Verkehrsfrage zum Fahrradfahren auf der richtigen Seite

Ranayna

Admiral
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Hallo zusammen,

Ich hab mal eine verkehrsrechtliche Frage, die jetzt kurz nach Schuljahresbeginn aufgekommen ist.
Der Hintergrund: Ein neuer "Dorfpolizist" achtet aktuell morgens auf dem Schulweg sehr stark darauf, das die Kinder die richtige Strassenseite verwenden. Grundlegend gut, aber eine Sache ist dabei seltsam, bzw habe ich das von frueher (ist aber auch 30 Jahre her ;)) anders in Erinnerung.

Vorweg: Alle relevanten Buergersteige im Ort sind durch Schilder getrennte Fussgaenger und Radwege mit Zeichen 241, die Trennung ist aber nur ein schmaler roter Pflasterstreifen.

Es geht um eine Ortsdurchfahrtsstrasse, auf der insbesondere vor Schulbeginn viel Verkehr ist. Etwa 150-200 Meter von einer grossen Ampelkreuzung entfernt ist eine Einmuendung aus einem Wohngebiet, von der Einmuendung zur Ampel gehts nach links, faehrt man also diese Strecke, ist man auf der falschen Strassenseite unterwegs.
Frueher lief ein von der Strasse separierter Rad/Fussweg aus dem Wohngebiet zur Ampelkreuzung, aber durch Umbaumassnahmen und Nachverdichtung ist dieser Weg vor kurzem weggefallen.

Jetzt ist die Ansage gekommen, dass die Kinder bei der Einmuendung ueber die Strasse fahren sollen, um dann die 150 Meter auf der richtigen Seite zu fahren. Es gibt keine Schuelerlotsen und meines Wissens sind auch keine geplant. In die andere Richtung zu fahren hilft nicht, da gibt es keine weitere Ampel, nichtmal einen Zebrastreifen.
Angeblich duerfen die Kinder nichtmal die Fahrraeder auf der falschen Seite bis zur Ampel schieben...

Ich persoenlich bin bei der Anweisung dass die Kinder dort die Strasse kreuzen sollen sehr skeptisch. Da ist insbesondere morgens viel los, und ohne Schuelerlotsen ist es meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit bis da mal was schief geht. Vorallem wo jetzt schon wieder anfaengt morgens dunkel zu sein.
Zudem habe ich in Erinnerung dass man bis einem gewissen Abstand auch eine kurze Strecke falsch fahren darf, bzw ein Ueberqueren der Strasse in einem bestimmten Abstand zu einer Ampel nicht erlaubt ist.
Und vorallem die letzte Aussage, das nichtmal geschoben werden darf, macht mich skeptisch. Oder muss ich tatsaechlich auch als Fussgaenger rechts laufen? Oder gilt man wenn man ein Fahrrad schiebt nicht als Fussgaenger?

Hat da jemand aktuelle Informationen aus dem Verkehrsrecht? Ich gehe davon aus, dass wenn man sich rein auf die Paragraphen beruft das von der Polizei korrekt durchgesetzt wird, aber irgendwie ist das sehr unpraktisch, wenn nicht sogar gefaehrlich in der Praxis.
 
Wer schiebt ist kein Fahrradfahrer.

Ansonsten: Die Strafen sind lächerlich niedrig. Ich würde bei sowas einfach mein Ding machen und, falls das dann doch mal eskalieren sollte, mir weitere Schritte überlegen. Z. B. Ansprache des Bürgermeisters (bei kleineren Gemeinden).
 
Hier wird vieles beantwortet:
https://www.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung-fahrrad/

Dazu kommt das Alter des Radfahrers, Kinder bis zu einem bestimmten Alter müssen / dürfen auf dem Fußweg fahren.

Für eine genaue Einschätzung deines Falls wäre ein Screenshot aus Google Maps hilfreich.
Der Wirkungsbereich einer Ampel sind 5m bis 20m - ich würde mich an den 20m orientieren.
 
@Idon: Als Erwachsener, ok. Aber da wuerde ich auf der Strecke vermutlich eh auf der Strasse fahren, was bei Zeichen 241 ja auch nicht erlaubt waere, weil die Strasse dort sehr breit ist.
Aber als Schulkind? Da sind auch Grundschueler unterwegs die mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Die Schule ist vielleicht einen halben Kilometer von der Ampelkreuzung entfernt. Und den Polizisten zu ignorieren ist auch nicht so ideal. So gross ist der Ort nicht, und auch wenn er relativ neu ist, der Polizist kennt einen grossen Teil der Schueler, bzw. deren Eltern.
Ich finde ja das Zeichen 241 alleine da schon auesserst fragwuerdig, weil die rote Pflasterung aus den 70ern oder 80ern den Radfahrern gradmal gefuehlte 50 Zentimeter Platz gibt.

@Benzer: Sorry, mein Wohnort ist ziemlich klein, da will ich ungern ein Google Maps Bild posten. Ich mag es das kaum jemand weiss wo genau dieser Account im Real-life steckt ;)
Es gibt keinen separaten Fussweg mehr. Die Buergersteige sind wie erwaehnt mit Zeichen 241 markiert, also kombinierte Rad und Fusswege mit Radwegpflicht.
Es sind schon deutlich mehr als 20 Meter, messe ich die Stelle bei Google Maps ab, sind es etwas unter 160 Meter.

