Verhalten bei vermeindlichem Bagatellschaden KFZ

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@ChotHoclate

Ich kann ihn
a) auf die Schadensminderungspflicht verweisen;
b) und seine Aussagen auf Rechtmäßigkeit prüfen.

Beides senkt womöglich meine Kosten.


Und ja, die Versicherung zahlt bei der Summe wahrscheinlich einfach stumpf und prüft nicht nach. Das halte ich aber insbesondere bei dem Alter des Fahrzeuges und der kleinen Delle für einen interessanten Ansatzpunkt.
 
Ich finde es eher interessant wie Du Dir anmaßt, die Verkehrsteilnehmer von vornherein in Klassen einzustufen. Alt, der hat kein Recht auf sachgemäßer Behebung des Schadens, neuer, er hat dieses Recht.

Es spielt eben keine Rolle. Ob Dein BMW 5 oder 15 Jahre alt ist bei den entstehenden Kosten einer solchen Reparatur. Warum auch. Der Mechatroniker wird nicht billiger, weil der PKW älter ist. Und Ersatzteile auch nicht.

Einzig der Geamtwert des geschädigten Wagens könnte diese festgestellte Schadenssumme drücken. Wenn diese eben höher ist, als der Wert des PKWs. Trifft hier aber nicht zu. Also irrelevant.

Jeder Geschädigte hat ein Recht darauf, ein per Gutachten festgestellten Schaden ersetzt zu bekommen. Wie er den Schaden beheben lässt ist einzige seine persönliche Sache und hat mit der Regulierung des Schadens nichts zu tun. Auf das hat sich die PKW Versicherungswelt geeinigt.
 
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Diese Beurteilung habe nicht ich getroffen, das war der Bundesgerichtshof.

Lediglich bei einem neuen Fahrzeug wird zum Beispiel angenommen, dass eine Vertragswerkstatt erforderlich ist - sofern nicht eben auch ein älteres Fahrzeug konsequent und ausnahmslos dort gewartet wurde.

Gutachten sind auch erst ab einer gewissen Schadenssumme vom Schädiger zu zahlen. Das fällt, genauso wie die Abwägung bei Ersatzfahrzeugen, unter die Schadensminderungspflicht.

Natürlich kann er den Schaden nach seinem Gusto beheben lassen. Fraglich ist hierbei aber doch, welchen Anteil davon der Schädiger zu übernehmen hat.
 
Krude. Was hat die Frage, habe ich den Wagen immer schön (überteuert) in der Vertragswerkstatt warten lassen, damit zu tun, wie hoch ein Blech und Lackschaden an einer Stoßstange ist?

Niemand kann einen zwingen, Werkstatt XY zu benutzen, für die Wartung seines PKWs. Man kann sich binden per Verträge. Aber die Entscheidung obliegt einem selbst. Sie muss ordnungsgemäß erfolgen. Mehr nicht. Und wer sie durchführt ist bestimmt nicht von Belang für einen Auffahrunfallschaden an der Stoßstange.

Sie kann von Belang sein, wenn man zB Garantien der Herstellers in Anspruch nehmen will. Aber auch da, was hat das mit der Sache hier zu tun?
 
Wenn du nachweisen kannst, dass dein Fahrzeug immer in einer vertragswerkstatt repariert und gewartet wurde, kannst du darauf bestehen, dass auch bei fiktiver Abrechnung nach kva oder Gutachten die stundenverrechnungssätze einer vertragswerkstatt zugrunde gelegt werden.

Ansonsten werden bei fiktiver Abrechnung die ortsüblichen verrechnungssätze genommen.

Es ist richtig, niemand kann dir vorschreiben wo du dein Fahrzeug reparieren lässt, wenn du nach kva abrechnest lässt du aber nicht reparieren.
 
Ich sehe hier nicht, woher das Gutachten kommt und ob da eine BMW Werkstatt mit im Spiel war. Der normale Weg, man geht zu einem freien Gutachter. Und der begutachtet und nimmt ortsübliche Preise eines qualifizierten Fachmanns. Fertig. Der Schaden mag einem Hoch erscheinen. Nur ist er das nicht. Sobald Menschen Hand an einen PKW legen, Teile tauschen eventuell noch lackieren. Was sind da schon+- 1000€? Ist halt so.
 
