Unmittelbarer Verkauf von günstig erworbener OVP-Ware im Marktplatz

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Ich möchte an dieser Stelle tsingtao beipflichten und mich ganz entschieden gegen eine Pflicht des VK wenden, seinen Einkaufspreis nennen zu müssen.


Fangen wir mit dem oben genannten juristischen Argument an:

Wer ein Produkt mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, handelt nicht zwingend gewerblich.

Denn wie Ihr Euren o.g. Links richtigerweise entnehmen könnt, ist Voraussetzung für gewerbliches Handeln ein gewisses Mindestmaß an Häufigkeit solcher Geschäfte.

Bsp im Automobilbereich: Der BGH hat einmal festgelegt, dass Privatpersonen bis zu drei Fahrzeuge pro Jahr verkaufen dürfen, ohne gewerbsmäßig zu handeln. Hierfür ist es nicht Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge auch auf die verkaufende Person zugelassen sein müssen. Der Kauf und Wiederverkauf von PKW bis zu 3 Stück / Jahr mit Gewinnerzielungsabsicht begründet mithin kein gewerbsmäßiges Handeln (ein einkommensteuerrelevantes Handeln hingegen mglw. schon).

Darüber hinaus muss man wissen, dass auch ein Privatverkäufer keineswegs vor Ansprüchen des Privatkäufers geschützt ist, und das selbst dann, wenn er die Gewährleistung rechtswirksam ausschließt. Denn es gelten automatisch gewisse Eigenschaften als vertraglich vereinbart, auch wenn sie gar nicht explizit vereinbart worden sind. So etwa die Funktionsfähigkeit einer Ware, solange diese im Vertrag nicht als gerade nicht gegeben gekennzeichnet und vereinbart wurde.

Bsp: Kaufe ich im Internet ein Auto, weil es besonders günstig angeboten wird, und verkaufe es unter Gewährleistungsausschluss, dann verkaufe ich es trotzdem als funktionsfähig. Ich kann mich nicht darauf berufen, Mängel nicht zu kennen, weil ich selbst das Auto nie gefahren habe. Alle Mängel, die mir durch Benutzung auch als Laie hätten bekannt sein müssen, gehen auf mein Haftungskonto. Hier kann nur eine besondere vertragliche Abrede Abhilfe schaffen. Dies wissen die wenigsten und dies tun die wenigsten.

Ein privater Verkäufer hier im Forum, der die Ware nie getestet hat, haftet sehr wohl für deren Funktionsfähigkeit, solange er sie nicht von vorn herein als defekt verkauft. Wie er die Ansprüche des Käufers erfüllt (zB über ihn zum Händler einschicken oder dem Käufer ein anderes Produkt kaufen) ist seine Sache, doch er hat sie zu erfüllen.

Somit besteht ein gewisses Haftungsrisiko desjenigen, der Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht ungetestet weiter veräußert. Dies legitimiert natürlich (auch moralisch) seine Gewinnerzielungsabsicht.


Die Moderation ist allerdings gut beraten, das Inseratsverhalten der hiesigen User zumindest stichprobenartig zu überwachen und User, die häufig inserieren, genauer zu beobachten. Denn wenn ein User monatlich zB fünf solcher einschlägiger Angebote im Marktplatz bringt, kann ein gewerbsmäßiges Handeln mit keiner Rechtsansicht mehr verneint werden. Und dies hätte zur Folge, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wäre, da Gewinne umsatzzuversteuern sind. (Ja, Gewinne, denn schlussendlich wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinnanteil versteuert, sowohl bei der "normalen" Umsatzbesteuerung als auch bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.)
Wird von den Forenverantwortlichen also ein gewerbsmäßiges Handeln nicht unterbunden, steht der Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Raum.

In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Automobilentscheidung würde ich der Forenadministration und -moderation also dazu raten, jeden User, der mit mehr als drei solcher Geschäfte pro Jahr auffällt, zunächst abzumahnen und dann zu sperren (im Marktplatz). Auch eine dahingehende Ergänzung der Marktplatzregeln dürfte mehr als sinnvoll sein, da sonst jede Berechtigung des Vorgehens gegen die User fehlt bzw. bei diesen zumindest Unverständnis erzeugt.