EDIT: Bussgeldkatalog.de hatte ich gestern schonmal angeschaut, aber den Artikel zu Radfahrer als Geisterfahrer hatte ich uebersehen. Leider ist der eine Leserkommentar zu genau dieser Problematik unbeantwortet.
/EDIT

Aber wie ich vermutet habe: Rein auf die Paragrafen bezogen ist die Anweisung dort die Strasse zu kreuzen wohl korrekt.
 
Ich würde mich in einem kleinen Ort zusammen mit anderen Eltern höflich (!) und lösungsorientiert an Bürgermeister und Polizei wenden und einen gemeinsamen Ortstermin vorschlagen, bei dem dann eine baldige Lösung gefunden wird. Und die beinhaltet Pragmatismus und Kindeswohl und nicht Paragraphenreiterei.
 
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@S.a.M.: Nein, ist sie nicht.

@Idon: Da wird es wohl drauf hinauslaufen. Ich bin allerdings nur leicht tangiert: Mein Neffe faehrt einen anderen Weg und hat es halt aus der Schule erzaehlt das es da wohl Ansagen der Polizei zu dieser Stelle gab. Meine Schwaegerin ist allerdings im Elternbeirat und hat es auch dort schon angesprochen.
Ich habe hier vorallem gepostet weil ich neugierig betreffs der Regelungen bin.
 
Doch, schon ein echter ;)
Damit wollte ich nur ausdruecken das es kein fast anonymer Polizist ist den eigendlich keiner kennt, sondern einer der hier im Ort bekannt ist.

5. Klasse, muesste also so um die 10 Jahre alt sein. Das ist zumindest einer von denen ich weiss. Ob in dem betroffenen Bereich auch juengere ihren Schulweg haben weiss ich nicht.
 
Ranayna schrieb:
Ein neuer "Dorfpolizist" achtet aktuell morgens auf dem Schulweg sehr stark darauf, das die Kinder die richtige Strassenseite verwenden.

Ranayna schrieb:
Jetzt ist die Ansage gekommen, dass die Kinder bei der Einmuendung ueber die Strasse fahren sollen, um dann die 150 Meter auf der richtigen Seite zu fahren. Es gibt keine Schuelerlotsen und meines Wissens sind auch keine geplant. In die andere Richtung zu fahren hilft nicht, da gibt es keine weitere Ampel, nichtmal einen Zebrastreifen.
Wenn er schon da ist, dann kann er doch an der gewünschten Stelle stehen und auf die Kids beim überquerern der Straße achten. Würde ich mal höflich vorschlagen.
 
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@cartridge_case: Weil die Strasse morgens viel Durchgangsverkehr hat. Aktuell sogar noch ein bisschen mehr als sonst, weil eine grossraeumige Umleitung dort langfuehrt. Und ich kenne es aus meiner Verkehrserziehung (die allerdings wie erwaehnt mehr als 30 Jahre her ist), dass man nicht in Sichtweite einer Ampel ueber eine vielbefahrene Strasse faehrt.
"Dank" der Ampel fliesst der Verkehr dort auch immer zumindest einspurig, mit vielleicht kurzem Zeitfenster wenn beide Richtungen kurz rot sind weil die Schueler die dort ueber die Ampel duerfen den Knopf gedrueckt haben.
 
Was ist denn die zugelassene Geschwindigkeit auf der Straße? Ansonsten 160m schieben sollte doch kein Thema sein... da darf auch niemand was sagen... du darfst sogar auf dem Rad sitzen bleiben, oder auf einem Pedal stehend rollen (indem du dich nur mit den Füßen am Boden vorwärts stößt) - nur halt nicht die Pedale selbst benutzen - wenn ich mich nicht irre
 
Zuletzt bearbeitet:
50. Keine besondere Beschilderung die auf Schueler oder Schulweg hinweisen wuerde, ausser an der Ampel das uebliche Schulstartbanner was in ein paar Wochen verschwunden sein wird.
 
Ranayna schrieb:
Zudem habe ich in Erinnerung dass man bis einem gewissen Abstand auch eine kurze Strecke falsch fahren darf, bzw ein Ueberqueren der Strasse in einem bestimmten Abstand zu einer Ampel nicht erlaubt ist.
Nein, auch kurze Strecken darf man nicht falsch fahren. Rein formal ist das schon richtig so. Aber wenn man schiebt ist man selbstredend kein Fahrrad-Fahrer(!) mehr. Fahrrad-Fahrer müssen/können (blaues Schild / weißes Schild) die ausgewiesenen Wege verwenden und fahren sonst auf der Straße. Dies würde sonst auch für einen Fahrrad-Schieber so gelten und natürlich komplett sinnfrei.
 
So, schraddlige Paint-Kuenste incoming :D

1631715467246.png


Rote Linie: Falsche Fahrt der Kinder
Gruene Linie: Wie aktuell gefahren werden soll
Dicke Blaue Linien: Die Fussgaengerampeln, klassische 4-Wege Ampel halt
 
Für mich eine klare Geschichte, entweder die rote Linie entlangschieben oder die grüne Linie benutzen.
Ist doch jetzt auch kein riesiges Drama mit dem Fahrrad eine Straße zu überqueren.
 
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Ranayna schrieb:
Gruene Linie: Wie aktuell gefahren werden soll
Vollkommen korrekt. Wusste ich doch, dass es hier kein Problem gibt. Überall auf den Gehwegen Fahrradsteifen, habe ich das richtig verstanden?

boarder-winterman schrieb:
entweder die rote Linie entlangschieben
Man könnte sogar entlangrollern. Das wäre einiges schneller. Aber darauf hätte ich auch keinen Bock.
 
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