Ranayna
Admiral
- Registriert
- Mai 2019
- Beiträge
- 9.975
Hallo zusammen,
Ich hab mal eine verkehrsrechtliche Frage, die jetzt kurz nach Schuljahresbeginn aufgekommen ist.
Der Hintergrund: Ein neuer "Dorfpolizist" achtet aktuell morgens auf dem Schulweg sehr stark darauf, das die Kinder die richtige Strassenseite verwenden. Grundlegend gut, aber eine Sache ist dabei seltsam, bzw habe ich das von frueher (ist aber auch 30 Jahre her
) anders in Erinnerung.
Vorweg: Alle relevanten Buergersteige im Ort sind durch Schilder getrennte Fussgaenger und Radwege mit Zeichen 241, die Trennung ist aber nur ein schmaler roter Pflasterstreifen.
Es geht um eine Ortsdurchfahrtsstrasse, auf der insbesondere vor Schulbeginn viel Verkehr ist. Etwa 150-200 Meter von einer grossen Ampelkreuzung entfernt ist eine Einmuendung aus einem Wohngebiet, von der Einmuendung zur Ampel gehts nach links, faehrt man also diese Strecke, ist man auf der falschen Strassenseite unterwegs.
Frueher lief ein von der Strasse separierter Rad/Fussweg aus dem Wohngebiet zur Ampelkreuzung, aber durch Umbaumassnahmen und Nachverdichtung ist dieser Weg vor kurzem weggefallen.
Jetzt ist die Ansage gekommen, dass die Kinder bei der Einmuendung ueber die Strasse fahren sollen, um dann die 150 Meter auf der richtigen Seite zu fahren. Es gibt keine Schuelerlotsen und meines Wissens sind auch keine geplant. In die andere Richtung zu fahren hilft nicht, da gibt es keine weitere Ampel, nichtmal einen Zebrastreifen.
Angeblich duerfen die Kinder nichtmal die Fahrraeder auf der falschen Seite bis zur Ampel schieben...
Ich persoenlich bin bei der Anweisung dass die Kinder dort die Strasse kreuzen sollen sehr skeptisch. Da ist insbesondere morgens viel los, und ohne Schuelerlotsen ist es meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit bis da mal was schief geht. Vorallem wo jetzt schon wieder anfaengt morgens dunkel zu sein.
Zudem habe ich in Erinnerung dass man bis einem gewissen Abstand auch eine kurze Strecke falsch fahren darf, bzw ein Ueberqueren der Strasse in einem bestimmten Abstand zu einer Ampel nicht erlaubt ist.
Und vorallem die letzte Aussage, das nichtmal geschoben werden darf, macht mich skeptisch. Oder muss ich tatsaechlich auch als Fussgaenger rechts laufen? Oder gilt man wenn man ein Fahrrad schiebt nicht als Fussgaenger?
Hat da jemand aktuelle Informationen aus dem Verkehrsrecht? Ich gehe davon aus, dass wenn man sich rein auf die Paragraphen beruft das von der Polizei korrekt durchgesetzt wird, aber irgendwie ist das sehr unpraktisch, wenn nicht sogar gefaehrlich in der Praxis.
Ich hab mal eine verkehrsrechtliche Frage, die jetzt kurz nach Schuljahresbeginn aufgekommen ist.
Der Hintergrund: Ein neuer "Dorfpolizist" achtet aktuell morgens auf dem Schulweg sehr stark darauf, das die Kinder die richtige Strassenseite verwenden. Grundlegend gut, aber eine Sache ist dabei seltsam, bzw habe ich das von frueher (ist aber auch 30 Jahre her
Vorweg: Alle relevanten Buergersteige im Ort sind durch Schilder getrennte Fussgaenger und Radwege mit Zeichen 241, die Trennung ist aber nur ein schmaler roter Pflasterstreifen.
Es geht um eine Ortsdurchfahrtsstrasse, auf der insbesondere vor Schulbeginn viel Verkehr ist. Etwa 150-200 Meter von einer grossen Ampelkreuzung entfernt ist eine Einmuendung aus einem Wohngebiet, von der Einmuendung zur Ampel gehts nach links, faehrt man also diese Strecke, ist man auf der falschen Strassenseite unterwegs.
Frueher lief ein von der Strasse separierter Rad/Fussweg aus dem Wohngebiet zur Ampelkreuzung, aber durch Umbaumassnahmen und Nachverdichtung ist dieser Weg vor kurzem weggefallen.
Jetzt ist die Ansage gekommen, dass die Kinder bei der Einmuendung ueber die Strasse fahren sollen, um dann die 150 Meter auf der richtigen Seite zu fahren. Es gibt keine Schuelerlotsen und meines Wissens sind auch keine geplant. In die andere Richtung zu fahren hilft nicht, da gibt es keine weitere Ampel, nichtmal einen Zebrastreifen.
Angeblich duerfen die Kinder nichtmal die Fahrraeder auf der falschen Seite bis zur Ampel schieben...
Ich persoenlich bin bei der Anweisung dass die Kinder dort die Strasse kreuzen sollen sehr skeptisch. Da ist insbesondere morgens viel los, und ohne Schuelerlotsen ist es meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit bis da mal was schief geht. Vorallem wo jetzt schon wieder anfaengt morgens dunkel zu sein.
Zudem habe ich in Erinnerung dass man bis einem gewissen Abstand auch eine kurze Strecke falsch fahren darf, bzw ein Ueberqueren der Strasse in einem bestimmten Abstand zu einer Ampel nicht erlaubt ist.
Und vorallem die letzte Aussage, das nichtmal geschoben werden darf, macht mich skeptisch. Oder muss ich tatsaechlich auch als Fussgaenger rechts laufen? Oder gilt man wenn man ein Fahrrad schiebt nicht als Fussgaenger?
Hat da jemand aktuelle Informationen aus dem Verkehrsrecht? Ich gehe davon aus, dass wenn man sich rein auf die Paragraphen beruft das von der Polizei korrekt durchgesetzt wird, aber irgendwie ist das sehr unpraktisch, wenn nicht sogar gefaehrlich in der Praxis.