Zur weiteren Argumentation von oben:
Es fehlt einem Käufer jedes Recht, den Einkaufspreis des Verkäufers zu erfahren. Eine Kaufentscheidung davon abhängig zu machen, ob man dem Verkäufer seinen Gewinnanteil gönnt oder nicht, geht gar nicht. Es ist, wie tsingtao es oben bereits völlig zutreffend ausführte: Entweder mir ist eine Ware den geforderten Preis wert, oder sie ist es nicht.
Unsere teils ins absurde verdrehte verbraucherfreundliche Rechtsprechung und Gesetzeslage lässt viele Menschen Dinge fordern, die ihnen nicht im entferntesten zustehen. Ich gebe gerne Beispiele falls erwünscht.



Abschließend erlaube ich mir noch ein, zwei Worte zu heutigen Käufermentalität, die mich zuweilen schon anekelt:
Es scheint zu einer Art Sport mutiert zu sein, dass sich Käufer immer nach dem allerbilligsten Anbieter umsehen, und zwar völlig ungeachtet dessen, was das für Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, unsere Arbeitsplätze, unsere Zukunft hat. Begründet wird dies immer und immer wieder damit, man müsse ja auf sein Geld achten, man habe ja selbst nicht so viel. Verzicht zugunsten anderer? Ein Fremdwort.

Ein Bsp: Bei einem großen Onlinehändler gibt es sehr wenige Personen, die mit dem Geschäft richtig Kohle machen, und die allermeisten Beschäftigten verrichten niedere Tätigkeiten zu Hungerlöhnen. Dieser Onlinehändler kann pro Bestellung mal eben 10.000 Grafikkarten eines Typs beim Hersteller oder Großhändler abrufen. Wie soll denn der kleine Computerladen von nebenan da mithalten, der gerade mal 10 solcher Grafikkarten bestellen kann? Er bekommt die Karte zu einem erheblich höheren Preis, und muss noch dazu um von dem Geschäft leben zu können und seine Mitarbeiter zu bezahlen einen deutlich höheren Gewinnaufschlag einkalkulieren. Bei ihm kostet die Grafikkarte daher 30 - 50 € mehr.

An die Adresse eines jeden, der nun antwortet, die Zeit solch kleiner Computerläden (das gilt ja für fast jede Branche) sei vorbei, sei gesagt:
10.000 kleine Computerläden mit 3 Beschäftigten sind weit besser als 10 große Onlinehändler mit 500 Beschäftigten. Zumal die Menschen im ortsansässigen Handel zumeist deutlich besser bezahlt werden.

Wir alle haben auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, gegenüber unseren Mitmenschen. Leben und leben lassen. Auch wenn das sehr pathetisch klingen mag.

Ich persönlich habe Angst vor einer Zukunft, in der das Onlinegeschäft immer stärker an Bedeutung gewinnt. Angst um meine Mitmenschen, nicht um mich selbst (denn meine Branche ist davon gerade nicht so sehr betroffen).

Und deshalb werde ich politisch weiterhin um eine massive Besteuerung von Fernabsatzgeschäften kämpfen, um dem lokalen Einzelhandel und dessen Beschäftigten wieder Luft zum Atmen zu geben.


MfG,
Dominion.
 
Ein Super Autovergleich.

Wenn Du 3 fabrikneue Autos im Jahr verkaufst, auch dann agierst Du nicht als Privatperson. Das nimmt Dir niemand ab. Kein Finanzamt, kein Richter, kein Kollege, kein Forumsmitglied.
 
So schaut es aus !

I.m.A ist es gewerblicher Handel ! Punkt,Ende,Aus :evillol:

Der tsingtao scheint wohl eher BLIND für Argumentationen zu sein,die dem HIER betreffenden Marktplatz zu Grunde liegenden elementaren Regeln des PRIVATEN anbieten's von Waren zu sein.

