Verkehrsfrage zum Fahrradfahren auf der richtigen Seite

Wäre es nicht ggf möglich das die Kinder schon vorher links fahren, bzw ein Stück zurück und dann früher auf die Straße auf die sie wollen ?
 

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Ranayna schrieb:
@Smartin: Das Dorfpolizist war nicht abwertend gemeint! Eher im Gegenteil.
Ich habe zwar wie schon hier erwaehnt nicht direkt mit ihm gesprochen und habe es nur von meinem Neffen.
Es wurden auch soweit ich weiss keine Bussgelder verhaengt, sondern die Kinder wurden ermahnt dort anders zu fahren. Man redet hier durchaus noch miteinander ;)

Ich habe auch nie gesagt das man sich nicht an die Regeln halten soll!
Ich habe nur den Sinn der aktuellen Regeln in diesem direkten Kontext hinterfragt, weil ich es fuer gefaehrlich halte an dieser Stelle morgens im Dunkeln die Strasse zu ueberqueren. Und mir damals in der Verkehrserziehung gesagt wurde (Ende der 80er) das ich die viel befahrene Strasse nur an Ampeln zu ueberqueren habe. Da moegen aber die Fahrtrichtungsregelungen noch anders gewesen sein. Ist lange her ;)
Ok, ich verstehe trotzdem nicht, warum Du das dann betonst. Ein Polizist ist ein Polizist. Es ist doch nebensächlich, ob er seinen Dienst in einem Dorf oder einer Stadt verrichtet. Aber egal, habs verstanden.

Es ist aber genauso gefährlich, falsch auf Radwegen oder Fußgängerwegen zu fahren. Der Zweck heilt nicht die Mittel, auch wenn das "falsche Fahren" bei Radfahrern oft als Kavaliersdelikt gesehen wird ("ist ja nur kurz", "geht ja schnell", "ich passe ja auf" ...).
Als anderer Radfahrer ist es total nervig, wenn dir einer falsch entgegenkommt, weil der Platz bei einem einspurigen Radweg oft nicht da ist. Eigene Erfahrung eines Kollegen jüngst. Ausgewichen, über Blumengitterbegrenzung gestürzt und auf Stange gelandet: => Ergebnis: 2 Tage Intensivstation wegen kollabiertem Lungenflügel und 3 gebrochener Rippen + 1W. normaler Krankenhausaufenthalt +2 Wo weiterer Krankschreibung und ca. 2 Mo Reha.
Als Fußgänger rechnet man auch oft nicht damit, dass ein Radfahrer falsch kommt, insbesondere wenn er von hinten kommt. Als Autofahrer rechnet man genauso wenig damit. Das sowohl nicht beim Abbiegen, weil man damit genug zu tun hat zu schauen, ob von hinten ein Radfahrer durchfährt, bzw. auch nicht beim Ausfahren aus Grundstückseinfahrten. Beide Fälle hatte ich schon rechtlich zu betreuen/bzw. auszuurteilen. Ergebnis (Mit)schuld des Radfahrers.
Konsequenz: Es passieren Unfälle und die Radfahrer sind meist die, die den größten Schaden davon tragen. wenn hoffentlich nicht körperlich, dann nicht selten auch zumindest finanziell. Ich will die Diskussion hinsichtlich Strafmündigkeit vs. Rechtsfähigkeit gar nicht aufmachen. Darum geht es auch nicht. Im Gegenteil, wenn man dann als Geschädigter auf seinem Schaden vielleicht noch sitzen bleibt, weil der Unfallverursacher strafunmündig ist, dann ist das extra nervig und unfair.
Lange Rede kurzer Sinn:
Die Regeln gibt es schon lange und sind Teil des Rechtsfahrgebotes, das eine der fundamentalen Straßenverkehrsprinzipien bei uns ist. Man kann die Situation nur so lösen, wie ich oben (#37) geschrieben habe. Ich frage mich allerdings auch, warum ein 10-12 Jähriger nicht in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen? Und wenn die Stelle wirklich so gefährlich ist, dann ist es auch nicht so schlimm, abzusteigen und das Rad mal 100m zu schieben.
 
@verbaliBerlin:
Nein, das geht nicht. Das ging mal, fast so wie du es eingezeichnet hast verlief mal ein Weg, und da war eine Wiese.
Aber es wurde nachverdichtet und gebaut, der Weg ist weg.

@Smartin: Nochmal: Ich wiederspreche nicht der Regel an sich, sondern Suche eine Moeglichkeit wie man es ermoeglichen kann das die Kinder sicher ueber die Strasse kommen. Bzw. suche ich nicht direkt, sondern bin eher neugierig wie man das loesen koennte.
Ich hoffe es kommt nie so weit das ich hier eine Horrorgeschichte erzaehlen muss wie ein Kind im dunkeln von einem nach der Ampel ungeduldigen und schnell beschleunigendem Autofahrer ueberfahren wird.
 
