatkäufers geschützt ist, und das selbst dann, wenn er die Gewährleistung rechtswirksam ausschließt. Denn es gelten automatisch gewisse Eigenschaften als vertraglich vereinbart, auch wenn sie gar nicht explizit vereinbart worden sind. So etwa die Funktionsfähigkeit einer Ware, solange diese im Vertrag nicht als gerade nicht gegeben gekennzeichnet und vereinbart wurde.
Bsp: Kaufe ich im Internet ein Auto, weil es besonders günstig angeboten wird, und verkaufe es unter Gewährleistungsausschluss, dann verkaufe ich es trotzdem als funktionsfähig. Ich kann mich nicht darauf berufen, Mängel nicht zu kennen, weil ich selbst das Auto nie gefahren habe. Alle Mängel, die mir durch Benutzung auch als Laie hätten bekannt sein müssen, gehen auf mein Haftungskonto. Hier kann nur eine besondere vertragliche Abrede Abhilfe schaffen. Dies wissen die wenigsten und dies tun die wenigsten.
Ein privater Verkäufer hier im Forum, der die Ware nie getestet hat, haftet sehr wohl für deren Funktionsfähigkeit, solange er sie nicht von vorn herein als defekt verkauft. Wie er die Ansprüche des Käufers erfüllt (zB über ihn zum Händler einschicken oder dem Käufer ein anderes Produkt kaufen) ist seine Sache, doch er hat sie zu erfüllen.
Somit besteht ein gewisses Haftungsrisiko desjenigen, der Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht ungetestet weiter veräußert. Dies legitimiert natürlich (auch moralisch) seine Gewinnerzielungsabsicht.
Die Moderation ist allerdings gut beraten, das Inseratsverhalten der hiesigen User zumindest stichprobenartig zu überwachen und User, die häufig inserieren, genauer zu beobachten. Denn wenn ein User monatlich zB fünf solcher einschlägiger Angebote im Marktplatz bringt, kann ein gewerbsmäßiges Handeln mit keiner Rechtsansicht mehr verneint werden. Und dies hätte zur Folge, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wäre, da Gewinne umsatzzuversteuern sind. (Ja, Gewinne, denn schlussendlich wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinnanteil versteuert, sowohl bei der "normalen" Umsatzbesteuerung als auch bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.)
Wird von den Forenverantwortlichen also ein gewerbsmäßiges Handeln nicht unterbunden, steht der Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Raum.
In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Automobilentscheidung würde ich der Forenadministration und -moderation also dazu raten, jeden User, der mit mehr als drei solcher Geschäfte pro Jahr auffällt, zunächst abzumahnen und dann zu sperren (im Marktplatz). Auch eine dahingehende Ergänzung der Marktplatzregeln dürfte mehr als sinnvoll sein, da sonst jede Berechtigung des Vorgehens gegen die User fehlt bzw. bei diesen zumindest Unverständnis erzeugt.
Zur weiteren Argumentation von oben:
Es fehlt einem Käufer jedes Recht, den Einkaufspreis des Verkäufers zu erfahren. Eine Kaufentscheidung davon abhängig zu machen, ob man dem Verkäufer seinen Gewinnanteil gönnt oder nicht, geht gar nicht. Es ist, wie tsingtao es oben bereits völlig zutreffend ausführte: Entweder mir ist eine Ware den geforderten Preis wert, oder sie ist es nicht.
Unsere teils ins absurde verdrehte verbraucherfreundliche Rechtsprechung und Gesetzeslage lässt viele Menschen Dinge fordern, die ihnen nicht im entferntesten zustehen. Ich gebe gerne Beispiele falls erwünscht.
Abschließend erlaube ich mir noch ein, zwei Worte zu heutigen Käufermentalität, die mich zuweilen schon anekelt:
Es scheint zu einer Art Sport mutiert zu sein, dass sich Käufer immer nach dem allerbilligsten Anbieter umsehen, und zwar völlig ungeachtet dessen, was das für Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, unsere Arbeitsplätze, unsere Zukunft hat. Begründet wird dies immer und immer wieder damit, man müsse ja auf sein Geld achten, man habe ja selbst nicht so viel. Verzicht zugunsten anderer? Ein Fremdwort.