Gewinnsucht ist KEIN Bestandteil des Marktplatzes ! Ob in Euren Regeln geschrieben,in Stein gemeißelt,oder nicht.:freak:
 
muss mich auch kurz mal melden zu meinem letztem verkauf hier im forum:

habe 2 grafikkarten an den mann gebracht aus meinem SLI system. kurs war recht günstig von mir angesetzt und habe so ne woche gewartet bis sie mir jemand abgenommen hat. bei ebay wären in summe nach abzug der gebühren usw. geschätzte 50-80€ mehr drin gewesen aber ich dachte mir: "hey, nen user aus dem forum werden die dinger glücklich machen".

leider musste ich festellen das das "drängeln" auf den schnellen versand nichts mit der ungeduld auf die neue hardware zu tun hatte sondern mit dem wochenendeinstelltermin bei ebay, wo ich die karten wieder gefunden habe und der käufer nun demendsprechend mit ein paar € gewinn aus der sachen raus kommt.

fand ich persönlich echt traurig da ich das so nicht erwartet hatte. auf ebay hätte ich die auch selber einstellen können was ich aber nicht habe mit dem gedanken "jemand hier wird sich an der hardware erfreuen". gelernt habe ich nun aus der nummer: wenn ich was verkaufe, wird es nicht zu günstigeren konditionen hier angeboten wird wie bei ebay da diese sonst eh dort landen. also kann ich das auch gleich selber dort einstellen.

ich hatte einen verlust gegenüber ebay in kauf genommen, es war aber nicht geplant das dieser dann in die tasche des käufers durch einfachen wiederkauf wandert
 
VinylBunkerUH schrieb:
I.m.A ist es gewerblicher Handel ! Punkt,Ende,Aus :evillol:
Klasse Argumentation. Stark!

Der tsingtao scheint wohl eher BLIND für Argumentationen zu sein,die dem HIER betreffenden Marktplatz zu Grunde liegenden elementaren Regeln des PRIVATEN anbieten's von Waren zu sein.
Und wenn man schon keine Argumente hat, wird man "wenigstens" persönlich.
Wobei ich den Satz eh nicht ganz verstehe :freak:
 
dominion1 schrieb:
Die Moderation ist allerdings gut beraten, das Inseratsverhalten der hiesigen User zumindest stichprobenartig zu überwachen und User, die häufig inserieren, genauer zu beobachten. Denn wenn ein User monatlich zB fünf solcher einschlägiger Angebote im Marktplatz bringt, kann ein gewerbsmäßiges Handeln mit keiner Rechtsansicht mehr verneint werden. Und dies hätte zur Folge, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wäre, da Gewinne umsatzzuversteuern sind. (Ja, Gewinne, denn schlussendlich wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinnanteil versteuert, sowohl bei der "normalen" Umsatzbesteuerung als auch bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.)
Wird von den Forenverantwortlichen also ein gewerbsmäßiges Handeln nicht unterbunden, steht der Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Raum.


@ dominion1

So sehr ich Deinen übrigen Ausführungen beipflichte, so unsinnig sind doch Deine Ausführungen zu Umsatzsteuer und zu strafrechlichen Konsequenzen:

1. Gewinne sind nicht umsatzzuversteuern, auch wenn Du das noch so betonst ! Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Umsatzsteuer, und der unterliegt - bis auf wenige und hier nicht zu beachtende Ausnahmen - immer der gesamte Nettoumsatz !

2. Gewerbliche Umsätze sind keineswegs immer umsatzsteuerpflichtig, denn beispielswee gibt es nach § 19 USTG die sogenannte Kleinunternehmerregelung, nach der Kleinunternehmer von der Umsatzssteuerpflicht befreit sind, was wohl für die meisten der hier angergiffenen Anbieter zutreffen würde, sofern deren Umsätze überhaupt umsatzsterulich zu betrachten wären.

3. Nebenbei bemerkt: Das Vorliegen einer gewerbichen Tätigkeit ist im Übrigen kein ausschließliches Merkmal für das mögliche Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht; umsatzsteuerpflichtig können vielmehr vielerlei weitere Lieferungen und Leistungen nicht gewerbsmässiger Art sein und sind es im Steueralltag auch in vielen Bereichen !

4. Sogar ausnehmend Horrender Unsinn sind Deine Ausführungen zu strarechtlichen Konsequenzen:

4.1. Wie gesagt, sind auch gewerbliche Anbieter nicht zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig. Selbst wenn sie es wären, woher willst Du denn wissen, dass sie Ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, nur weil sie hier, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen, vielleicht so tun, als, als seinen Sie gar keine Gewerbetreibenden.

4.2. Ist kein Käufer von Waren - von ganze engen begrenzeten Ausnahmen, die vorliegend wiederum nicht von Bedeutung wären - dafür verantwortlich, dass der Verkäufer seiner Umsatzsteuerpflicht nachkommt und kann damit sich auch niemals den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen; die Betreiber dieser WEB-Seite schon gar nicht.

