Nabend VZ,
Stammt die letzte Aussage von Dir oder hast Du dafür auch eine entsprechende Quelle?
Denn meines Wissens nach, schreibt das kostenlose Upgrade ja nun mal die vorherige Lizenz einfach nur fort. Eine Hardwarebindung im namentlichen Sinne existiert - zumindest in Deutschland - auch für Windows 10 gar nicht, solange es sich also nicht um eine vorinstallierte sondern tatsächlich um eine im freien Handel separat gekaufte Windows-Version (OEM oder Retail) handelt, verliert demnach auch das Windows 10 (Upgrade) bei einem Gerätewechsel oder signifikanten Hardwarewechsel (Mainboard) nicht seine Gültigkeit.
Solltest man bspw. auf dem vorinstallierten Windows 7/8 oder 8.1 eines Laptops oder Fertig-PC das Upgrade auf Windows 10 vorgenommen haben, so ist in der Folge auch das Windows 10 (Upgrade) an das Gerät gebunden, weil der Lizenzschlüssel vom Hersteller ja technisch im Mainboard fest verankert wurde. Eine physische Trennung von OS und Hardware ist dann ja ohnehin nicht möglich. Das hat sich aber auch nicht erst mit Windows 10 geändert sondern war schon immer der Fall.
Der Umstand das MS seit dem Insider Build 10565 angefangen hat den Aktivierungsprozess zu erleichtern und mit dem bald erscheinenden Treshold 2 die Möglichkeit anbieten wird, die Windows 10 (Upgrade) Installation und Aktivierung mit Hilfe des alten Lizenzschlüssels zuzulassen, scheint mir zumindest ein sehr eindeutiges Indiz dafür zu sein, dass MS sehr wohl gewillt ist dem rechtlichen Rahmen zu folgen.
Sehr wahrscheinlich wird es also noch vor bzw. allerspätestens am 29.07.2016 die Aktivierung dahingehend optimiert worden sein, dass auch direkte Neuinstallationen vom Windows 10 (Upgrade) möglich gemacht wird. Aber das ist momentan noch eine optimistische Annahme meinerseits.
Das einzige was sich mit dem Ablauf des kostenlosen Upgrades für die "alten" Windows-Nutzer ändern wird ist, dass ihnen das kostenlose Upgrade nicht mehr angeboten wird. Mit anderen Worten: Diese Nutzer müssen sich um auf Windows 10 wechseln zu wollen dann entweder ein kostenpflichtiges Upgrade (falls MS ein solches ins Portfolio aufnehmen sollte) oder eben eine Kaufversion von Windows 10 bzw. ein Gerät mit vorinstalliertem Window 10 erwerben.
Für Nutzer von Window 10 (Upgrade) wird sich dagegen absolut nichts ändern. Wie gesagt die Vorgänger-Lizenzen werden in eine identische Windows 10-Lizenz fortgeschrieben, die mit den selben Rechten und Pflichten ausgestattet ist.
Über eine entsprechenden Link bzw. informatives Zitat würde ich mich also wirklich sehr freuen. Man lernt ja nie aus ^^
Gruß, St. Clair