Ich finde es erfrischend, dass hier gefragt wird, warum nicht der Dellendoktor das beheben kann...
Das sich hinter der „Blende“ der eigentliche Aufprallkörper befindet und dieser eventuell auch beschädigt sein könnte, scheint einigen egal zu sein.

Und zum Preis... da empfehle ich eigentlich die Autodoktoren auf YouTube, die haben in einer der letzten Folgen mal billig Nachbauten von YT Sehern sich angeguckt...
 
Es hat auch niemand hier behauptet, dass der Anspruchsteller bei einer Vertragswerkstatt gewesen ist. Allerdings ist es möglich und dann müsste der Verursacher eventuell nicht die vollen ~700€ zahlen.

Die bisherigen Informationen lassen halt viel Spielraum für Mutmaßungen und das wird in nem Forum dann gerne genutzt um abstrakte Situationen zu erschaffen.
 
@Idon Inwiefern siehst Du den Geschädigten in der Schadensminderungspflicht ... ?

Wenn meine Stammwerkstatt kein "SmartRepair" anbietet, dann ist das eben so - und warum sollte ich als Geschädigter noch mehr Aufwand hinnehmen und woanders reparieren lassen, nur weil der Verursacher gern weniger bezahlen möchte? Ausserdem bleibt ja die Frage, ob der Schaden mit "SmartRepair" dann auch wirklich behoben ist oder bloß "geflickt".
 
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Langsam wird es lächerlich. Hier werden offenbar bekannte Grundsatzentscheidungen des BGH angezweifelt, genauso wie die - hoffentlich auch dem Laien bekannte! - Schadensminderungspflicht (= der wirtschaftlichere Weg der Schadenbehebung).

Nochmal:
Der Geschädigte kann reparierenlassen wo und wie er will. Fraglich ist, ob der Schädiger das in jedem Fall voll bezahlen muss.

Ist ein Schaden erkennbar gering, so sind keine Gutachterkosten zu tragen. Ist der Wagen älter (regelmäßig 3 Jahre) und war nicht stets in einer Vertragswerkstatt, dann sind Kostenvoranschläge (regelmäßig mindestens drei) einzuholen, wovon dann der Günstigste zu wählen ist.

Wenn ein Schaden problemlos (= im Rahmen des dem Geschädigten zumutbaren) per SmartRepair für 300€ behoben werden kann - warum sollte ein Schädiger dann 750€ zahlen müssen? Immer ein objektiv gleiches Ergebnis vorausgesetzt, nämlich der Zustand, der vor dem Schadensereignis geherrscht hat bzw. der herrschen würde, hätte es das Schadensereignis nicht gegeben.



Davon kann man natürlich im Einzelfall abweichen. Insbesondere in sehr ländlichen Gegenden gibt es in vernünftiger Entfernung teilweise keine drei Werkstätten (Verleihbuden etc., gilt ja bei allen möglichen Sachen).


Im vorliegenden Fall des TE habe ich aber ganz andere Vermutungen. Wer öfter mal mit älteren Standardfahrzeugen und plötzlich "hohen" Reparaturkosten nach vermeintlich kleinem Unfall und dann womöglich (das wissen wir hier nicht!) "Hinterhofwerkstatt" zu tun hatte, der weiß, worauf ich hinaus möchte. Deshalb sollte der TE vielleicht erstmal die Rechnung prüfen (lassen).
 
Voraussetzung ist jedenfalls, dass es sich um eine qualitativ gleichwertige Reparaturmöglichkeit handelt, und das müsste man ja erst feststellen (lassen). Bei dieser Schadenssumme kann ich mir nicht vorstellen, dass das hinterher günstiger für alle Beteiligten ist.