4.3. Und wenn ein gewerblicher Verkäufer rechtmässig, wie oben aufgezeigt, überhaupt nicht umstzsteuerpflichtig ist, kann auch niemals Umsatzsteuerhinterziehung vorliegen.


Und die Moral von der Geschicht:

Wenn man von etwas so überhaupt keine Ahnung hat, wie Du vom Steuerrecht, dann sollte man sich nicht anmaßen, andere in derartiger Weise Ratschläge erteilen zu wollen, wie Du das diesbezüglich offensichtlich machst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss hier tsingtao zustimmen.

Auch wenn man mit einer Sache mehr Geld einnimmt als man ausgibt handlet man noch lange nicht Gewerblich. Hier geht es ganz klar um die Anzahl.

Verkaufe ich z.B. 20 Artikel für 50 € mehr als ich im Einkauf bezahlt habe ist dies ganz klar ein Gewerblicher Handel. Verkaufe ich aber nur ein oder Zwei Artikel bei dem ich 50 € draufschlage ist es trotzdem ein Privater Verkauf.

Würde man nach der Logik des TE gehen so wäre ein HDD Verkauf auch ein Gewerblicher Handel wenn man vor der Flut gekauft hat und nun trotz der Nutzung noch 5-10 € mehr Geld macht als ausgegeben wurde... Wie man sieht ist dies kein Gewerblicher Handel...

Also ich bin auch gegen eine Angabe des Einkaufspreis.

Dazu kommt in Deutschland gilt immer noch die freie Preis-Gestalltung. Wenn ich ein Artikel für 1000% mehr verkaufen will als ich ihn gekauft habe darf ich dies gerne tun wenn ich ein dummen finden der es zahlt.
 
Cool Master schrieb:
Ich muss hier tsingtao zustimmen.

Verkaufe ich z.B. 20 Artikel für 50 € mehr als ich im Einkauf bezahlt habe ist dies ganz klar ein Gewerblicher Handel. Verkaufe ich aber nur ein oder Zwei Artikel bei dem ich 50 € draufschlage ist es trotzdem ein Privater Verkauf.

.... abenteuerlich, abenteuerlich, abenteuerlich ...... am besten erfinden wir künftig unsere Gesetze jeder für sich selbst seine Eigenen ...

In Wahrheit könnten der Verkauf der oben genannten 20 Artikel mit 50 Euro Aufschlag als auch der beiden Artikel mit 50 Euro Aufschlag beides, nämlich sowohl gewerblich als auch nicht gewerblich erfolgen. So einfach kann man es sich mit dem Gewerbebegriff nicht machen !

Und nochmal: Wenn man kein Ahnung von gesetzlichen Normen hat, sollte man mit seinem Nichtwissen einfach nicht versuchen, solche Normen anderen hier falsch zu erklären !
 
Zuletzt bearbeitet:
@de la Cruz

Und nochmal... Gesetze sind nicht Einser und Nuller sprich nicht in Stein gemeiselt. Gesetze werden interpretiert und es kann jeder Richter entscheiden wie we will.
 
ha ha ha ha ha ha ha ha ha

das wünsche ich Dir gerne mal, dass Du vor einem Richter stehst, der Dir die Gesetze nach seinem gusto interpretiert ...... viel Spaß dabei !


`====> § 339 StGB
 
Zuletzt bearbeitet:
​Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht so ganz. Wenn ihr berechtigte Zweifel am privaten Charakter einer Auktion habt, dann meldet diese doch bitte einfach. Dann aber bitte auch mit einer nachvollziehbaren Begründung. In grenzwertigen Fällen wird sowas dann von mehreren Experten in unserem Team begutachtet und ggf. entspr. Sanktioniert.
Da solche Fälle aber leider nicht so einfach zu kategorisieren sind (das dürfte hier in der Diskussion jedem klar geworden sein) werden wir allerdings auch in Zukunft auf weiteregehende Formulierungen im MP-Regelwerk verzichten.
 
de la Cruz schrieb:
1. Gewinne sind nicht umsatzzuversteuern, auch wenn Du das noch so betonst ! Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Umsatzsteuer, und der unterliegt - bis auf wenige und hier nicht zu beachtende Ausnahmen - immer der gesamte Nettoumsatz !
[...]
Wenn man von etwas so überhaupt keine Ahnung hat, wie Du vom Steuerrecht, dann sollte man sich nicht anmaßen, andere in derartiger Weise Ratschläge erteilen zu wollen, wie Du das diesbezüglich offensichtlich machst.

