Verkehrsdelikt, unmöglich so begangen.

ExcaliburCasi

Lt. Commander
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Guten Tag

Also kurzum, meiner Mutter, Halter meines Fahrzeugs, wird ein Parkvergehen vorgeworfen.
Es kann aber nicht sein, ich bin der einzige Fahrer, und ich war zum Tatzeitpunkt Arbeiten, kann es bezeugen lassen, meine Mutter war zur Tatzeit bei der Fußpflege, beides 30km vom "Tatort" entfernt. Es ist einfach nicht möglich das es mein Auto war.

Meine Mutter hat ihre Rechtschutz angerufen, die haben ihr wohl nicht weitergeholfen, wobei meine Mutter auch schwierig ist, Ich habe jetzt meine Angegrufen, gleiche Versicherung, und kurzum eine kurze Anwaltliche Beratung erhalten, aber Parkdelikte sind ohnehin enthalten, vielleicht deshalb kaum hilfe.

Allerdings hat die gute Frau mir gesagt, ich könne ja uner Eidestaat versichern das ich es nicht gewesen sein kann, meine Mutter ebenfalls, und dann wird es entweder eingestellt oder eben ermittelt. Jetzt weiß ich ja nicht ob sich Politesse vielleicht nur verschrieben hat, oder ob tatsächlich jemand mit meinem Kennzeichen herrum fährt ...

Nicht abweichen, jedenfalls sagte sie mir das könnte ich im Internet nachschauen wie ich das ausformuliere blabla, hatte wohl auch kein bock mehr um 17:30 viel zu sagen ...
Nur weiß ich gerade nicht wie ich es richtig Formuliere, das ich mir auch nicht selbst ein Ei lege.


vielleicht hat da jemand erfahrungen gemacht, oder weiß auch ohne erfahrung etwas genauer bescheid.
 
Schreib doch einfach dass du mit dem Auto zur Arbeit warst und wo dein Arbeitsplatz ist. Kann ja sicherlich auch ein Arbeitskollege bezeugen, dass du mit dem Auto da warst.
 
Richtig, wie Florian sagt, Wiedersprich dem (ohne viel Text oder großartigen Erklärungen). Wenn du sicher bist das du und deine Mutter es nicht wart, lass die anderen dir Belegen das es so war. Meist werden Fotos noch geschoßen, man kann eben diese dann Prüfen.
 
Schreib doch einfach dass du mit dem Auto zur Arbeit warst und wo dein Arbeitsplatz ist. Kann ja sicherlich auch ein Arbeitskollege bezeugen, dass du mit dem Auto da warst
Das würdest Du verlieren. Genau das ist mir vor Jahren mal vorgekommen - angeblich eine Ausfahrt blockiert wo ich mit einer Arbeitskollegin dier immer mit mir mitgefahren ist ganz woanders war und die das im Widerspruch bezeugt hat!
Interessierte die Stadt nicht die Bohne - ohne ein Wort bekamm ich die Mahnung für die Strafe, gleich mit einem Aufschlag!

Hier muß man überlegen was man machen will, akzeptieren oder Anwalt mit Einspruch!
 
Vor Gericht müssen die aber erstmal beweisen können dass du da warst. Sollte schwierig werden wenn du tatsächlich nicht dagewesen bist.
 
Joar, das Auto stand vor der Tür, hab auch einen Dienstwagen.


Wie Lars schon sagt, ich glaub nicht das ich mit "Nö, war ich nicht" weit komme.
Blöd ist halt das Parkvergehen nicht in der Rechtschutz enthalten sind, wobei ich das nicht als Parkvergehen sehe, aber das glaubt einem ja keiner, erstmal ...
Wobei es eigentlich auch nicht sein kann, das ich Unschuldig bin und trotzdem Angst vor den Kosten eines Anwalts haben muss.
 
Im Regelfall, wenn ein Parkvergehen festgestellt wird bei dem der Fahrzeugnutzer zum Tatzeitpunkt unbekannt ist, ergeht ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter. Dieser Bußgeldbescheid (von Stadt/Gemeinde oder der jeweiligen zentralen Bußgeldstelle) ergeht schriftlich und in diesem kann der angeschriebene Halter schriftlich dazu Stellung nehmen.

Bedeutet in deinem Fall, deine Mutter kann hier alle Umstände darlegen, die zu ihrer Entlastung führen. Sie muss dich hierbei nicht nennen, da sie dir gegenüber als Mutter ein Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO hat.
Wenn sie dich dennoch als Nutzer zum Tatzeitpunkt nennt, also von ihrem Recht die Auskunft zu verweigern keinen Gebrauch macht, wird vermutl. ein neuer Bußgeldbescheid gegen dich ergehen, in welchem sodann Du dich schriftl. äußern kannst und auch ggf. Zeugen anführen könntest, welche zu deiner Entlastung beitragen. Gleiches gilt für jedwede Belege, die deine Anwesenheit an einem anderen Ort zum Tatzeipunkt belegen können.

Letztlich liegt es im Ermessen der entscheidenden Stelle ob sie eurer Argumentation folgt, also dieser glaubt, oder eben nicht. Im worst-case müsste man sein Recht eben gerichtlich einfordern: der normale Verfahrensweg.

Noch drei Sachen zum Abschluss:
1. Wenn deine Mutter als Halterin relativ lapidar auf den Bußgeldbescheid antwortet "ich weiß von nix" (oder so ähnlich), wird vermutlich am Vorwurf festgehalten, bei gleichzeitiger Drohung ihr ein Fahrtenbuch aufzuerlegen. In wiefern das bei einem geringwertigen Parkverstoß schließlich tatsächlich durchgesetzt wird, kann ich nicht beurteilen.
2. Es gibt eine "Halterhaftung" bei Parkverstößen. Siehe §25a StVG, so dass möglicherweise Kosten (nicht das Bußgeld) auf deine Mutter umgelegt werden können.
3. Die möglicherweise aufkeimende Idee jemand anderen "wild" zu beschuldigen den Parkverstoß begangen zu haben (aus welchen Gründen auch immer; oftmals ist es eine beliebte Idee wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen um selbiger Sanktion zu entgehen - es wird dann der Kumpel beschuldigt der eh keinen Führerschein hat), stellt eine Straftat i.S. §164 StGB dar!

Dies war keine rechtlich verbindliche Auskunft!
Wenn ihr tatsächlich nicht den Parkverstoß begangen habt, dann schildert doch eure Version im Bußgeldbescheid und wartet einfach mal die Reaktion ab. Der gerichtliche Verfahrensweg stünde euch ja immer noch offen..
 
Es ist einfach nicht möglich das es mein Auto war.

Ich hatte mal einen Anruf von der Polizei, dass ich in Bremen an einer Tanke
nicht bezahlt haben soll.
Zu diesem Zeitpunkt war bei uns aber eine grosse Feier, ging also gar nicht (bis dahin sind es von hier 50 Km)
Damit wollte ich nur sagen, es kann schonmal ein irrtümlich, falsches Kennzeichen für eine Verwechselung sorgen. (in meinem Fall...war es ein Buchstabe)
 
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