verbaliBerlin
Lt. Commander
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Ok, ich verstehe trotzdem nicht, warum Du das dann betonst. Ein Polizist ist ein Polizist. Es ist doch nebensächlich, ob er seinen Dienst in einem Dorf oder einer Stadt verrichtet. Aber egal, habs verstanden.Ranayna schrieb:@Smartin: Das Dorfpolizist war nicht abwertend gemeint! Eher im Gegenteil.
Ich habe zwar wie schon hier erwaehnt nicht direkt mit ihm gesprochen und habe es nur von meinem Neffen.
Es wurden auch soweit ich weiss keine Bussgelder verhaengt, sondern die Kinder wurden ermahnt dort anders zu fahren. Man redet hier durchaus noch miteinander
Ich habe auch nie gesagt das man sich nicht an die Regeln halten soll!
Ich habe nur den Sinn der aktuellen Regeln in diesem direkten Kontext hinterfragt, weil ich es fuer gefaehrlich halte an dieser Stelle morgens im Dunkeln die Strasse zu ueberqueren. Und mir damals in der Verkehrserziehung gesagt wurde (Ende der 80er) das ich die viel befahrene Strasse nur an Ampeln zu ueberqueren habe. Da moegen aber die Fahrtrichtungsregelungen noch anders gewesen sein. Ist lange her
Schon das ist nicht klar. Der TE spricht von 5. Klasse und "10 Jahre".eklipse schrieb:Einerseits stelle ich die Kinder (da sie den Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen sind) unter besonderen Schutz (Stichwort Gehwegpflicht)
Das will glaube ich auch keiner und hat auch keiner geschrieben. Aber niemand weiß um die konkrete Situation. Außerdem sollte man das Kind zu einem eigenverantwortlichen Kind erziehen, und dazu gehört für mich auch, dass man es in die Lage versetzt, die Straßenverkehrssituation zu bewältigen. Ansonsten muss man es halt mit dem Auto in die Schule fahren, wenn es nicht in der Lage ist, selbst am Verkehr teilzunehmen.eklipse schrieb:"Wölfen zum Fraß vorzuwerfen"
das bezweifelt glaube ich auch keiner.eklipse schrieb:Zweitens: ein "Fahrradfahrer" der sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger. Es ist einem Fußgänger anheimgestellt, ob er den rechten oder den linken Fußweg benutzt. Eine Pflicht immer den rechten Gehweg zu benutzen ist mir nicht bekannt. Das Fahrrad darf also auf den roten Wege jederzeit geschoben werden, unabhängig von der Gehrichtung.
Auch das ist nicht mal klar, denn für mich ist zB nicht mal klar, ob das Kind auf einem Radweg oder Fußgänger weg fahren soll.eklipse schrieb:Die einzige Frage die imo bestehen bleibt ist die, ob auf dem (roten) Weg zur Schule das Fahrrad die 150m "in falscher Richtig" geschoben werden muss, oder ob hier, da Kinder und Benutzungspflicht, auch gefahren werden darf.