Ich denke, du weißt sehr gut, was dominion damit letzendlich meint, dass man sich ja dafür wieder die Vorsteuer holen kann. Natürlich wird der Umsatz besteuert. Aber natürlich trägt die Umsatzsteuerlast letztlich der Verbraucher.
Ist ja auch egal, aber er du wei.t, wie es gemeint ist, und musst ihm deshalb nicht gleich überhaupt keine Ahnung unterstellen.

Back to topic.
Klar muss das nicht sein, dass hier Leute ständig Neuware aus Rabattaktionen reinstellen. Aber so direkt schadet es auch nicht. Man braucht nicht glauben, eher bei Rabattaktionen Glück zu haben, nur weil Leute das dann nicht hier verkaufen könnten.
Die Frustration des TE ist nachvollziehbar, sie ist aber nicht rational.
Wenn man den Einkaufspreis angeben muss, dann hält das vielleicht auch den ein oder anderen von einem Gebot ab, rational ist aber auch das nicht. Und andere hält es nicht davon ab.
Ich glaube, das würde nicht so wirklich viel bringen und ost damit als Zusätzliche Regulierung ohne großen Nutzen auch mMn nicht notwendig.

Und ob ein einzelner Verkauf jetzt so etwas wie einen gewerblichen Charakter hat, hängt auch nicht zwingend davon ab, ob der Verkäufer ein Gewerbe im gewerberechtlichen Sinn betreibt. Ist aber, glaube ich, letztendlich auch gar nicht so wichtig.
Die Mods werden dann eh im Einzelfall entscheiden, wenn es zi so einem Nagebpt kommt.
 
simpsonsfan: schrieb:
Ich denke, du weißt sehr gut, was dominion damit letzendlich meint, dass man sich ja dafür wieder die Vorsteuer holen kann.

Danke, simpsonsfan, wenigstens einer, der sein Hirn einschaltet.

Natürlich wird bei der Regelbesteuerung der Umsatz versteuert, jedoch effektiv nur der Gewinnanteil (=die Wertschöpfung). Wer dieses Grundprinzip der Umsatzsteuerregelung nicht verstanden hat, möge bitte ins 1. Semester der Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften zurückkehren und von Neuem beginnen.

@ de la Cruz:

Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, woher der Begriff der Mehrwertsteuer, der wissenschaftlich betrachtet sogar falsch ist, weil es keinen Mehrwert gibt, überhaupt kommt?
Er entstammt der Wertschöpfung. Und genau diese wird besteuert.

Mit Deiner gegenteiligen Aussage hast Du Dich schon im Vorfeld disqualifiziert. Denn Du kennst die Natur und das Wesen der Umsatzsteuer nicht, sondern hast Dich von der Begrifflichkeit leiten lassen, was in der Juristerei leider häufig irreführend ist. So auch hier.

de la Cruz schrieb:
@ dominion1
1. Gewinne sind nicht umsatzzuversteuern, auch wenn Du das noch so betonst ! Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Umsatzsteuer, und der unterliegt - bis auf wenige und hier nicht zu beachtende Ausnahmen - immer der gesamte Nettoumsatz !

Siehe oben.
Wenn aus "Einkauf" die Vorsteuer gezogen wird und von "Verkauf" die Umsatzsteuer abgeführt wird, beträgt der versteuerte Betrag genau dem Gewinnanteil. ;)
Einleuchtend, oder? Das ist das Wesen der Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer").


2. Gewerbliche Umsätze sind keineswegs immer umsatzsteuerpflichtig, denn beispielswee gibt es nach § 19 USTG die sogenannte Kleinunternehmerregelung, nach der Kleinunternehmer von der Umsatzssteuerpflicht befreit sind, was wohl für die meisten der hier angergiffenen Anbieter zutreffen würde, sofern deren Umsätze überhaupt umsatzsterulich zu betrachten wären.