Einerseits stelle ich die Kinder (da sie den Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen sind) unter besonderen Schutz (Stichwort Gehwegpflicht), auf der anderen Seite verlangen hier einige, sie gleichzeitig den "Wölfen zum Fraß vorzuwerfen", indem sie eine viel befahrene Straße an einer ungesicherten Stelle überqueren sollen.
Beides zusammen ist nicht vereinbar. Entweder habe ich ein besonderes Schutzinteresse, oder nicht.
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der grün eingezeichnete Weg nicht zur Diskussion steht. Er ist im höchstem Maße unsinnig.



Zweitens: ein "Fahrradfahrer" der sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger. Es ist einem Fußgänger anheimgestellt, ob er den rechten oder den linken Fußweg benutzt. Eine Pflicht immer den rechten Gehweg zu benutzen ist mir nicht bekannt. Das Fahrrad darf also auf den roten Wege jederzeit geschoben werden, unabhängig von der Gehrichtung.



Die einzige Frage die imo bestehen bleibt ist die, ob auf dem (roten) Weg zur Schule das Fahrrad die 150m "in falscher Richtig" geschoben werden muss, oder ob hier, da Kinder und Benutzungspflicht, auch gefahren werden darf. Die 150m sind jetzt hier nicht wirklich von belang. Da kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, das kann man schieben. Damit sind alle Probleme beseitigt.

Interessant wird die Frage aber, wass würde passieren, wenn der Weg länger ist. Sagen wir so 800m oder mehr. Ist es dann auch noch so eindeutig, und ich kann sagen, Pech gehabt. Mußt halt schieben. Oder ist es dann durchaus angebracht, den Kindern zu erlauben auch hier zu fahren (da Benutzungspflicht). Wenn es hier dann den Kindern erlaubt ist, ist es eigentlich auch bei nur 150m erlaubt.

Auf die Schnelle gibt "Tante Google" hier allerdings nichts her. Zumindest mich mag die Tante diesbezüglich nicht.


$0.02
 
eklipse schrieb:
Einerseits stelle ich die Kinder (da sie den Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen sind) unter besonderen Schutz (Stichwort Gehwegpflicht)
Schon das ist nicht klar. Der TE spricht von 5. Klasse und "10 Jahre".
Das würde bedeuten, dass das Kind mit 5 Jahre eingeschult wurde oder mehrere Klassen übersprungen hat. So oder so ist der Junge an der Altersgrenze und die Gehwegnutzungspflicht geht nur bis zum 8 Jahr, wird bis zum 10.Jahr geduldet.

eklipse schrieb:
"Wölfen zum Fraß vorzuwerfen"
Das will glaube ich auch keiner und hat auch keiner geschrieben. Aber niemand weiß um die konkrete Situation. Außerdem sollte man das Kind zu einem eigenverantwortlichen Kind erziehen, und dazu gehört für mich auch, dass man es in die Lage versetzt, die Straßenverkehrssituation zu bewältigen. Ansonsten muss man es halt mit dem Auto in die Schule fahren, wenn es nicht in der Lage ist, selbst am Verkehr teilzunehmen.
Was sollen denn bitte Stadtkinder sagen, die tagtäglich ganz anderen Gefahrensituationen ausgesetzt sind? Man muss das Kind unterstützten und es nicht nur "bemuttern". Und wenn man ihm sagt, wenn es zu voll ist oder Du unsicher bist, dann fahre nicht über die Straße, sondern nutze den Fußgängerweg und schiebe Dein Rad, oder das gleich sagt, weil die Straße zu gefährlich ist, dann ist das auch eine Unterstützung.
eklipse schrieb:
Zweitens: ein "Fahrradfahrer" der sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger. Es ist einem Fußgänger anheimgestellt, ob er den rechten oder den linken Fußweg benutzt. Eine Pflicht immer den rechten Gehweg zu benutzen ist mir nicht bekannt. Das Fahrrad darf also auf den roten Wege jederzeit geschoben werden, unabhängig von der Gehrichtung.
das bezweifelt glaube ich auch keiner.
Ergänzung ()

eklipse schrieb:
Die einzige Frage die imo bestehen bleibt ist die, ob auf dem (roten) Weg zur Schule das Fahrrad die 150m "in falscher Richtig" geschoben werden muss, oder ob hier, da Kinder und Benutzungspflicht, auch gefahren werden darf.
Auch das ist nicht mal klar, denn für mich ist zB nicht mal klar, ob das Kind auf einem Radweg oder Fußgänger weg fahren soll.
Auf dem Radweg darf m.E. auch das Kind nicht falsch fahren. Auf dem Fußgängerweg gibt es keine Richtungsvorgaben. Das wäre also egal.
 
Das ist doch eine Scheindiskussion hier. @Smartin hat die (Rechts-)Lage dargestellt.

Offensichtlich klaffen hier aber theoretisch ausgearbeitetes Recht und praktischer Nutzen auseinander. Die korrekte Lösung ist also, die Rechtslage zu ändern. Da hier sicher keine Gesetze und Verordnungen geändert werden, muss das eben vor Ort geschehen.

Das klappt in aller Regel über den Bürgermeister (OB, Ortsvorsteher...). Der interessiert sich vor allem dann, wenn eine kritische Masse logische Anpassungen fordert, ggf. noch die örtliche Presse mit dabei ist etc.
 
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