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@Dark_Soul
Das nennt sich "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und ist auf Bundesebene (Datenschutz Grundverordnung) und EU-Ebene (EU Grundrechtecharta) geregelt.
Es besagt, dass ich allein (als natürliche Person) darüber bestimme, was mit meinen personenbezogenen Daten passiert. Telemetriedaten, wenn sie im größeren Umfang und detailiert erfasst werden, lassen Rückschlüsse auf mich als Nutzer zu und sind damit "personenbeziehbar", wie es im Rechtssprech heißt.
Dass du nachfragst und es verstehen willst, sollte anderen hier im Forum als Vorbild dienen!
Das nennt sich "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und ist auf Bundesebene (Datenschutz Grundverordnung) und EU-Ebene (EU Grundrechtecharta) geregelt.
Es besagt, dass ich allein (als natürliche Person) darüber bestimme, was mit meinen personenbezogenen Daten passiert. Telemetriedaten, wenn sie im größeren Umfang und detailiert erfasst werden, lassen Rückschlüsse auf mich als Nutzer zu und sind damit "personenbeziehbar", wie es im Rechtssprech heißt.
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