Das ist mir bekannt, doch sagt dies rein rechtlich gar nichts darüber aus, ob Anbieter, die hier im Forum agieren, nicht doch der Umsatzsteuer unterliegen. Geschweige denn gewerblichen Steuern. Oder einkommensteuerlichen Erwägungen.

3. Nebenbei bemerkt: Das Vorliegen einer gewerbichen Tätigkeit ist im Übrigen kein ausschließliches Merkmal für das mögliche Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht; umsatzsteuerpflichtig können vielmehr vielerlei weitere Lieferungen und Leistungen nicht gewerbsmässiger Art sein und sind es im Steueralltag auch in vielen Bereichen !

Richtig, doch habe ich Gegenteiliges behauptet? Es geht hier nicht einmal ausschließlich nur um die Umsatzsteuer (obwohl ich diese oben als herausstechendes Merkmal erwähnt habe). Es geht hier ebenso um einkommensteuerrechtliche Erwägungen.

4. Sogar ausnehmend Horrender Unsinn sind Deine Ausführungen zu strarechtlichen Konsequenzen:

Jeder, der eine Plattform für die Unterschlagung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer usw. bietet, sei es bewusst oder unbewusst, setzt sich einem Risiko aus. Ein Risiko, was er womöglich gar nicht eingehen möchte (so sehe ich es bei CB). CB will mit Sicherheit keinerlei Steuerhinterziehung Vorschub leisten. Jedoch ist man bei möglichen Verfahren dem goodwill des Richters ausgesetzt. Und der beurteilt erfahrungsgemäß die Sachlage anders, als man es erwarten würde (ich weiß das, denn ich habe, wohlgemerkt weisungsgebunden, selbst am Richterpult gesessen).


Und die Moral von der Geschicht:

Wenn man von etwas so überhaupt keine Ahnung hat, wie Du vom Steuerrecht, dann sollte man sich nicht anmaßen, andere in derartiger Weise Ratschläge erteilen zu wollen, wie Du das diesbezüglich offensichtlich machst.

Und die Moral von der Geschicht: Unterschätze and`re User nicht ... .

de la Cruz schrieb:
ha ha ha ha ha ha ha ha ha

das wünsche ich Dir gerne mal, dass Du vor einem Richter stehst, der Dir die Gesetze nach seinem gusto interpretiert ...... viel Spaß dabei !


Viel Spaß dabei, wenn Du persönlich jemals ein Gericht in Aktion erlebst.

Und ob die Richter das Gesetz nach ihrem Gusto interpretieren. In welcher Welt lebst Du? Hast Du jemals eine reelle Gerichtsverhandlung miterlebt?
Da geht es rein darum, welcher Argumentation der Richter Glauben schenkt.

Oder was glaubst Du, weshalb es besonders verbraucherfreundliche Gerichte gibt und andere nicht so entscheiden? Allein aus Gesetzeszwang? Dann werde älter und sammle Erfahrung.

Aber eines möchte ich Dir zugute halten:
Ich finde es gut, dass Du an die Neutralität der Richter glaubst. Wir bräuchten Richter, die so denken wie Du. Das tun die wenigsten, doch diejenigen, die so denken wie Du, sollten gefördert werden. Ich habe in meiner Laufbahn nur allzu oft erleben müssen, dass Richter eher ihrem Parteiprogramm folgen, als der Gerechtigkeit. Dass sie eher gesellschaftlichen Stigmatisierungen glauben (eher zuungunsten der angeblich Reichen) als der Wahrheit. Wer bezahlen kann, soll das auch tun. Egal wie offenkundig die Wahrheit auch war. Deshalb habe ich der Juristerei auch den Rücken gekehrt und mich in die Privatwirtschaft geschlagen.

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
. Deshalb habe ich der Juristerei auch den Rücken gekehrt und mich in die Privatwirtschaft geschlagen.
MfG, Dominion.

Ja, da war vielleicht Dein große Fehler, und deshalb redest Du jetzt mit Halbwissen oder ohne Ahnung über steuerliche Zusammenhänge und über wirtschaftsrechtliche Fragen und interpretierst dabei die Sachverhalte völlig falsch !

Da Du mich auch persönlich mit Unterstellungen angreifst, obwohl Du bezüglich meiner Expertise keine Ahnung hast, erlaube ich mir einfach einmal, Dich darauf hinzuweisen, dass ich Wirtschaftswissenschaftler bin und in meinem beruflichen Leben an vielen Gerichtsverhandlungen mit wirtschaftsrechtlichen Bezügen auf allen Ebenen bis hinauf zum Bundesgerichtshof beteiligt war - da darfst Du mir glauben, dass ich ein bisschen Ahnung habe, wenn ich über Gerichte in Deutschland rede.

