Verbrechen beobachtet -> Polizei -> Verhandlung -> Zeugenaussage

Fonzy

Lieutenant
Registriert
Feb. 2007
Beiträge
809
Hallo,

xxx Tathergang entfernt xxx

Bei der Polizei wurde ich dann zur Zeugenaussage vorgeladen welche ich dann auch gemacht habe.

Nun wurde ich zur Hauptverhandlung als Zeuge geladen. Die beschuldigte Person kennt micht nicht und hat mich auch noch nie gesehen.
Das würde ich auch gerne so belassen um eventueller Rache oder Drohungen aus dem Weg zu gehen.

Gibt es eine Möglichkeit vor Gericht anonym zu erscheinen und/oder nicht dem Angeklagten gegenüber zu stehen?
Bei einer öffentlichen Verhandlung besteht ja auch die möglichkeit dass Komplitzen oder Freunde des Angeklagten mich sehen und erkennen.
Kann man soetwas ebenfalls aus dem Weg gehen?

Gruß
Fonzy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe deine bedenken, ich würde mich in deiner Situation glaube ich auch so fühlen.

Grundsätzlich muss ein Prozess immer öffentlich sein(außer bei Sonderfällen, wie z.B. Vergewaltigungsdelikte auf Wunsch des Opfers) und zwar aus Gründen der Rechtssicherheit. Die Verhandulng muss jedem zugänglich sein, damit das Volk nachvollziehen kann, wieso der Richter dem Zeugen A glaubt, bzw. dem Zeugen B nicht glaubt und der Angeklagte somit für schuldig befunden wird.

Ich kann dir nach deutschem Recht nicht genau sagen ob es eine Zeugenpflicht bzw. eine Möglichkeit einer anonymen Zeugenaussage gibt, ich vermute es jedoch nicht(bei uns gibt es das nämlich nicht)
 
Ja ich werde natürlich vorher beim Gericht anrufen und wenn möglich einen Termin vereinbaren.
Das Problem ist nur dass die Ladung gestern kam und ich erst Abends nach Hause gekommen bin und das Schreiben im Briefkasten vorfand.
Die Verhandlung ist aber schon am XXX, was ich persönlich sehr kurzfristig finde um noch im Vorraus etwas nachzufragen.
Werde aber gleich am XXXX morgen anrufen und nachhören.

Nur hier die Frage was diesbezüglich möglich ist um nicht gerade ohne Plan am Telefon zu hängen.

Klar ist das hier im Forum nicht gerade die beste Stelle dafür, aber eventuell hat jemand ja ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir da Tips geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat mich auch gewundert, als Datum auf dem Schreiben steht XXX zugestellt am XXX
Was wenn ich unterwegs wäre? Im Urlaub oder sonst was?!? :-)
Die hätten da ruhig früher schreiben können.
 
Zuletzt bearbeitet:
lass dich vom arzt krankschreiben .
so gewinnst du etwas zeit um dich genauer zu informiren.
falls du rechtsschutz versichert bist kannst du dich an die versicherung wenden
und wenn nicht an die verbraucher zentrale .
 
Hallo erdbeerhund,

bist du sicher, dass dir das LSD so gut bekommt?

Warum sollte der Fragesteller seinen Arbeitgeber betrügen?

Warum sollte die Rechtsschutzversicherung solche Fragen beantworten können?

Warum sollte irgendeine Verbraucherzentrale zu Strafprozessen beraten?

(Will heißen: Deine Antwort ist absolut unbrauchbar.)
 
wenn er wirklich racheakte durch eine gegenüberstellung mit dem täter oder dessen komplitzen
befürchtet ist das sehr wohl ein grund sich krankschreiben zu lassen.
das würde in dem fall wohl jeder psychologe machen.

im gegensatz zu dir doc foster habe ich versucht ihm eine lösung aufzuzeigen.

du hast mir lediglich drogenkonsum unterstellt was ihm wohl überhaupt nicht weiterhilft.

wer in "Stygian Abyss" wohnt sollte besser nicht mit steinen werfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit falschen und wenig zielführenden "Empfehlungen" ist ihm sicherlich nicht geholfen.

Das einzig richtige ist hier mit dem Gericht zu sprechen, mglw. gibt es dort auch einen Zeugenbetreuer.
 
ich kann aus eigener Erfahrung sagen, alles halb so wild.
Sprich vorher mit dem Richter, dass er deine Daten bitte nicht öffentlich macht, ggf. pass beim Nachhause fahren etwas auf, fahre einen Umweg etc.
Mir hat der Angeklagte damals bei Gericht erzählt, er würde sich rächen, etc, das war vor vier Jahren.
Im Grunde macht man sich viel mehr Gedanken, als nötig.
Und wie der Doc gesagt hat, am Besten mit dem Gericht sprechen
 
@doc foste , na geht doch.
deine moglichkeit mit dem richter zu sprechen hättest du ihm aber in deinen vorangegangen mails schon aufzeigen können.
und ob es die einzig richtige und ultimative lösung ist kann ich nicht beurteilen
da ich kein rechtsanwalt bin.
 
So die Aussage hab ich dann mal am XXXX gemacht, war nicht weiter schlimm wie ich finde, es waren keine Besucher im Gerichtssaal und außer mir waren noch 23 weitere Zeugen geladen.

Ich wies zwar vorher darauf hin dass ich gerne meine Personalien nicht öffentlich machen möchte, aber der Richter hat trotzdem gesagt dass ich sie nennen soll, was dann auch tat, obwohl mir dabei nicht ganz wohl war.

Danke aber für eure Vorschläge, auch wenn ich sie leider nicht so umsetzen konnte wie ich wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
24 Zeugen.
Was war das für ein Verbrechen, wenn ich fragen darf? Schlägerei? Messerstecherei?
 
xxx Tathergang entfernt xxx
 
Zuletzt bearbeitet:
Namen von Zeugen gelangen meines Wissens in jedem Fall immer an den Rechtsanwalt der Verteidigung, und zwar bereits im Rahmen der Anklageschrift, also lange vor der Beweisaufnahme). Diese wird auch verlesen, so dass auch der anwesende Angeklagte im Zweifel mitschreiben kann. Einen Beschluss des Gerichts, der dem RA verbieten könnte, den Namen seinem Mandanten weiterzugeben (mal ganz ab davon dass kriminelle Vereinigungen inzwischen in der Regel auch kriminelle Rechtsanwälte im Team haben) kann ich mir auch nicht vorstellen.

So oder so bist Du besser in einem Zeugenschutzprogramm in einer verlassenen Hütte in Kanada aufgehoben.
 
Zurück
Oben