Ein Bsp: Bei einem großen Onlinehändler gibt es sehr wenige Personen, die mit dem Geschäft richtig Kohle machen, und die allermeisten Beschäftigten verrichten niedere Tätigkeiten zu Hungerlöhnen. Dieser Onlinehändler kann pro Bestellung mal eben 10.000 Grafikkarten eines Typs beim Hersteller oder Großhändler abrufen. Wie soll denn der kleine Computerladen von nebenan da mithalten, der gerade mal 10 solcher Grafikkarten bestellen kann? Er bekommt die Karte zu einem erheblich höheren Preis, und muss noch dazu um von dem Geschäft leben zu können und seine Mitarbeiter zu bezahlen einen deutlich höheren Gewinnaufschlag einkalkulieren. Bei ihm kostet die Grafikkarte daher 30 - 50 € mehr.
An die Adresse eines jeden, der nun antwortet, die Zeit solch kleiner Computerläden (das gilt ja für fast jede Branche) sei vorbei, sei gesagt:
10.000 kleine Computerläden mit 3 Beschäftigten sind weit besser als 10 große Onlinehändler mit 500 Beschäftigten. Zumal die Menschen im ortsansässigen Handel zumeist deutlich besser bezahlt werden.
Wir alle haben auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, gegenüber unseren Mitmenschen. Leben und leben lassen. Auch wenn das sehr pathetisch klingen mag.
Ich persönlich habe Angst vor einer Zukunft, in der das Onlinegeschäft immer stärker an Bedeutung gewinnt. Angst um meine Mitmenschen, nicht um mich selbst (denn meine Branche ist davon gerade nicht so sehr betroffen).
Und deshalb werde ich politisch weiterhin um eine massive Besteuerung von Fernabsatzgeschäften kämpfen, um dem lokalen Einzelhandel und dessen Beschäftigten wieder Luft zum Atmen zu geben.
MfG,
Dominion.
Fangen wir mit dem oben genannten juristischen Argument an:
Wer ein Produkt mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, handelt nicht zwingend gewerblich.
Denn wie Ihr Euren o.g. Links richtigerweise entnehmen könnt, ist Voraussetzung für gewerbliches Handeln ein gewisses Mindestmaß an Häufigkeit solcher Geschäfte.
Bsp im Automobilbereich: Der BGH hat einmal festgelegt, dass Privatpersonen bis zu drei Fahrzeuge pro Jahr verkaufen dürfen, ohne gewerbsmäßig zu handeln. Hierfür ist es nicht Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge auch auf die verkaufende Person zugelassen sein müssen. Der Kauf und Wiederverkauf von PKW bis zu 3 Stück / Jahr mit Gewinnerzielungsabsicht begründet mithin kein gewerbsmäßiges Handeln (ein einkommensteuerrelevantes Handeln hingegen mglw. schon).
Darüber hinaus muss man wissen, dass auch ein Privatverkäufer keineswegs vor Ansprüchen des Privatkäufers geschützt ist, und das selbst dann, wenn er die Gewährleistung rechtswirksam ausschließt. Denn es gelten automatisch gewisse Eigenschaften als vertraglich vereinbart, auch wenn sie gar nicht explizit vereinbart worden sind. So etwa die Funktionsfähigkeit einer Ware, solange diese im Vertrag nicht als gerade nicht gegeben gekennzeichnet und vereinbart wurde.
Bsp: Kaufe ich im Internet ein Auto, weil es besonders günstig angeboten wird, und verkaufe es unter Gewährleistungsausschluss, dann verkaufe ich es trotzdem als funktionsfähig. Ich kann mich nicht darauf berufen, Mängel nicht zu kennen, weil ich selbst das Auto nie gefahren habe. Alle Mängel, die mir durch Benutzung auch als Laie hätten bekannt sein müssen, gehen auf mein Haftungskonto. Hier kann nur eine besondere vertragliche Abrede Abhilfe schaffen. Dies wissen die wenigsten und dies tun die wenigsten.
Ein privater Verkäufer hier im Forum, der die Ware nie getestet hat, haftet sehr wohl für deren Funktionsfähigkeit, solange er sie nicht von vorn herein als defekt verkauft. Wie er die Ansprüche des Käufers erfüllt (zB über ihn zum Händler einschicken oder dem Käufer ein anderes Produkt kaufen) ist seine Sache, doch er hat sie zu erfüllen.
Somit besteht ein gewisses Haftungsrisiko desjenigen, der Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht ungetestet weiter veräußert. Dies legitimiert natürlich (auch moralisch) seine Gewinnerzielungsabsicht.