Des Weiteren erlaube ich mir auch, Dich darauf hinzuweisen, dass ich in steuerlichen Dingen nicht ganz unerfahren bin, zumindest habe ich einen Hauptdiplomabschluss in betrieblichem Steuerrecht und zwar von keinem geringeren Lehrstuhl als dem von Professor Jacobs an der Universität Mannheim. Seitdem bin ich in vielen Jahren praktisch im betrieblichen Steuerrecht in Wirtschaftsunternehmen tätig. Und aus meinem Wissen und meiner Erfahrung sage ich Dir auf Deine obigen Ausführungen deshalb (nochmals) Folgendes:

1. Rechtlich gibt es keine Mehrwertsteuer in Deutschland ! Du findest diesen Begriff mit keinem Wort im Umsatzsteuergesetz - und zwar zu Recht nicht !

2. Es bleibt auch dabei, dass umsatzsteuerlich nicht der Gewinn versteuert wird ! Du verwechselst da den Gewinnbegriff mit dem Begriff Mehrwert (Zitat: "Gewinnanteil=die Wertschöpfung"); das ist völliger Unsinn ! Diese Begriffe sind nicht identisch ! Die Umsatzsteuer besteuert in Deutschland immer den Gesamtwert einer Ware und nicht den Gewinn, weshalb die Steuer rechtlich auch nicht Mehrwertsteuer heißt.

Die im Alltag fälschlicherweise benutze Bezeichnung Mehrwertsteuer resultiert daraus, dass auf den einzelnen Handelsstufen von Unternehmen zu Unternehmen durch den Mechanismus der Vorsteuererstattung sichergestellt wird, dass das jeweilige Unternehmen immer nur genau mit dem Mehrwert einer Ware steuerlich belastet wird ! Nach der Erstattung der Vorsteuer auf der jeweiligen Unternehmenstufe wird die Umsatzsteuer aber beim Weiterverkauf wieder auf den gesamten Wert erhoben, so dass zu jedem Zeitpunkt immer der aktuelle Gesamtwert (Verkaufswert) der Ware mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz belegt ist und nicht lediglich ein Mehrwert oder schon gar nicht ein wie auch immer gearteter Gewinn.

Eine Ware wird auch dann mit ihrem gesamten Wert besteuert, wenn - Du magst jetzt hören und staunen - auf ihrem Handelsweg und am Ende überhaupt kein Gewinn mit ihr erzielt wird, sondern ein Verlustgeschäft vorliegt. Aus diesem einfachen Grunde ist Deine Aussage, dass die Mehrwertsteuer den Gewinn besteuert, im doppelten Sinne krottenfalsch !

Im Grunde ist das doch eigentlich sehr einfach zu verstehen - oder nicht ?


3. Auch wenn Du Deine abstrusen Behauptungen zur Verantwortlichkeit beispielsweise dieser Plattformbetreiber für die steuerlichen Pflichten immer wieder wiederholst, werden diese keinen Deut wahrer ! Die Betreiber dieser Plattform können niemals in den Verdacht geraten, "eine Plattform für die Unterschlagung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer usw. zu bieten. Wenn Du bei dieser These weiter beharrlich bleibst, muss man ernsthaft an Deinem Verstand zweifeln, denn die Betreiber dieser oder einer ähnlichen Plattform haben nicht die Pflicht und schon gar nicht die Möglichkeit zu kontrollieren, ob jemand seinen Steuerpflichten nachkommt oder nicht ! Deshalb können für diese Betreiber auch niemals irgendwelche zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen in Frage kommen, wenn sich irgendwann herausstellen sollte, dass jemand, der auf dieser Plattform agierte, am Ende seine Steuern nicht korrekt erklärt und abführt ! Wie sollte man das auch vorher wissen können, ob ein Steuerpflichtiger später seine steuerlichen Pflichten erfüllt oder nicht erfüllt ! Oder willst Du jedermann gleich unter Generalverdacht stellen - dann würde unsere Wirtschaft völlig zusammenbrechen ! Nein, was Du hier behauptest, würde hellseherische Fähigkeiten der Plattformbetreiber voraussetzen; über diese verfügen sie aber nicht, offensichtlich ganz im Gegensatz zu Dir !