@Idon: Vielleicht ist das in Deutschland anders, aber hier in Österreich stelle ich mein beschädigtes Fahrzeug in meine Stammwerkstatt, und die kümmert sich dann um den Rest. Ich hatte mich noch nie darum kümmern müssen, diverse Angebote einzuholen. Selbst bei einem rund zehn Jahre alten Fahrzeug wurde ein Heckschaden komplett repariert, da wurden dann auch keine Kratzer "ausgebessert", sondern gleich die komplette Stoßstange ausgetauscht und lackiert. Ich sehe mich hier in keiner Schadensminderungspflicht, wenn das ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung beurteilt hat.
 
Eine kurze Recherche zur Schadensminderungspflich sagt aber mit nichten das "ich" als geschädigter verpflichtet bin smartrepair zu akzeptieren.
Klar gerne mehrere Angebote etc. alles gut, kein Anwalt, denke da ist man dem Verursacher schon gut entgegen gekommen und der Preis ist für Stange + lackieren absolut ok.

Tür und Seitenteil neu bei mir damals waren 3.800€ bei nem kleinwagen (vollkasko schaden)
 
Das Vorgehen ist doch einfach: deiner Versicherung melden, der Schaden wird repariert incl aller Ausfallpauschalen, Wertminderung etc. Und deine Versicherung bietet dir an den Schäden zurück zu kaufen. Was soll das rumgeier ? Du hast einem anderen einen schaden verursacht und willst jetzt den Preis drücken? Manchmal ekelt mich das Verhalten mancher an. Ich hoffe nur, dass der Geschädigte jetzt den Fall selber über den Zentraldienst der Versicherer meldet und das Ganze anwaltlich begleitet auf normalem Wege durchzieht.
 
Scythe1988 schrieb:
Manchmal ekelt mich das Verhalten mancher an. Ich hoffe nur, dass der Geschädigte jetzt den Fall selber über den Zentraldienst der Versicherer meldet und das Ganze anwaltlich begleitet auf normalem Wege durchzieht.
Im vorliegenden Fall gibt es KEINE Pflicht der Verursachers, den Schaden zu melden...
Der Geschädigte kann gern nen Anwalt nehmen, auf den Kosten bleibt er hier aber sitzen, sofern der Schädiger ohne Murren zahlt. Wie er das tut, privat oder per VErsicherung bleibt ihm allein überlassen... Statt sich hier zu erregen, lieber mal die Fakten checken...
 
Scythe1988 schrieb:
Komplett Zitat entfernt.

Also ersteinmal will der TE den Preis nicht drücken sondern fragt lediglich nach dem besten Vorgehen. In anbetracht dessen, dass er wahrscheinlich nicht viel Erfahrung mit solchen Situationen hat ist das ja auch nichts verwerfliches. In dieser, für ihn nicht alltäglichen Situation, will er aber auch nicht über den Tisch gezogen werden. Das findest du "ekelhaft"? Komm mal wieder runter.

Was ändert sich denn deiner Meinung nach für den TEwenn der Anspruchsteller den Weg über Anwalt und zentralruf geht? Richtig, gar nichts.
 
Also um ein Case Closed Update zu liefern:

Ich hatte ein nettes Gespräch mit dem Geschädigten Fahrzeughalter, und weil er in einer ähnlichen Situation war hat er nicht mal auf die 750€ bestanden, sondern es auch so gesehen, dass sich reparieren nicht lohnt und sogar die Hälfte vorgeschlagen (mit Unterschrift der Verzichtserklärung). Zu dem Kommentar von Scythe1988 kann ich nur sagen, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt mit den Geschädigten Quer gestellt habe.

Im Nachhinein betrachtet hätte ich es aber dennoch gleich der Versicherung melden sollen, da ich denke dass wenn der Geschädigte gewillt ist weniger zu akzeptieren, dass auch über diesen Weg möglich sein sollte (vllt wären noch die Kosten für ein Kurzgutachten hinzugekommen). Daher habe ich mich nicht richtig verhalten, auch wenn ich von Anfang an davon ausgegangen bin den Betrag selbst zu zahlen. Allerdings habe ich durch die stets vorhandene mündliche Einigung, strafrechtlich nichts falsch gemacht.

Die 750€ netto waren von einer kleinen Werkstatt, hätte auch durchaus teurer werden können für eine neue Heckstoßstange + Lackieren (Dellenausbesserung entspricht keiner Reperatur, auch ohne Lackschaden).
 
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