Die Moderation ist allerdings gut beraten, das Inseratsverhalten der hiesigen User zumindest stichprobenartig zu überwachen und User, die häufig inserieren, genauer zu beobachten. Denn wenn ein User monatlich zB fünf solcher einschlägiger Angebote im Marktplatz bringt, kann ein gewerbsmäßiges Handeln mit keiner Rechtsansicht mehr verneint werden. Und dies hätte zur Folge, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wäre, da Gewinne umsatzzuversteuern sind. (Ja, Gewinne, denn schlussendlich wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinnanteil versteuert, sowohl bei der "normalen" Umsatzbesteuerung als auch bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.)
Wird von den Forenverantwortlichen also ein gewerbsmäßiges Handeln nicht unterbunden, steht der Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Raum.
In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Automobilentscheidung würde ich der Forenadministration und -moderation also dazu raten, jeden User, der mit mehr als drei solcher Geschäfte pro Jahr auffällt, zunächst abzumahnen und dann zu sperren (im Marktplatz). Auch eine dahingehende Ergänzung der Marktplatzregeln dürfte mehr als sinnvoll sein, da sonst jede Berechtigung des Vorgehens gegen die User fehlt bzw. bei diesen zumindest Unverständnis erzeugt.
Zur weiteren Argumentation von oben:
Es fehlt einem Käufer jedes Recht, den Einkaufspreis des Verkäufers zu erfahren. Eine Kaufentscheidung davon abhängig zu machen, ob man dem Verkäufer seinen Gewinnanteil gönnt oder nicht, geht gar nicht. Es ist, wie tsingtao es oben bereits völlig zutreffend ausführte: Entweder mir ist eine Ware den geforderten Preis wert, oder sie ist es nicht.
Unsere teils ins absurde verdrehte verbraucherfreundliche Rechtsprechung und Gesetzeslage lässt viele Menschen Dinge fordern, die ihnen nicht im entferntesten zustehen. Ich gebe gerne Beispiele falls erwünscht.
Abschließend erlaube ich mir noch ein, zwei Worte zu heutigen Käufermentalität, die mich zuweilen schon anekelt:
Es scheint zu einer Art Sport mutiert zu sein, dass sich Käufer immer nach dem allerbilligsten Anbieter umsehen, und zwar völlig ungeachtet dessen, was das für Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, unsere Arbeitsplätze, unsere Zukunft hat. Begründet wird dies immer und immer wieder damit, man müsse ja auf sein Geld achten, man habe ja selbst nicht so viel. Verzicht zugunsten anderer? Ein Fremdwort.
Ein Bsp: Bei einem großen Onlinehändler gibt es sehr wenige Personen, die mit dem Geschäft richtig Kohle machen, und die allermeisten Beschäftigten verrichten niedere Tätigkeiten zu Hungerlöhnen. Dieser Onlinehändler kann pro Bestellung mal eben 10.000 Grafikkarten eines Typs beim Hersteller oder Großhändler abrufen. Wie soll denn der kleine Computerladen von nebenan da mithalten, der gerade mal 10 solcher Grafikkarten bestellen kann? Er bekommt die Karte zu einem erheblich höheren Preis, und muss noch dazu um von dem Geschäft leben zu können und seine Mitarbeiter zu bezahlen einen deutlich höheren Gewinnaufschlag einkalkulieren. Bei ihm kostet die Grafikkarte daher 30 - 50 € mehr.
An die Adresse eines jeden, der nun antwortet, die Zeit solch kleiner Computerläden (das gilt ja für fast jede Branche) sei vorbei, sei gesagt:
10.000 kleine Computerläden mit 3 Beschäftigten sind weit besser als 10 große Onlinehändler mit 500 Beschäftigten. Zumal die Menschen im ortsansässigen Handel zumeist deutlich besser bezahlt werden.
Wir alle haben auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, gegenüber unseren Mitmenschen. Leben und leben lassen. Auch wenn das sehr pathetisch klingen mag.
Ich persönlich habe Angst vor einer Zukunft, in der das Onlinegeschäft immer stärker an Bedeutung gewinnt. Angst um meine Mitmenschen, nicht um mich selbst (denn meine Branche ist davon gerade nicht so sehr betroffen).
Und deshalb werde ich politisch weiterhin um eine massive Besteuerung von Fernabsatzgeschäften kämpfen, um dem lokalen Einzelhandel und dessen Beschäftigten wieder Luft zum Atmen zu geben.
MfG,
Dominion.