4. Was die Entscheidungen von Richtern in Deutschland betrifft, weiß ich natürlich, dass in den unteren Instanzen aus Zeitmangel und Arbeitsüberlastung Richter oftmals nicht rechtskonform entscheiden, sondern versuchen, ihre Verfahren schnellstmöglichst abzuschließen ! Vorliegend ging es aber um die Behauptung von CoolMaster, jeder Richter könne entscheiden wie er wolle, und nicht lediglich darum, dass ein Richter bei vielen Entscheidungen einen gewissen Entscheidungsspielraum hätte ! Letzlich ist es so, dass in den unteren Instanzen, nämlich auf den Amts- und Landgerichten durchaus die Gesetze ziemlich weit ausgelegt werden - aber auch dort keineswegs beliebig; entscheidend ist vielmehr, dass in Deutschland dann ab den Oberlandesgerichten die die Gesetze immer noch sehr rechstkonform augelegt werden und damit letzlich auch Grundsatzurteile entstehen, an denen die unteren Instanzen in gleichgelagerten Fällen nicht vorbeikommen, sondern wissen, dass diesbezüglich Fehlentscheidungen schnell von der übergeordneten Instanz wieder kassiert werden; und kein Richter hat in seiner Entcheidungsstatistik gerne allzuviele Urteil, die in höheren Instanzen kassiert werden. Das würde aauch der richterlichen Kariere schaden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Moderator... ;)

Ich möchte es an der Stelle beenden, bevor ihr beide euch noch um Kopf & Kragen textet.
Aber Danke für die Ausführungen de la Cruz, denn es ist ein wichtiger Punkt dabei:
denn die Betreiber dieser oder einer ähnlichen Plattform haben nicht die Pflicht und schon gar nicht die Möglichkeit zu kontrollieren, ob jemand seinen Steuerpflichten nachkommt oder nicht !
Wir werden im Bezug auf das Thema "Unmittelbarer Verkauf von günstig erworbener OVP-Ware im Marktplatz" nichts unternehmen. Zunächst einmal begründet eine Gewinnerzielungsabsicht allein kein gewerbliches Handeln. Es ist ein Tatbestandsmerkmal, schafft aber trotzdem erst einmal keine Fakten.

Ebensowenig werden wir auf die Vorlage einer Rechnung bestehen. Dies würde eine weitere Regel für den Marktplatz bedeuten, die zudem auch schwierig kontrollierbar ist. Es fehlt auch die Verhältnismässigkeit: Die Rechnung sagt aus, das am Tag X zu Preis Y etwas gekauft wurde. Und morgen kann der Preis schon wieder ein anderer sein. Der Rechnungspreis kann allenfalls ein Orientierungspunkt sein, ob der Käufer wirklich bereit ist, den vom Verkäufer geforderten Preis zu zahlen. Aber wirklich nötig ist die Rechnung für die Preisermittlung nicht. Dank des Internets dürfte wohl jeder in der Lage sein, einem Produkt einen Preis zuzuordnen. Gerade wenn es hier um die angesprochene Neuware geht!

Weiterhin ist der Neupreis bei etlichen populären Produkten ohnehin bekannt, nehmen wir mal als Beispiel die neue Konsolengeneration oder bestimmte Smartphone-Marken. ;). Was will man da mit einer Rechnung rein zum Zwecke der Preiseinschätzung?
Letztendlich ist es die Entscheidung des Käufers, ob ihm ein Produkt den geforderten Preis Wert ist. Soviel Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit wollen wir gerne jedem zugestehen.

Daher werden wir auch nicht mit der Moralkeule Angebot und Nachfrage regulieren oder daraus eine Regel für den Marktplatz basteln.
Was wir weiterhin tun werden: Im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf zu achten, wann ein Käufer/Verkäufer hier gewerblich auftreten könnte. Wer die Moderation unterstützen möchte, kann dies über die Funktion "Beitrag melden" machen.

tl;dr
Der umittelbarer Verkauf von günstig erworbener OVP-Ware im Marktplatz ist unter dem Gesichtspunkt von privat an privat weiterhin in unserem Marktplatz möglich.
 
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