... weil einem Betrug eine betrügerische Absicht zugrunde liegen muss, ...
Ich meinte damit, dass wenn man sich auf der Seite registriert, und die Dienste nicht in Anspruch nimmt, z.B. weil man garnicht wusste, dass man ein Abo abschließt, macht sich nicht strafbar macht, weil keine btrügerische Absicht, oder wie du besser formuliert hast, eine Bereicherungsabsicht vorliegt.
Eine Registrierung mit falschen Daten wird erst dann strafbar, wenn du die Dienste nutzt, z.B. rege SMS versendest, dich dann aber weigerst zu zahlen.
Bei mir war's damals so, dass ich idiotischerweise dem Anbieter gegenüber in einer Mail erwähnt habe, dass der sog. Vertrag ohnehin schwebend unwirksam sei, da ich noch nicht volljährig war. Das war 2005. Die Antwort kam prompt. Ich hatte nur ein falsches Geburtsdatum angeben. Der Anbieter wertete dies als Betrug und forderte mich schirftlich auf, ihm eine Kopie meines Personalausweises zukommen zu lassen, damit man weitere Schritte einleiten könne.
Daraufhin habe ich eine befreundeten Rechtsanwalt kontaktiert und erfahren, dass das nicht haltbar ist, weil ich ja garnicht wusste, dass ich damit ein Abo abschließe. Meiner Aufassung nach war die Sache kostenlos. Zu der Zeit standen die Preise nur in den AGB. Heute sind sie gut sichtbar.
So, das war jetzt ein längeres Beispiel. Aber ich hoffe, das war soweit verständlich.
